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Inga Stelter

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Unterstützungsangebot und richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder in der Summe mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.

Konkret handelt es sich um ein vertrauliches Gesprächsangebot. In diesem Rahmen wird gemeinsam besprochen, welche Maßnahmen oder Veränderungen sinnvoll sein können, um die Person in ihrem Arbeitsalltag oder auf dem Weg zurück an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Dabei ist unerheblich, ob die Erkrankung im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht.

Rahmenbedingungen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Die Teilnahme ist für alle Beschäftigten freiwillig. Das bedeutet, die Beschäftigten können frei darüber entscheiden, ob sie an einem BEM-Verfahren teilnehmen möchten. Eine Nichtteilnahme zieht keinerlei personalrechtliche Konsequenzen nach sich.

Ziele

Das BEM-Verfahren soll dazu beitragen,

  • die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
  • weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen,
  • die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten,
  • sofern möglich, Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden,
  • den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.

Ablauf

  1. Erstkontakt
    Beschäftigte, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten von der BEM-Beauftragten eine Einladung zu einem vertraulichen und unverbindlichen Informationsgespräch. Dieses kann vor Ort, telefonisch oder als Videokonferenz geführt werden. In dem Gespräch werden weitere Rahmenbedingungen erläutert und mögliche Fragen geklärt. Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson zu dem Gespräch hinzugezogen werden. Oftmals ist es sinnvoll, das Gespräch noch während einer andauernden Arbeitsunfähigkeit zu führen – den passenden Zeitpunkt bestimmt die betroffene Person.
  2. Teilnahme
    Erst nach dem Gespräch erfolgt die Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einem BEM-Verfahren. Selbstverständlich können Sie das BEM auch ohne ein Informationsgespräch ablehnen. Es entstehen Ihnen durch die Ablehnung keinerlei Nachteile.
  3. Gespräche
    In vertrauensvollen Gesprächen mit der BEM-Beauftragten und – sofern gewünscht – weiteren Mitgliedern aus dem BEM-Eingliederungsteam werden mögliche Unterstützungsmaßnahmen geklärt. Dabei ist niemand dazu verpflichtet über Diagnosen oder Ursachen der Arbeitsunfähigkeit Auskunft zu erteilen. Für den konkreten Verlauf der Gespräche bestehen keinerlei Vorgaben – jedes BEM-Verfahren ist individuell und das Vorgehen wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
  4. Umsetzung
    Die besprochenen Maßnahmen werden im Arbeitsprozess erprobt und ggf. angepasst. Im weiteren Verlauf wird die Entwicklung gemeinsam bewertet.
  5. Beendigung
    Das BEM wird abgeschlossen, wenn Veränderungen erfolgreich waren bzw. keine weiteren Maßnahmen sinnvoll oder notwendig sind. Zudem kann das BEM auf Wunsch der BEM-berechtigten Person jederzeit im Prozess beendet werden.

Weitere Informationen zum BEM finden Sie im Verwaltungsportal.

Datenschutz und Dokumentation

Die strenge Einhaltung des Datenschutzes ist ein Grundprinzip des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Alle Gespräche erfolgen in einem höchst vertraulichen Rahmen und die beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Alle Daten werden von der BEM-Beauftragten besonders geschützt in einer separaten Akte aufbewahrt. In der Personalakte wird lediglich festgehalten, dass ein BEM angeboten wurde und dieses abgelehnt bzw. beendet wurde.

Nähere Informationen zu der Verarbeitung der Daten im BEM finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

BEM-Eingliederungsteam

Als Beauftragte für das Betriebliche Eingliederungsmanagement begleitet Inga Stelter die BEM-Verfahren. Darüber hinaus können folgende Personen auf Wunsch zum Verfahren hinzugezogen werden:

Funktionsbereich

Ansprechperson

Vertretung der BEM-Beauftragten

Maike Santelmann

Personaldezernat

Astrid Janssen
Jörg Sprenger

Arbeitssicherheit

Kirsten Weingart

Betriebsärztin (BAD Oldenburg)

Caroline Bek

Beratung und Coaching

Dr. Astrid Beermann
Jutta Vaihinger

Personalrat

Klaus Bartsch
Rea Kodalle

Schwerbehindertenvertretung

Martina Müller
Heike Gronau

Gleichstellungsstelle

Anne Kosfeld

Zudem können je nach Notwendigkeit und mit Zustimmung der*des Beschäftigten auch weitere Personen beteiligt werden.

Unterschied zur stufenweisen Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als „Hamburger Modell“, ist eine durch einen Arzt/eine Ärztin oder Rehabilitationseinrichtung verordnete Maßnahme und kann Bestandteil des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sein. Hierbei wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, durch den Beschäftigte nach und nach wieder an die volle Arbeitsbelastung herangeführt werden. So wird unter fortbestehender Krankschreibung in mehreren Stufen zum Beispiel über einen Zeitraum von sechs Wochen die tägliche Arbeitszeit sukzessive erhöht, bis der vollständige Wiedereinstieg möglich ist. Die Rahmenbedingungen zur stufenweisen Wiedereingliederung sowie die Gestaltung der Zeit danach können im BEM thematisiert werden.

(Stand: 11.04.2024)  | 
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