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Für Fragen zum Studiengang/-fach:Niederlandistik und Physik - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Niederlandistik und Physik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Niederlandistik ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Physik ist zulassungsfrei.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
- Einschreibung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
- Einschreibungsbeginn: 16.01.2025
- Einschreibungsschluss: 15.04.2025
- Einschreibung: in 21 Tagen
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Niederlandistik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Physik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Das Einschreibeverfahren
Die Einschreibung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 16.01.2025 bis 15.04.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 einschreiben.
Die Online-Einschreibung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Einschreibungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.
Am Ende der Online-Einschreibung erhalten Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken, die Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg senden.
Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.04.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.
Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich
- wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
- bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.