Staatsexamen - Bewerben
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1. Fachsemester - Informationen und Anträge für die Bewerbung
Staatsexamen - Bewerben
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium der Humanmedizin an der Universität Oldenburg interessieren!
Internationale Bewerbungen
1. Semester - zum Wintersemester
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund. Im Auftrag der Bundesländer werden hier zentral die Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin vergeben:
Bei einer Bewerbung für den Studiengang Humanmedizin gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen:
Alt-Abiturient*innen:
Hochschulzugangsberechtigung erworben vor dem 16. Januar des laufenden Jahres
- Bewerbungsfrist: 24. April bis 31. Mai
- Ende der Nachreichfrist: 15. Juni
Neu-Abiturient*innen:
Hochschulzugangsberechtigung erworben nach dem 15. Januar des laufenden Jahres
- Bewerbungsfrist: 25. April bis 15. Juli
- Ende der Nachreichfrist: 20. Juli
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt zum jeweiligen Wintersemester. Studienbeginn ist immer der 01. Oktober.
Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Sprachnachweise Humanmedizin“ auf dieser Website.
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung – Hochschulstart.de.
Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie über die Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:
Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften
Bitte beachten Sie:
In einem Übergangszeitraum von mindestens zwei Jahren findet für den Modellstudiengang Humanmedizin der Universität Oldenburg kein Auswahlverfahren vor Ort statt.
Wichtiger Hinweis:
Die Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch.
Eventuelle freie Studienplätze für höhere Semester können daher nur an BewerberInnen vergeben werden, die bereit sind, in den Modellstudiengang zu wechseln. Aktuell sind keine Studienplätze frei!
Ein Wechsel wird in der Regel zu einer Verlängerung des Studium um mindestens 1-2 Semester führen, da u. a. ein Einstieg in begonnene Module nicht möglich ist.
Bisher erbrachte Leistungen werden auf den Modellstudiengang nicht automatisch angerechnet, sondern unterliegen einer Überprüfung und Anerkennungsentscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Hochschule. Dies gilt auch für Studienzeiten und Studienleistungen, die bereits durch ein Landesprüfungsamt für Medizin anerkannt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem anderen Studiengang kommen oder im Ausland bereits Medizin studiert haben, stellen den Antrag auf Zulassung beim Immatrikulationsamt und wenden sich gleichzeitig an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Für alle in Niedersachsen geborenen Bewerber ist dies der „Niedersächsische Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)“.