Kontakt

Vorsitz

Maximilian Karl Scharf

Stellvertretung

Henriette Engelke

Simon Kirchmann

Internationales

Bahareh Azad

Wahlordnung

Wahlordnung

Die 1. Promovierendenvertretung hat im Sommer 2016 eine neue Wahlordnung für die Wahl der Promovierendenvertretung erarbeitet. Diese Wahlordnung wurde im Herbst 2016 vom Senat verabschiedet und veröffentlicht. 

Im Herbst 2022 wurde die Wahlordnung überarbeitet mit dem Ziel die Beschlussunfähigkeit der Promovierendenvertretung aufgrund von erfolgreichen Dissertationen ihrer Mitglieder während der Amtszeit zu vermeiden.

Wesentliche Punkte der Wahlordnung:

  • Die Promovierendenvertretung hat in der Regel sechs Mitglieder, wovon jede Fakultät Anspruch auf einen Sitz hat.
  • Falls sich weniger als sech Promovierende zur Wahl stellen, so kann die Promovierendenvertretung dennoch konstituiert werden, sofern mindestens die Hälfte der zu vergebenden Sitze plus eins vergeben werden können, d.h. sofern sich mindesten vier Personen zur Wahl aufstellen lassen.
  • Falls eine Fakultät keine Vertretung entsendet und somit Sitze unbesetzt bleiben, erhält einen Sitz, wer die meisten der gültig abgegebenen Stimmen unter allen Bewerberinnen und Bewerbern erhält und nicht bereits einen Sitz erhalten hat.
  • Die Amtszeit beträgt ein Jahr. 
  • Alle angenommenen Doktorand*innen sind wahlberechtigt. 
  • Jede*r Wähler*in erhält eine Stimme.
(Stand: 19.01.2024)  | 
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