Wichtige Informationen

Wichtige Hinweise für Bachelor-Studierende

Erklärungspflicht Hausarbeit (Gute Wissenschaftliche Praxis)

Jeder Hausarbeit/Ausarbeitung muss eine formlose Erklärung der/des Studierenden beigelegt werden, dass sie/er die Arbeit eigenständig und nur mit den angegebenen Quellen verfasst hat. Diese Erklärung muss von der/dem Studierenden unterschrieben werden. Ohne diese Erklärung werden Hausarbeiten/Ausarbeitungen nicht angenommen!

Text:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen, wie sie in den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg festgelegt sind, befolgt habe."

Bei Gruppenarbeiten sind zusätzlich die als Prüfungsleistung zu bewertenden Beiträge der Autoren/innen voneinander abzugrenzen, z.B. durch Angabe von Kapiteln oder Seitenzahlen.

Darüber hinaus gilt in der Germanistik (s. jeweilige fachspezifische Anlage der Prüfungsordnung):
Sofern die in Papierform einzureichenden Prüfungsleistungen auf elektronischen Dokumenten oder Dateien basieren, ist neben der Druckfassung auch eine inhaltsidentische elektronische Fassung in einem gängigen Dateiformat einzureichen. Als Prüfungsleistung gilt jedoch nur die eingereichte Papierfassung.

Anwesenheitspflicht

Informationen zur Anwesenheitspflicht finden Sie hier!  

(Stand 11/2016, gültig für alle Bachelor-Studierenden, unabhängig vom Studienbeginn).

Belegung von Basismodulen

Es ergeht die dringende Empfehlung an alle Studierenden, Basismodule in der Germanistik innerhalb eines Studienjahres abzuschließen. Das Studienjahr beginnt im WiSe und endet im SoSe.

Ebenso ergeht die dringende Empfehlung an alle Studierenden, entweder Vorlesung und Seminar im BM Sprache und Kultur (ger010) und BM Literatur und Kultur (ger020) im selben Semester oder aber zuerst die Vorlesung und im Folgesemester das Seminar zu belegen. Es ist nicht sinnvoll, das Seminar zuerst und im Folgesemester die zugehörige Vorlesung zu absolvieren.

Das heißt:

  • Wer im WS 15/16 die Vorlesung z. B. des Basismoduls 1, ger010, belegt hat, sollte spätestens im SoSe 16 auch das Seminar dieses Basismoduls besuchen.
  • Wer im WS 15/16 die Vorlesung des Basismoduls Sprache und Kultur, ger010, nicht belegt hat, sollte erst im WS 16/17 mit dem Basismodul Sprache und Kultur, ger010, beginnen.

Das gesamte Basismodul "Erwerb und Vermittlung" (ger033, VL + S) wird nur im Sommersemester angeboten.

Im Basiscurriculum kann eine (1) erstmals nicht bestandene Prüfung als nicht unternommen (Freiversuch) deklariert werden. Ein Freiversuch zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.

Das Portfolio als Prüfungsleistung im BM 2 (ger020)

Welche Aufbaumodule besucht werden müssen

Diese Angaben finden Sie in der fachspezifischen Anlage Germanistik der Bachelor-Prüfungsordnung, die Sie sich unter folgender Internetadresse herunterladen können:

uol.de/studium/17713.html?id_studg=9

Wir haben für alle, die das Berufsziel Lehramt anstreben, zudem an dieser Stelle Informationen zur Belegung von Aufbaumodulen bereitgestellt!

(Hinsichtlich Anwesenheitspflicht und der curricularen Abfolge gelten für alle BA-Studierenden, unabhängig vom Studienbeginn, die Regelungen der aktuellen BPO!). 

Sie können im Aufbaucurriculum zwischen drei Schwerpunkten wählen:

a)         Bildung und Weiterbildung

b)         Schwerpunkt Literatur und Sprache, unterteilt in
            a)         sprachwissenschaftlich orientiert
            b)         literaturwissenschaftlich orientiert

c)         Medien und Öffentlichkeit. 

Studierende mit dem Studienziel Lehramt müssen den Schwerpunkt Bildung und Weiterbildung wählen und darin die Hinweise für die verschiedenen Lehrämter beachten. So ist z. B. für das Lehramt Grundschule das ger242 (AM 12) "Sprachlich-literarische Sozialisation (Primarstufe)" verpflichtend. [Für Studierende vor Studienbeginn WiSe 15/16 gilt: Für das Lehramt Grundschule ist das ger241 (AM 4) "Sprachlich-literarische Sozialisation" mit dem Schwerpunkt "für die Primarstufe" verpflichtend (im Veranstaltungstitel ausgewiesen)".]

Studierende mit außerschulischem Berufsziel finden hier Informationen.

Abschluss von Aufbaumodulen

Ein Aufbaumodul muss innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden.

D.h., es ist nicht möglich, im WS 18/19 die Übung aus dem AM 1 (ger211)  "Epochen und Werke" zu besuchen und erst im SoSe 19 das Seminar aus diesem Aufbaumodul.

Eine Ausnahme bildet das AM 3 (ger231) Ältere Sprache und Literatur. Nähere Informationen zu diesem Modul, das für alle Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt Gymnasium ein Pflichtmodul ist, finden Sie hier.

Das Aufbaucurriculum darf über mehrere Semester studiert werden.
 

Was ist ein Abschlussmodul?

Das Abschlussmodul (15 KP) setzt sich aus der Bachelorarbeit (12 KP) und einer begleitenden Lehrveranstaltung (3 KP) zusammen. Sie können wählen, in welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, d.h. Sie besuchen nur ein Abschlussmodul in Ihrem gesamten Studium. Die Abschlussmodule zählen rein rechnerisch zum Professionalisierungsbereich im weiteren Sinne, sind im Lehrveranstaltungsverzeichnis aber unter dem jeweiligen Fach zu finden, von dem sie angeboten werden. 

Bitte beachten Sie im Hinblick auf Ihre weiteren Planungen folgendes: "Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Medienwissenschaft, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch. 

Die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit belegen Sie in der Regel in dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben. Ausnahmen gelten für Komponenten, die das Kolloquium nicht in jedem Semester anbieten (z.B. Mediävistik).

Übergang vom Aufbaucurriculum in das Abschlussmodul

Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer 120 KP im gesamten Studium erzielt und die drei Basismodule sowie mindestens 3 germanistische Aufbaumodule besucht hat. Es ist nicht sinnvoll, die Bachelorarbeit in Germanistik anzumelden, wenn noch nicht alle Aufbaumodule der Germanistik bestanden sind, jedoch gibt es in der Prüfungsordnung keine Regelung, die besagt, dass 60 KP in der Germanistik nachgewiesen werden müssen, wohl aber die drei Basismodule und mindestens 3 Aufbaumodule.

Bitte beachten: Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit in Germanistik schreiben möchten, müssen Sie sich in einem ersten Schritt unter Einhaltung der Fristen einem Verfahren zur Prüfervergabe in der Germanistik unterziehen. Alle Angaben dazu finden Sie hier. 
 

Die BA-Abschlussarbeit

Für die BA-Arbeit in Germanistik ist nicht nur eine Anmeldung im Prüfungsamt, sondern auch in der Germanistik erforderlich. Näheres dazu, z.B. die einzuhaltenden Fristen, das erforderliche Formular und die prüfungsberechtigten Lehrenden, finden Sie hier!

Die Bearbeitungszeit der BA-Arbeit im Fach Germanistik beträgt seit dem WiSe 23/24 für alle Studierenden, unabhängig vom Studienbeginn, 4 Monate.

Die BA-Arbeit soll 75.000 Zeichen (mit Leerzeichen) +/-10% umfassen. Die 75.000 Zeichen beziehen sich nur auf den Text. Das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhänge zählen nicht dazu. (Beschluss des Institutsrats vom 24.06.2020).

Das Begleitseminar läuft wie jede andere Veranstaltung auch über die gesamte Vorlesungszeit.

Der/die Lehrende, der/die die Begleitveranstaltung gibt, muss nicht der Betreuer/die Betreuerin der BA-Arbeit sein.  Alle für die BA-Arbeit prüfungsberechtigten Lehrenden finden Sie hier! Die BA-Arbeit wird gemäß BPO von zwei prüfungsberechtigten Lehrenden begutachtet. Bitte unbedingt beachten: Eine/r der beiden Gutachter/innen der BA-Arbeit muss Mitglied der Hochschullehrergruppe des zuständigen Studienfachs sein! (BPO § 22 (2)).

Die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit belegen Sie in der Regel in dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben. Ausnahmen gelten für Komponenten, die das Kolloquium nicht in jedem Semester anbieten (z.B. Mediävistik).

Wenn Sie Ihre BA-Arbeit in Germanistik schreiben möchten, so empfiehlt das Fach gemäß Institutsratsbeschluss vom 16.05.07*, die Anmeldung  spätestens zum 15. April (15. März) vorzunehmen, wenn Sie die KP der Arbeit zum Master- Anmeldestichtag 15. August (15. Juli) benötigen. Benötigen Sie die KP zum 31. März des Folgejahres, so wird zur Vermeidung verzögerungsbedingter Exmatrikulation aus dem Masterstudium empfohlen, die BA-Arbeit zum 15.09. anzumelden. Spätestmöglicher Termin, mit dem aber das Risiko von Verzögerungen durch z. B. Erkrankungen eingegangen wird, ist der 31.10.

(* = Der Institutsratsbeschluss basierte auf dem Anmeldestichtag 15. Juli. Seit WS 1617 gelten je nach Master unterschiedliche Stichtage (15.07./15. August), weshalb alle Termine auch um 1 Monat nach hinten verschoben wurden.)

Und hier nochmals der Hinweis: Studierende sollen in der Masterarbeit der M.Ed. ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten: Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Medienwissenschaft, DaF, Fachdidaktik.

Mastermodulbesuch im BA-Studiengang

Die allgemeinen Teile der M.Ed.-Prüfungsordnungen für G, HR, GH, R, Gym, Sopäd und Wipäd sowie der M.A. der FK III sehen laut § 10 folgende Möglichkeit vor:
Auf begründeten Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie mindestens 120 KP im Bachelorstudium erworben haben. Über den Antrag nach Satz 3 entscheiden die Prüfungsausschüsse.

Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Mastermodule vorziehen möchten, finden Sie hier.

Im Rahmen der Polyvalenz des Bachelors ist es zudem möglich, wenn im Masterstudium Aufbaumodule des Bachelorstudiums studiert werden müssen, diese bereits im Bachelorstudium zu studieren. Dies ist der Fall im M.Ed. Sopäd und im M.Ed. Wipäd. Denn: Nach § 24 Abs. 3 der Bachelorprüfungsordnung ist es möglich, Zusatzprüfungen über die geforderten 180 KP hinaus zu absolvieren. Diese Modulprüfungen können dann später für das Masterstudium angerechnet werden.

 

(Stand: 25.03.2024)  | 
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