Wesentliche Änderung von Studiengängen
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Wesentliche Änderung von Studiengängen
Bei der wesentlichen Änderung eines Studiengangs ist eine Begründung gegenüber dem MWK notwendig, auch muss eine Abstimmung mit der Akkreditierungsagentur vorgenommen werden. Sind die Änderungen umfangreich, ist der betreffende Studiengang ggf. zu reakkreditieren.
Veränderungen von Studiengängen treten in der Regel zum Wintersemester in Kraft, hierbei ist jedoch zu beachten, bei Titeländerungen die Zugangsordnung vor Beginn des Bewerbungsverfahrens in Kraft treten zu lassen.
Was sind wesentliche Änderungen eines Studiengangs?
Wesentliche Änderungen von Studiengängen sind z.B.:
- Änderungen
- der Bezeichnung
- der Abschlussbezeichnung / des akademischen Grades
- der Regelstudienzeit
- des Studienortes
- des Curricularnormwertes
- Einführung / Abschaffung von Vertiefungsrichtungen bzw. Schwerpunkten
- Schließung des Studiengangs
Geht eine Namensänderung mit einer einschneidenden inhaltlichen Änderung des Studienganges einher, ist u.U. die Schließung des bestehenden und Einrichtung eines neuen Studienganges notwendig.