Sachbearbeitung am Institut

Petra Oetken-Brinkmann

+49 (0)441 798-4964

A6 4-416

Fachstudienberatung

B.A./M.A. Sozialwissenschaften

M.Ed. Politik/Politik-Wirtschaft

Prüfungsamt

Informationen zur Bachelorarbeit

Zulassung zur Bachelorarbeit

Um sich für die Bachelorarbeit beim Akademischen Prüfungsamt anmelden zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen erfüllt sein (es sind 120 KP sowie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen und in Fächern, die mit mind. 60 KP studiert werden, muss das Basiscurriculum abgeschlossen sein).

Für den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit benötigen Sie folgende Unterlagen (am Ende dieser Seite als Download verfügbar):

  • ein Vorschlag für das Thema der Arbeit
  • ein Vorschlag für die beiden Prüferinnen und Prüfer (davon mindestens ein Mitglied der Hochschullehrergruppe - hierzu zählen auch PrivatdozentInnen)
  • „eine Erklärung darüber, ob eine Bachelorprüfung oder Teile einer solchen Prüfung oder einer anderen Prüfung in einem der gewählten Fächer an der Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem europäischen Hochschulraum endgültig nicht bestanden wurden oder ob sich die oder der Studierende in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet“ (BPO § 21 Absatz 2, d)

Es sind nur diejenigen als Prüferinnen und Prüfer für die Bachelorarbeit zugelassen, die auf den jeweiligen Prüferlisten aufgeführt sind. In Ausnahmefällen können Hochschullehrende anderer Studiengänge oder anderer Universitäten auf Antrag zugelassen werden.

Siehe auch § 21 und § 22 BPO! (Prüfungsordnung allgemeiner Teil)

Bei Fragen wenden Sie sich an das akademische Prüfungsamt, Ihre*n Erstprüfer*in oder die Fachstudienberatung.

Dauer und Umfang der Bachelorarbeit

Für die Anfertigung der Bachelorarbeit ist ein Zeitraum von max. 4 Monaten nach Ausgabe des Themas vorgesehen. Sie wird mit 12 KP gewichtet (§22 (5) BPO).

Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt in der Regel etwa 40 Seiten. Nähere Informationen zur formalen Gestaltung erhalten Sie im begleitenden Kolloquium zur Bachelorarbeit.

Die Bewertung durch die Prüferinnen und Prüfer erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen (§ 22 (8) BPO). Darüber hinaus benötigt das Prüfungsamt 4-6 Wochen für die Bearbeitung und Zeugniserstellung. 

Insgesamt ist nach Abgabe der Bachelorarbeit eine Zeit von mindestens drei Monaten für die Bewertung der Arbeit und die Ausstellung des Bachelorzeugnisses einzuplanen!

Deshalb wird insbesondere den Studierenden, die sich für einen Masterstudienplatz bewerben, empfohlen, sich frühzeitig anzumelden.

Die Bewerbung zum Master an der Universität Oldenburg ist mit 150 KP möglich. Die fehlenden (z.B. durch die Bachelorarbeit erworbenen) Kreditpunkte müssen nachgereicht werden. Die endgültige Immatrikulation für den Master ist nur mit bestandener Abschlussprüfung möglich. Die Frist zum Nachreichen des BA-Zeugnisses ist im Immatrikulationsamt zu erfragen.

(Stand: 30.06.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p21338
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