Kontakt

Presse & Kommunikation

Pressemitteilungen

 

» Druckversion

 

» März 2008
» Gesamtübersicht

Jürgen Heumann

 

20. März 2008   112/08  

„Islamisches Glaubensfach an Schulen nicht akzeptierbar“
Religionspädagoge kritisiert Beschlüsse der Islamkonferenz

Oldenburg. Gegen die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland, so wie sie auf Islam-Konferenz beschlossen wurde, wendet sich Prof. Dr. Jürgen Heumann, Religionspädagoge am Institut für Evangelische Theologie der Universität Oldenburg. Ein islamisches Glaubensfach sei an Schulen nicht akzeptierbar. Als Alternative schlägt er einen integrativen Religionsunterricht für christliche, muslimische und SchülerInnen anderer Religionen vor. Seine Stellungnahme im Wortlaut:
„Ein islamischer Religionsunterricht muss sich als schulfähig erweisen. Damit ist gemeint, dass er weder nur religionskundliche Inhalte über den Islam (also Wissensbestände) vermitteln sollte noch ein ‚Gebetsunterricht' sein darf, sondern ein Religionsunterricht im Sinne eines Bildungsfaches sein muss.
Für alle Unterrichtsfächer in der deutschen Schule gilt das Überwältigungsverbot, d. h., dass kein Schüler in Situationen gebracht werden darf, in denen er sich psychisch überwältigt fühlt bzw. aus solchem Gefühl heraus zu Handlungen, etwa Gebetshandlungen, gedrängt wird. Der evangelische Religionsunterricht verzichtet demzufolge auch weithin auf ein ‚Beten lernen’ in der Schule. Eines der Probleme des islamischen Religionsunterrichts ist, dass es bei allen Diskussionen um dieses Fach hier eben keine deutliche Aussage gibt, auf eine Überwältigung während des Unterrichts zu verzichten. Ein Fach, das hier nicht klar Position bezieht, ist nicht ‚schulfähig’.
Ein weiterer Einwand: Alle Unterrichtsfächer in der öffentlichen Schule stehen in der Tradition der Aufklärung und sind an wissenschaftlicher Theoriebildung und Systematisierung orientiert. Das gilt auch für die kirchlich mitveranworteten Religionsfächer (ev. und kath.). Religion wird in diesen Fächern nicht nur affirmativ vermittelt, sondern ebenso kritisch in ihren historischen bzw. gegenwärtigen problematischen bis gewaltsamen und terroristischen Versionen gewichtet. Diese grundsätzlich (auch) kritische Grundhaltung der eigenen wie anderen Religionen gegenüber bezieht sich auch auf das Gottesverständnis, d.h., mit der unterrichtlichen Behandlung der Theodizeeproblematik (wenn es Gott gibt, warum lässt er das Böse zu?) wird Gott selbst als ‚fragwürdig’ thematisiert und eben nicht als unhinterfragbar vermittelt.
Kein Entwurf für einen islamischen Religionsunterricht hat bisher gezeigt, dass er die Theodizeefrage so ernst nimmt, dass er potentiell die Sekpsis von Schülern gegenüber Allah akzeptieren würde bis dahin, die Existenz Allahs zu bestreiten. Gleiches gilt für die Entstehung des Koran bzw. seiner göttlichen Legitimierung.
Ein Religionsunterricht, der die eigene Religion lediglich affirmativ und überzeugend vermitteln will, ohne eine Kritik der eigenen Tradition und des eigenen Gottesbildes leisten zu wollen, ist deshalb m. E. nicht schulfähig.
Deshalb: Wenn der Staat einen islamischen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule fordert und ihn einrichten will, muss er auch die hohen inhaltlichen Hürden benennen, die ein Unterrichtsfach im Spektrum der anderen geisteswissenschaftlichen Fächer einzuhalten hat. Um diese zu erreichen, ist eine wissenschaftliche Lehrerausbildung mit theoriegeleiteter und –reflektierter Fachdidaktik auf dem Niveau deutscher Lehrerausbildung unabdingbar. Ein islamisches Glaubensfach ist an der Schule nicht akzeptierbar.
Alternativ, gegenüber den anachronistischen bekenntnisgebundenen Religionsfächern, denen jetzt noch ein weiteres islamisches hinzugefügt werden soll, wäre ein sowohl affirmativer als auch kritischer Integrationsunterricht Religion zu fordern, an dem christliche, muslimische und Schüler anderer Religionen teilnehmen, um dann nicht nur in einen Diskurs, sondern in einen Dialog über Religion eintreten zu können; dies unter Beteiligung und Förderung durch die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, also unter dem Dach von Art.7, 3 GG. Hier ist eine politische Initiative seit langem überfällig.“

ⓘ www.uni-oldenburg.de
 
ⓚ Kontakt:
Prof. Dr. Jürgen Heumann, Tel.: 0441/798-4439, privat: 0441/593920, E-Mail: juergen.heumann(Klammeraffe)uni-oldenburg.de
 
(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page