Fachstudienberatung

Prof. Dr. Thilo Gross

Telefon: +49 471 4831-2526

Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg (HIFMB)
Ammerländer Heerstraße 231
26129 Oldenburg

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FAQ

Frequently asked questions (FAQ)

Ist mein Studienabschluss als Zugangsvoraussetzung geeignet?

Fachlich geeignet ist ein vorangegangener Studiengang der Naturwissenschaften, der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften, der Informatik oder in einem umweltwissenschaftlichen Fach oder ein anderer fachlich geeigneter Studiengang, bei dem die vorgenannten Studienfächer einen Schwerpunkt mit einem Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten ausmachen.

Wie wird über meine Bewerbung entschieden?

Die formale Entscheidung zur Zulassung tätigt der Zugangsausschuss auf der Basis einer Einzelfallprüfung. Das Verfahren ist in der Zugangsordnung geregelt.

Was bedeuten mit der Zulassung erteilte Auflagen und wie ist mit diesen im Studienverlauf zu verfahren?

Da eine Zulassung aus sehr unterschiedlichen Bachelorstudiengngen grundsätzlich möglich ist, werden vom Zugangsausschauss im Rahmen individueller Entscheidungen gelegentlich Auflagen in den Bereichen Mathematik, Informatik/Programmierung oder Ökologie gemacht. Die mit der Zulassung erteilten Auflagen müsssen innerhalb der ersten beiden Semester erfüllt werden.

Praktisch bedeutet dies, dass Sie nach dem Bestehen der vorgesehenen Modulprüfung die somit erfüllte Auflage mit einer Email an das Prüfungsamt melden. Von dort erhalten Sie dann ebenfalls auf dem Wege einer Email eine Bestätigung, die in Kopie auch an das Immatrikulationsamt geht. Sollten Sie danach in StudIP den Fortbestand der Auflage erkennen, melden Sie sich bitte mit der erhaltenen Bestätigung des Prüfungsamtes selbsttätig beim Immatrikulationsamt, um den Sachverhalt rechtzeitig zu klären. Bei Nichterfüllung der Auflage innerhalb der ersten beiden Semester erfolgt vonseiten des Immatrikulationsamtes ansonsten automatisch die Exmatrikulation.

Sollte Ihnen die Erfüllung der Auflagen innerhalb der ersten beiden Semseter aus Gründen, die ausserhalb Ihrer Verantwortung liegen, nicht möglich sein, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Prüfungsausschuss Umweltmodellierung auf.

Kann ich mir Kurse aus einem anderen Masterstudium anerkennen lassen?

Ja. Prinzipiell können maximal 30 KP aus anderen Masterstudiengängen anerkannt werden, dies schließt jedoch die Masterarbeit explizit aus. Wenn zwei Masterabschlüsse angestrebt werden, sind auch zwei unabhängige Abschlussarbeiten anzufertigen.

Was ist bei externen Praktika/Forschungsprojekten zu beachten?

Bei einem Praktikum oder Forschungsprojekt, welches Sie an einer externen Einrichtung (Forschungsinstitut oder Firma) anstreben, bedarf es der folgenden Schritte:

  1. Kontaktaufnahme mit externem Betreuer und Absprache eines Praktikums-/Forschungsplans
  2. Kontaktaufnahme mit einem begleitenden Betreuer im Studiengang Umweltmodellierung – diese/r wird den Abschlussbericht entgegennehmen, für die Bewertung des entsprechenden Moduls zuständig sein und die entsprechende Note an das Prüfungsamt  melden
  3. In Absprache mit beiden Betreuern ist ein Antrag auf externes Forschungsprojekt auszufüllen und beim UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitzende/r) per Email einzureichen.
  4. Bei Projekten an einer ausländischen Einrichtung ist dem Antrag auch ein Statement of commitment von der externen Einrichtung beizufügen.
  5. Nach Bestätigung des Prüfungsausschusses (Vorsitzende/r) kann das Praktikum/Projekt durchgeführt werden.

Was ist bei externen Masterarbeiten zu beachten?

Bei einer externen Masterarbeit sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Kontaktaufnahme mit externem Betreuer und Absprache eines Inhalts- und Zeitplans
  2. Kontaktaufnahme mit einem begleitenden Betreuer im Studiengang Umweltmodellierung – diese/r wird einer der beiden Gutachter sein und seine Note an das Prüfungsamt  melden
  3. In Absprach mit beiden Betreuern ist ein Antrag auf externe Masterarbeit auszufüllen und beim UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitzende/r) per Email einzureichen.
  4. Bei Projekten an einer ausländischen Einrichtung ist dem Antrag auch ein Statement of commitment von der externen Einrichtung beizufügen.
  5. Soll der externe Betreuer ebenfalls als Gutachter fungieren, so ist dies durch Antrag auf externe Prüfungsberechtigung zusammen mit einem eingreichten CV beim UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitzende/r) zu beantragen. Der externe Betreuer kann als Erst- oder Zweitgutachter beantragt werden. Laut Prüfungsordnung muss aber einer der beiden Gutachter notwendigerweise ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder ein zur selbständigen professoralen Lehre berechtigtes Mitglied der Fakultät V - Mathematik und Naturwissenschaften oder an der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sein, das an der Lehre im entsprechenden Masterstudiengang beteiligt ist, Im Falle der Akzeptanz des externe Gutachters hat dieser nach Durchsicht der eingereichten Masterarbeit sein Gutachten selbständig an das Prüfungsamt zu melden.
  6. Nach positiver Rückmeldung des Prüfungsausschusses (Vorsitzende/r) kann die Masterarbeit mit dem Formular Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt angemeldet und die Arbeit durchgeführt werden.

Welche Zielrichtung hat der Studiengang, und wie sind die Berufsaussichten?

Im Masterstudiengang Umweltmodellierung werden Kenntnisse über Methoden und Strategien der Modellierung und Analyse von Umweltsystemen vermittelt. Dazu lernen die Studierenden eine breite Palette an mathematisch-naturwissenschaftlichen, Informatik-bezogenen und statistischen Methoden zur Modellierung und Datenanalyse, -verwaltung und -auswertung. Diese werden in der Umweltforschung, im Umweltmonitoring und der Umweltvorsorge eingesetzt. Mögliche berufliche Beschäftigungsfelder ergeben sich dementsprechend etwa in Firmen, die Umweltdaten zu Prognosezwecken modellieren, Planungsbüros, statistischen Ämtern, Ministerien und Behörden, sowie im Management mittelständischer Unternehmen. Als forschungsorientierter Studiengang qualifiziert ein erworbener Abschluss aber auch für weitere Forschungstätigkeit im Rahmen eines Promotionsvorhabens.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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