Viele Gastwissenschaftler*innen kommen mit ihrem eigenen Fahrzeug nach Deutschland oder kaufen eines, sobald sie hier sind. Dies stellt bei einem Aufenthalt von bis zu 6 Monaten für gewöhnlich kein Problem dar: Ihr Führerschein und Autokennzeichen, Ihre Fahrzeugpapiere sowie die Fahrzeugsteuer und -versicherung sind während dieses Zeitraums in Deutschland weiterhin gültig (da Ihr Auto weiterhin in Ihrem Heimatland registriert bleibt), jedoch mag eine Übersetzung Ihrer Papiere erforderlich sein. Beträgt Ihr Aufenthalt jedoch länger als sechs Monate, so gibt es einige Aspekte, die Sie zu beachten haben.
Staatsbürger*innen aus der EU/EWR
Die neue EU-Führerschein-Richtlinie wurde im Januar 2013 eingeführt, um eine Harmonisierung der vielen verschiedenen Führerscheinmodelle in den einzelnen EU-Staaten voranzubringen. Führerscheine, die in einem EU-Land ausgestellten wurden, bleiben auch nach Verlegung des Wohnorts in Deutschland gültig.
Staatsbürger aus anderen Ländern
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen oder länger als 6 Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie Ihren nationalen Führerschein in einen deutschen umtauschen. Nach Ablauf von 6 Monaten verliert Ihr nationaler Führerschein seine Gültigkeit in Deutschland. Bleiben Sie jedoch nur 7-12 Monate in Deutschland, kann die Gültigkeitsdauer durch die zuständige Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle verlängert werden. Dafür benötigen Sie einen Nachweis über die Dauer Ihres Aufenthaltes (z.B. Arbeitsvertrag, Stipendium). Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige mancher Nicht-EU Länder erneut eine volle oder teilweise Führerscheinprüfung ablegen müssen (Theorie und/oder Praxis), da in Ihren Heimatländern andere Anforderungen bei der Führerscheinprüfung bestehen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei den lokalen Behörden zu informieren.
Wenn Sie einen internationalen Führerschein besitzen, so beachten Sie bitte, dass dieser nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig ist. Sie sollten daher immer beide Dokumente bei sich haben wenn Sie Auto fahren. Auch haben internationale Führerscheine nur eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Kfz-Zulassung
Sobald Sie Ihren Wohnort nach Deutschland verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei einer lokalen Zulassungsstelle registrieren und sich deutsche Autokennzeichen besorgen. Aufenthalte von bis zu 12 Monaten erfordern jedoch keine Registrierung. In Oldenburg gehen Sie für die Zulassung zum Bürgerbüro Nord. Dort werden Ihnen auch weitere Informationen gegeben, z.B. über die Kfz-Steuer. Sie benötigen einen gültigen Nachweis über eine Kfz-Versicherung, inklusive einer Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie einen gültigen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug den Test zur Fahrzeug- und Verkehrsicherheit und Abgasemission bestanden hat (evtl. benötigen Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity).
Informationen zum Autokauf, zur Gültigkeit von Führerscheinen in EU-Ländern u. v. m.:europa.eu