Abschlussarbeit
Quick-Info
- Anmeldung zum Wunschprüfer*innenverfahren (WPV-BA-Veranstaltungen) in Stud.IP für das WiSe 23/24: 31.07.2023 - 07.08.2023, 8:59 Uhr.
- Alle weiteren Infos in der Beschreibung des Anmeldeverfahrens auf dieser Seite.
- Fragen nach der Lektüre?
Bitte an Frau Brören wenden.
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Anmeldung zur Bachelorarbeit
Wir freuen uns, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Bachelorarbeit in der Germanistik zu schreiben. Für die Prüfer*innenwahl nehmen Sie bitte am Wunschprüfer*innen-Wahlverfahren teil. Lesen Sie dazu bitte alle Informationen unter den nachfolgenden Überschriften. Sollten sich nach der Lektüre Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an Frau Brören. Bei telefonischen Anfragen bitte die Sprechzeiten beachten!
Wer ist berechtigt, Erst- bzw. Zweitgutachten für die Bachelorarbeit zu erstellen?
- Eine Übersicht über die Lehrenden, die Ihre Bachelorarbeit erst- oder zweitbegutachten dürfen, finden Sie in einer Tabelle, die Sie hier herunterladen können.
- Bei der Wahl der Wunschprüfer*innen geht es jetzt erst einmal nur um die Wahl der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters. Sie dürfen also aus der Tabelle jede Person wählen, die die Berechtigung für eine Erstbegutachtung für Bachelorarbeiten hat (in der Tabelle: x bzw. auch a). Bitte beachten: Die Tabelle (03.05.2023) stellt den Stand SoSe 2023 dar. Hier finden Sie Hinweise, sofern es zum SoSe 23 bzw. zum WiSe 23/24 Änderungen gibt, die schon bekannt sind.
Wer legt fest, wer mein*e Zweitgutachter*in wird?
- Der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin wird gemäß Institutsratsbeschluss vom 14.02.2011 und in Absprache mit dem Akademischen Prüfungsamt vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin nach inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass eine*r der beiden Gutachter*innen der Hochschullehrer*innengruppe angehören oder Privatdozent*in sein muss, festgelegt. (Der zuständige Bachelorprüfungsausschuss kann im Einzelfall zulassen, dass die BA-Arbeit auch von zwei hauptamtlich beschäftigten Lehrenden, die nicht der Hochschullehrergruppe angehören oder Privatdozent*in sind, begutachtet werden kann, BPO, Allg. Teil, § 22 (2)).
- Spätestens wenn Sie das Anmeldeformular, welches Sie beim Prüfungsamt einreichen müssen*, von Ihrer Erstgutachterin/Ihrem Erstgutachter unterschreiben lassen, muss der Erstgutachter/die Erstgutachterin Ihnen mitteilen, wer Zweitgutachter*in ist. Sie suchen dann den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin in der Sprechstunde auf und lassen das Anmeldeformular auch von ihm/ihr unterzeichnen, sofern das aktuelle Formular dies verlangt.
*Hinweis: Bei Fragen, die die Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt betreffen, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Prüfungsamt!
Wie läuft das Wunschprüfer*innenverfahren ab?
- Die Vergabe der Wunschprüfer*innen läuft - analog zum Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen - über Stud.IP.
- Für alle Lehrenden, die die Berechtigung für die Erstbegutachtung von Bachelorarbeiten haben, gibt es in Stud.IP je eine eigene Veranstaltung. In den Veranstaltungen gibt es jeweils so viele Plätze, wie die erstgutachterberechtigten Lehrenden Bachelorarbeiten betreuen.
- Alle Veranstaltungen tragen als Veranstaltungskennziffer die Abkürzung "WPV-BA"(für Wunschprüfer*innenverfahren Bachelorarbeit).
- Zum Auffinden der Veranstaltungen stellen Sie um auf "Wintersemester 2023/24" (!) und geben ganz einfach 'WPV-BA" in die Suche bei Stud.IP ein. Schon werden Ihnen alle Veranstaltungen angezeigt, die Sie für die Wunschprüfer*innenvergabe wählen können. (Hinweis: Die WPV-BA-Veranstaltungen für das WiSe 23/24 sind derzeit noch nicht eingerichtet und können daher noch nicht gefunden werden – Stand: 04.05.2023).
- Ab dem 31.07.2023 können Sie in Stud.IP Ihre Prioritätenliste mit Ihren Wunschprüfer*innen über die Wahl der WPV-BA-Veranstaltungen erstellen.
Sehr wichtig: Nehmen Sie bitte analog zum früheren papierbasierten Verfahren mindestens 9 verschiedene Prüfer*innen, sehr gerne mehr, aus verschiedenen Komponenten in Ihre Prioritätenliste auf. Je mehr Wunschprüfer*innen Sie auf die Prioritätenliste setzen, um so höher ist Ihre Chance, einen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen zu erhalten.
- Am Mo, 07.08.2023 führt Stud.IP morgens um 9 Uhr das Losverfahren durch.
- Sollten Sie keinen Platz bei einem/einer Ihrer Wunschprüfer*innen / in Ihrer Wunschkomponente erhalten haben, dann schauen Sie nun bitte, wo es noch freie Plätze gibt. Sie können sich hier bis zum 31.12.2023 händisch nachtragen.
Hinweis: Bei den WPV-BA-Veranstaltungen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur BA-Arbeit, sondern lediglich um Veranstaltungen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Die Eintragung in die Begleitveranstaltung zur BA-Arbeit (diese trägt eine 'normale' Veranstaltungsnummer, also die 3.01.xxx) erfolgt später. Bitte nehmen Sie daher am Wunschprüfer*innenverfahren nur teil, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im WiSe 23/24 zu schreiben beabsichtigen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!
Ich muss mich doch auch noch im Prüfungsamt anmelden.
Was muss wann gemacht werden?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Das über Stud.IP laufende Wunschprüfer*innenverfahren ist der Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vorgeschaltet. Das heißt, erst nachdem Ihnen vom Institut Ihr*e Erstgutachter*in im Prioritäten-Losverfahren zugwiesen wurde, melden Sie ihre Bachelorarbeit im Prüfungsamt an. Dort erfolgt die Zulassung zur Bachelorarbeit.
- Ein Rücktritt vom Wunschprüfer*innenverfahren in der Germanistik ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Tragen Sie sich einfach aus der entsprechenden WPV-BA-Veranstaltung wieder aus und geben Frau Brören unter Bescheid. Ein Wechsel der Prüfer*in im laufenden Semester ist nach Durchführung des Prioritäten-Losverfahrens am 07.08.2023 nur noch möglich, sofern es bei dem/der von Ihnen nun neu ausgewählten Wunschprüfer*in in Stud.IP in der WPV-BA-Veranstaltung noch freie Plätze gibt! Sie können sich dann selbst umtragen (zuerst müssen Sie sich aus der WPV-BA-Veranstaltung, in der Sie einen Platz erhalten haben, wieder austragen, um sich in eine andere mit noch freien Plätzen umtragen zu können. Das gilt auch, wenn Sie bei einer WPV-BA-Veranstaltung auf der Warteliste stehen, d.h. es ist nicht möglich, in zwei Veranstaltungen zugleich eingetragen zu sein!). Sollten Sie sich nachträglich ein- oder umgetragen haben, geben Sie bitte Frau Brören unter Bescheid.
- Der Rücktritt von der Anmeldung im Prüfungsamt unterliegt den Regelungen der Bachelor-Prüfungsordnung.
- Des Weiteren müssen Sie für die Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP noch nicht die laut Prüfungsordnung erforderlichen Voraussetzungen für das Schreiben der Bachelorarbeit erfüllen. Diese müssen erst bei der Anmeldung beim Prüfungsamt nachgewiesen werden!
- Wenn Sie am Wunschprüfer*innenverfahren für das WiSe 23/24 teilgenommen haben, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit in der Zeit vom 01.10.23 bis 31.03.24 im Prüfungsamt anmelden. Ist absehbar, dass Sie das nicht schaffen, müssen Sie erneut am Wunschprüfer*innenverfahren für das SoSe 24 teilnehmen. Die Auslosung im Rahmen des Prioritäten-Losverfahrens für das SoSe 24 findet voraussichtlich statt um den 01.03.24 herum. Bitte rechtzeitig auf dieser Seite wieder vorbeischauen und die Listservernachrichten beachten.
Also:- Bachelorarbeit schreiben im SoSe 2023:
Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis 01.03.2023, 8:59 Uhr,
Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt im Zeitraum 01.04.2023 bis 30.09.2023. - Bachelorarbeit schreiben im WiSe 23/24:
Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis 07.08.2023, 8:59 Uhr.
Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt im Zeitraum 01.10.23 bis 31.03.2024. - Bachelorarbeit schreiben im SoSe 2024
Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis voraussichtlich ca. 01.03.2024 (genauer Termin wird noch bekanntgegeben).
Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt im Zeitraum 01.04.2024 bis 30.09.2024.
- Bachelorarbeit schreiben im SoSe 2023:
--> Das Prüfungsamt weist darauf hin, dass der Anmeldung eine Kopie des Abiturzeugnisses beizufügen ist!
Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?
- Die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit belegen Sie in der Regel in dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben. Ausnahmen gelten für Komponenten, die das Kolloquium nicht in jedem Semester anbieten (z.B. Mediävistik).
- Es ist geplant, das Lehrangebot für das WiSe 23/24 Ende August/Anfang September 2023 sichtbar zu schalten (bitte Listservernachrichten beachten).
- Studierende, die ihre Bachelorarbeit in einer Komponente in Germanistik schreiben möchten, zu der keine Begleitveranstaltung angeboten wird, besuchen bitte die thematisch nächstgelegene Begleitveranstaltung.
Hinweis: Bei den WPV-BA-Veranstaltungen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur BA-Arbeit, sondern lediglich um Veranstaltungen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Die Eintragung in die Begleitveranstaltung zur BA-Arbeit (diese trägt eine 'normale' Veranstaltungsnummer, also die 3.01.xxx) erfolgt später. Bitte nehmen Sie daher am Wunschprüfer*innenverfahren nur teil, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im WiSe 223/24 zu schreiben beabsichtigen!
Darf ich meine Bachelorarbeit in jeder Komponente schreiben?
- Nein. Bachelorarbeiten in der Fachdidaktik werden nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit Prof. Dr. Katrin Kleinschmidt-Schinke (Sprachdidaktik und derzeit auch Literaturdidaktik) zugelassen. (Beschluss des Institutsrates vom 26.4.2010, Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen).
- Und es sei schon an dieser Stelle auf folgende Regelung der fachspezifischen Anlagen Germanistik der M.Ed. Gym, G, HR hingewiesen, wobei maßgeblich immer die M.Ed.-Prüfungsordnung ist, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in den Masterstudiengang die jeweils neueste ist.
Zum WiSe 21/22 gab es für die M.Ed. G, HR und Gym eine neue fachspezifische Anlage Germanistik/Unterrichtsfach Deutsch. Wer zum WiSe 21/22 oder später in den M.Ed. G, HR und Gym zugelassen wurde, für den gilt:
"Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch."- Achtung: KJL ist keine eigene Komponente. KJL gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit zum Thema KJL schreibt, schreibt in der Komponente Literaturwissenschaft!
- Achtung: Medienwissenschaft ist keine eigene Komponete. Medienwissenschaft gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit im Bereich der Medienwissenschaft schreibt, schreibt in der Komponente Literaturwissenschaft!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!
Welchen Umfang hat die Bachelorarbeit?
Die BA-Arbeit soll 75.000 Zeichen (mit Leerzeichen) +/-10% umfassen. Die 75.000 Zeichen beziehen sich nur auf den Text einschließlich der Fußnoten. Das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhänge zählen nicht dazu. (Beschluss des Institutsrats vom 24.06.2020).
Sie haben den Auslosungszeitpunkt verpasst?
Sie können sich auch nach der Auslosung bei den Erstgutachter*innen, in deren WPV-BA-Veranstaltungen es noch freie Plätze gibt, eintragen.
Melden Sie sich anschließend bitte gleich bei Frau Brören unter mit folgenden Informationen:
- In welche WPV-BA-Veranstaltung haben Sie sich eingetragen?
- Haben Sie die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit bereits besucht oder müssen Sie sie im SoSe 2023 besuchen? Frau Brören trägt sie dann ein.
- In welcher Komponente schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit? (Dies erschließt sich nicht unbedingt automatisch, da manche Erstgutachter*innen in mehreren Komponenten die Berechtigung haben, Erstgutachten zu erstellen. Die Information ist wichtig für die Eintragung in die entsprechende Begleitveranstaltung durch Frau Brören).
(Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei einer Erstgutachterin/einem Erstgutachter auf die Warteliste zu setzen, sofern es noch freie Wartelistenplätze gibt. Dies jedoch mit dem Risiko, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig nachzurücken, wenn sich niemand aus der WPV-BA-Veranstaltung austrägt. Es ist insgesamt nur eine einzige Eintragung möglich, entweder dort, wo es noch freie Plätze gibt oder dort, wo noch freie Wartelistenplätze vorhanden sind!).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören.