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Die 1. Promovierendenvertretung hat im Sommer 2016 eine neue Wahlordnung für die Wahl der Promovierendenvertretung erarbeitet. Diese Wahlordnung wurde im Herbst 2016 vom Senat verabschiedet und veröffentlicht.
Wesentliche Punkte der Wahlordnung:
- Die Promovierendenvertretung hat 12 Mitglieder, wovon jede Fakultät einen Sitz erhält und die weiteren sechs Sitze fakultätsunabhängig vergeben werden.
- Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.
- Alle angenommenen Doktorand/innen sind wahlberechtigt
- Jede/r Wähler/in erhält 1 Stimme