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Zahlen und Fakten

  • Dauer: 4 Semester
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sprache: Deutsch
  • zulassungsfrei
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen
  • Berufsbegleitend
  • Gebührenpflichtig

Informationsrecht - Master

Ausrichtung und Ziele

Der weiterbildende und berufsbegleitende Masterstudiengang Informationsrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) greift die steigende Nachfrage nach ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf dem Gebiet des IT-Rechts im weitesten Sinn auf. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Anwaltskanzleien und große Law Firms sind an ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf diesem Gebiet, das an den juristischen Fakultäten nur selten gelehrt wird, interessiert.
Mit dem Studiengang Informationsrecht wird sich dieser Herausforderung angenommen und es werden praxisnah – begleitet durch ausgewiesene Expert*innen – Lösungen entwickelt.
Als juristische Querschnittsmaterie aus Öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht bietet der Studiengang Personen mit einer Affinität für die Informationsverarbeitungs- und Telekommunikationstechnik ein besonders attraktives Angebot. Das IT-Recht umfasst an klassischen Rechtsgebieten das Telekommunikations- und Medienrecht, das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte, das Fernabsatzrecht (eCommerce-Recht) und das Internetrecht. Alternativ können eGovernment, (Computer-) Strafrecht, Datenschutzrecht und „Recht der neuen Technologien“ gewählt werden.

Sprachkenntnisse

Die Aufnahme eines Studiums an der Universität Oldenburg ist für ausländische Studierende nur möglich, wenn mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:

  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.


Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit diesem Studienabschluss qualifizieren Sie sich für leitende Funktionen in Kanzleien und IT-Unternehmen oder können eine wissenschaftliche Karriere anstreben.
Die Studieninhalte orientieren sich auch an dem Fächerkanon, welcher der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Informationstechnologierecht« nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) zu Grunde liegt, so dass die theoretischen Kenntnisse mit dem Masterabschluss nachgewiesen sein dürften. Die Fachanwaltsbezeichnung wird allerdings auf Antrag von der Rechtsanwaltskammer im Einzelfall nach individueller Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen nach der FAO verliehen.
Zudem besteht die Möglichkeit, in jedem Semester nur ein Modul zu belegen, um als bereits zugelassener Fachanwalt/zugelassene Fachanwältin Informationstechnologierecht" die nach § 15 FAO geforderte jährliche Weiterbildung nachzuweisen.

Zugangsvoraussetzungen

  • erster Studienabschluss (z. B. juristisches Staatsexamen oder Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss an einer Hochschule oder diesem gleichwertigen Abschluss inklusive Transcript of Records)
  • eine mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
  • einen zweijährigen Referendardienst nach der ersten juristischen Prüfung oder
  • vergleichbare Ausbildung

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

Detaillierte Bewerbungsfristen zum Wintersemester 2024/2025 (Sommersemester 2025):

  • Bewerbungen mit deutschem Hochschulzugang bzw. -abschluss: bis 1. September 2024 (1. März 2025)
  • Bewerbungen aus der EU: bis 1. September 2024 (1. März 2025)
  • Bewerbungen aus Drittstaaten (Non-EU): bis 1. August 2024 (1. Februar 2025)

Übersicht Bewerbungsfristen Master

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Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage der Gebühren- und Entgeltordnung geregelt.

Internationale Bewerbungen: Es gelten abweichende Bewerbungsformalitäten.

InfoPortal Studium (Stand: 11.10.2024)  | 
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