Fachstudienberatung
Prof. Dr. Thilo Gross
Aktuelles Modulhandbuch
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Studienabschluss als Zugangsvoraussetzung geeignet?
Fachlich geeignet ist ein vorangegangener Studiengang der Naturwissenschaften, der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften, der Informatik oder in einem umweltwissenschaftlichen Fach oder ein anderer fachlich geeigneter Studiengang, bei dem die vorgenannten Studienfächer einen Schwerpunkt mit einem Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten ausmachen.
Kann ich Kurse aus einem anderen Masterstudiengang anerkennen lassen?
Ja, grundsätzlich können maximal 30 KP aus anderen Masterstudiengängen anerkannt werden, wobei die Masterarbeit ausdrücklich ausgenommen ist. Werden zwei Masterabschlüsse angestrebt, müssen auch zwei unabhängige Abschlussarbeiten angefertigt werden.
Wie wird über meine Bewerbung entschieden?
Die förmliche Entscheidung über die Zulassung wird vom Zulassungsausschuss von Fall zu Fall getroffen. Das Verfahren ist in der Zulassungsordnung geregelt.
Was bedeuten mit der Zulassung verbundene Auflagen und wie ist mit diesen im Verlauf des Studiums umzugehen?
Da in der Regel eine Zulassung aus sehr unterschiedlichen Bachelor-Studiengängen möglich ist, erteilt der Zulassungsausschuss im Rahmen von Einzelfallentscheidungen gelegentlich Auflagen in den Bereichen Mathematik, Informatik/Programmierung oder Ökologie. Die mit der Zulassung verbundenen Auflagen müssen innerhalb der ersten beiden Semester erfüllt werden.
Konkret bedeutet dies, dass Sie nach Bestehen der vorgesehenen Modulprüfung dem Prüfungsamt per Email mitteilen müssen, dass Sie die Auflage erfüllt haben. Sie erhalten dann auch von dort eine Bestätigung per E-Mail, die in Kopie auch an die Zulassungsstelle geschickt wird. Sollten Sie später in StudIP den Fortbestand der Bedingung erkennen, wenden Sie sich bitte mit der vom Prüfungsamt erhaltenen Bestätigung selbst an die Zulassungsstelle, um die Angelegenheit rechtzeitig zu klären. Wenn Sie die Bedingung nicht innerhalb der ersten beiden Semester erfüllen, werden Sie von der Zulassungsstelle automatisch exmatrikuliert.
Sollten Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht in der Lage sein, die Voraussetzungen innerhalb der ersten beiden Semester zu erfüllen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Prüfungsausschuss Umweltmodellierung.
Was ist beim Belegen von Modulen, die nicht im Modulhandbuch gelistest sind, zu beachten?
Module, die nicht im Modulhandbuch gelistet sind, können unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung belegt und in das Studium eingebracht werden. Ein Beispiel sind Module, für welche beim Prüfungsausschuss eine Sondergenehmigung eingeholt wurde. Ein anderer, häufigerer Fall tritt ein, wenn Module aus den anderen Studiengängen des Clusters „Umwelt und Nachhaltigkeit“ für den Ergänzungsbereich gewählt werden – die Prüfungsordnung bietet diese Möglichkeit.
Um die digitale Verbuchung der Modulnote zu ermöglichen, ist das Belegen des Moduls rechtzeitig zu beantragen, sodass - nach Genehmigung zum Belegen des Moduls - durch das Prüfungsamt manuell die Anmeldung erfolgen kann. Folgendes Verfahren ist dafür notwendig:
- Sie melden sich beim Prüfungsamt im Anmeldezeitraum mit allen relevanten Daten, um dort eine Anmeldung zur Prüfung in StudIP vornehmen zu lassen – dieser Schritt ist notwendig, da eine Selbst-Anmeldung nicht möglich ist.
- Nach Eintragung der Noten können Sie dem Prüfungsamt per E-Mail mitteilen, dass es eine „noch nicht zugeordnete Prüfung“ in ihrem Notenkonto gibt und Sie eine Umbuchung wünschen. Die Prüfung wird dann manuell Ihrem Fachkonto zugeordnet.
Dieses Verfahren werden wir im Zuge einer geplanten Systemaktualisierung vereinfachen, aber zur Zeit ist dies der einzige Weg, um technische Schwierigkeiten zu vermeiden.
Die Zuordnung der Module aus den verschiedenen Bereichen im Studiengang Umweltmodellierung zum Ergänzungsbereich erfolgt formlos per Mail an das Prüfungsamt. Dies können Sie selbst dem Prüfungsamt mitteilen.
Dies kann erfolgen, wenn die Note im System eingetragen wurde oder aber wenn von Ihnen die „Erklärung zur Ausstellung des Fachmaster-Zeugnisses“ (diese erhalten Sie mit dem Bescheid Zulassung zur Abschlussarbeit vom Prüfungsamt) beim Prüfungsamt eingereicht wird.
Was ist bei externen Praktika/Forschungsprojekten zu beachten?
Für ein Praktikum oder Forschungsprojekt an einer externen Einrichtung (Forschungsinstitut oder Unternehmen) sind folgende Schritte erforderlich:
- Kontaktaufnahme mit dem angestrebten externen Betreuer und Vereinbarung eines Praktikums-/Forschungsplans
- Kontaktaufnahme mit einem begleitenden Betreuer im Studiengang Umweltmodellierung - dieser nimmt den Abschlussbericht entgegen, ist für die Bewertung des entsprechenden Moduls zuständig und meldet die entsprechende Note an das Prüfungsamt
- In Absprache mit beiden Betreuern ist ein Antrag auf externes Forschungsprojekt auszufüllen und per E-Mail an den UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitz) zu senden.
- Bei Projekten an einer ausländischen Einrichtung muss dem Antrag auch ein Statement of commitment der externen Einrichtung beigefügt werden.
- Nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss (Vorsitz) kann das Praktikum/Projekt durchgeführt werden.
Was ist bei externen Masterarbeiten zu beachten?
Bei einer externen Masterarbeit sind folgende Schritte zu beachten:
- Kontaktaufnahme mit dem angestrebten externen Betreuer und Vereinbarung eines inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs
- Kontaktaufnahme mit einem begleitenden Betreuer im Studiengang Umweltmodellierung - dieser Betreuer ist einer der beiden Gutachter und meldet seine Note an das Prüfungsamt
- In Absprache mit beiden Betreuern ist ein Antrag auf externe Masterarbeit auszufüllen und per E-Mail an den UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitz) zu senden.
- Bei Projekten an einer ausländischen Einrichtung muss dem Antrag zusätzlich ein Statement of commitment der externen Einrichtung beigefügt werden.
- Soll der externe Betreuer auch als Prüfer fungieren, so ist dies mit einem Antrag auf externe Prüfungsberechtigung zusammen mit einem eingereichten Lebenslauf beim UMMO-Prüfungsausschuss (Vorsitz) über das Akademische Prüfungsamt zu beantragen. Der externe Betreuer kann als Erst- oder Zweitgutachter beantragt werden. Nach der Prüfungsordnung muss jedoch einer der beiden Gutachter zwingend ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder ein zur selbständigen professoralen Lehre berechtigtes Mitglied der Fakultät V - Mathematik und Naturwissenschaften oder an der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sein, das an der Lehre im entsprechenden Masterstudiengang beteiligt ist. Wird die externe Gutachterin/der externe Gutachter akzeptiert, muss sie/er nach Durchsicht der eingereichten Masterarbeit dem Prüfungsamt per Email eigenständig ihr/sein Gutachten (als pdf) mit Benotung zusenden.
- Nach positiver Rückmeldung durch den Prüfungsausschuss (Vorsitz) kann die Masterarbeit mit dem Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt angemeldet und die Arbeit aufgenommen werden.