Kontakt

Ulrike Helms

Hinweise zu Fristen und Prozessabläufen

Hinweis für geplante Kooperationsstudiengänge

Ein Kooperationsvertrag ist zusammen mit dem Vorantrag beim MWK einzureichen. Daher sollte eine frühzeitige Verständigung mit dem Partner über den Kooperationsvertrag erfolgen.

Bei Kooperationsstudiengängen ist bereits bei der Information des Referats Studium und Lehre durch das Studiendekanat ein Letter of Intent der anderen Hochschule (idealerweise ein gemeinsamer Letter of Intent) einzureichen.

Kooperationsverträge mit anderen Hochschulen sind von den Rechtsreferaten aller beteiligten Hochschulen zu prüfen und können erst nach deren abschließender Freigabe den Hochschulleitungen zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Kooperationen mit internationalen Partnern ist i.d.R. eine längere Abstimmungszeit einzukalkulieren, da u.U. unterschiedliche rechtliche Vorschriften zu beachten sind.

Verfahren zur Einrichtung neuer Studiengänge

Allgemeine Hinweise

Die Einrichtung von Studiengängen ist mindestens 18 Monate vor dem geplanten Studienstart dem MWK anzuzeigen. Dies soll sicherstellen, dass eine Aufnahme in die Studienangebotszielvereinbarung erfolgt ist und die Prüfung und Akkreditierung vor dem Studienstart realisierbar ist.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen: Die Meldefrist für Planungen von Einrichtungen von Studiengängen mit Studienstart Wintersemester 2026/27 ist abgelaufen. Sollten Sie aktuell neue Studiengänge planen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Referat Studium und Lehre auf

Internetkoordinator (Stand: 20.06.2024)  | 
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