Vertraulichkeit / Dauer der Beratung
Alle Informationen, die Sie während der Beratung teilen, bleiben vertraulich. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Beratung je nach Anliegen variieren kann.

Beschwerdemöglichkeiten & Kooperationen

Neben der Möglichkeit, eine Beratung durch die Personalratsmitglieder in Anspruch zu nehmen, stehen Ihnen weitere Beratungs- und Beschwerdewege offen. Mit Ihrer Zustimmung kooperieren wir gerne mit anderen Einrichtungen/Zuständigen an der UOL.

Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung und -prävention am Arbeitsplatz 

§ 6 Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Wenn sich ein*e Beschäftigte*r unfairem Verhalten ausgesetzt fühlt und ein klärendes Gespräch zwischen den Beteiligten nicht möglich ist oder sich die betreffende Person nicht in der Lage sieht, ein klärendes Gespräch anzuregen, soll sie das Gespräch mit der oder dem direkten oder nächst höheren Vorgesetzten suchen und um Klärung bitten.

Die Führungsperson muss entsprechend § 5 eingreifen und eine Konfliktklärung in die Wege leiten. Es ist sicherzustellen, dass den Betroffenen keine Nachteile entstehen. Alle Beschäftigten können sich jederzeit bei folgenden Personen und Anlaufstellen Beratung und Unterstützung holen. Alle beratenden Personen unterliegen der Schweigepflicht bzw. wahren die Vertraulichkeit (alphabetische Sortierung):

  • Arbeitsgemeinschaft Konfliktberatung (siehe § 7)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • ConTakt - Beratungsstelle bei Fragen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
  • Gleichstellungsstelle/Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
  • Inklusionsbeauftragte*r des Arbeitgebers
  • Ombudspersonen
  • Personaldezernat
  • Personalrat
  • Psychologisches Beratungsangebot für Beschäftigte
  • Schwerbehindertenvertretung/Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7 Arbeitsgemeinschaft Konfliktberatung

Bewährt hat sich zudem, in bestimmten Konfliktsituationen die Arbeitsgemeinschaft Konfliktberatung anzurufen. Sie ist aus zwei Vertreter*innen des Personalrats und 2 Vertreter*innen des psychologischen Beratungsservices für Beschäftigte (PEOE/PBSB) zusammengesetzt und hat folgende Aufgaben: 

  • Ansprechpartnerin für Beschäftigte aller Statusgruppen in Konfliktsituationen
  • Bearbeitung des Anliegens und Empfehlung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten
  • Ggf. Einleitung und Begleitung eines universitätsinternen Konfliktklärungsverfahrens, fallbezogen unter Einbeziehung externer Hilfen
  • Öffentlichkeitsarbeit in der Universität zur Konfliktberatung und -prävention

Kooperationen 

Auf Wunsch und nach individueller Abstimmung arbeiten wir darüberhinaus auch mit anderen Stellen zusammen, wie z. B. dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) oder einzelnen Psycholog*innen bzw. Coaches: 

 

Beschwerdemöglichkeiten

Meldungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), auch bekannt unter dem Namen Whistleblower-Gesetz:

  • Innenrevision und Korruptionsbekämpfung der UOL
    Meldungen können derzeit an die Mailadresse der internen Meldestelle abgegeben werden. Die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person wird in jedem Fall gewährleistet. Es besteht auch die Möglichkeit, entsprechende Hinweise über das Postfach der Innenrevision im Gebäude V01, 1. OG rechts zukommen zu lassen. Telefonisch ist die Abgabe von Hinweisen möglich über die Durchwahl 0441 798 3710. Auch der Personalrat kann als Mittler zwischen hinweisgebender Person und Innenrevison fungieren (in diesem Fall sind dem Personalrat die Hinweisgeber*innen bekannt; nicht aber den ermittelnden Kolleg*innen). An einem Hinweisgeberportal, das eine vollständig anonyme Meldung auf elektronischem Wege möglich wird aktuell gerabeit.
  • Meldestellen der Landesverwaltung 
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit unter Wahrung der Anonymität einen Hinweis bei externen Meldestellen der Landesverwaltung einzureichen. Hier sei insbesondere das LKA genannt mit seiner Meldestelle. Weitere externe Meldestellen in Niedersachsen werden zur Zeit eingerichtet.

Meldungen über Antisemitismus, Rassismus, Hass, Gewalt, Ausgrenzung und jegliche Art von Diskriminierung sowie unangemessene Vergleiche und Pauschalisierungen auf dem Campus:

  • Sollten Sie persönlich betroffen sein und über Ihre Situation sprechen wollen, melden Sie sich bitte im Präsidium (praesidium@uol.de).
  • Gleiches gilt, wenn Sie Vorfälle auf dem Campus beobachten: Schreiben Sie bitte an praesidium@uol.de oder wenden Sie sich an das universitäre Bedrohungsmanagement. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Hilfestellungen.


Zusätzlich zu obigen Beratungsmöglichkeiten besteht für Beschäftigte ein Beschwerderecht bei der Personalvertretung gem. § 59 Nds. Personalvertretungsgesetz (NPersVG) sowie das Recht der Beamt*innen i. S. d. § 100 Nds. Beamtengesetz (NBG), Anträge und Beschwerden bis zur obersten Dienstbehörde vorzubringen sowie die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung von Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts analog § 1004 BGB.

Personalrat (Stand: 16.10.2024)  | 
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