Die Aufnahme neuer Mitglieder und assoziierter Mitglieder erfolgt gemäß § 3 Abs. 5 der „Ordnung des Forschungszentrums Neurosensorik“ vom 21.12.2016 durch einen Beschluss des Vorstandes auf der Grundlage eines entsprechenden Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag ist formlos an den Vorstand oder die Geschäftsstelle zu richten und beinhaltet einen wissenschaftlichen Lebenslauf sowie eine entsprechende Publikations- und Projektliste. Daraus muss sich das Forschungsprofil im Hinblick auf die Neurosensorik ableiten.
Der Aufnahmeantrag wird nach dem Eingang bei der darauf folgenden Vorstandsitzung besprochen und einen entsprechenden Aufnahmebeschluss getroffen. Die Antragstellenden werden von der Geschäftsstelle über die Entscheidung des Vorstandes informiert.