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Hochschulpolitik
- Regierung: Ab 2007
Studiengebühren
Vollversammlung beschließt Urabstimmung
- Neue Grundordnung "auf einem guten Weg"
Senat befasst sich mit Änderungswünschen
Regierung: Ab 2007 Studiengebühren
Vollversammlung
beschließt Urabstimmung
Die Landesregierung will es den
niedersächsischen Hochschulen freistellen, ab 2007 Studiengebühren bis
zu 500 € pro Semester zu erheben. In einem Brief an alle Studierenden Niedersachsens
erklärte Wissenschaftsminister Lutz Stratmann, die Gebühren würden
zu einer Verbesserung der Studienbedingungen führen. Studiengänge würden
effizienter studierbar sein, so dass sich auch Studienzeiten verkürzten.
Vor dem Landtag betonte Stratmann, Studiengebühren führten zu mehr
Wettbewerb und damit mehr Qualität an den Hochschulen. Gleichzeitig kündigte
er an, seine Regierung werde für Studierende einen einkommensunabhängigen
Bildungskredit einräumen, studierende Eltern von Studiengebühren
befreien und Stipendien für herausragende Leistungen vergeben. Studiengebühren
dürften nicht die Aufnahme eines Studiums verhindern.
Die SPD-Fraktion,
die in dieser Frage keine einheitliche Position hat, kritisierte offiziell die
Pläne der Regierung mit dem Argument, Gebühren würden potenzielle
Studierende aus ärmeren Schichten von den Universitäten fernhalten und
damit genau das Gegenteil von dem erreichen, was für Deutschland notwendig
sei: den Anteil der Studierenden zu erhöhen. Die Grünen warfen der Regierung
vor, ein Bildungssystem zu schaffen, das konsequent dem Prinzip des Selektierens
verpflichtet sei.
Mit aller Deutlichkeit lehnt auch der AStA die Pläne
der Landesregierung ab und verweist dabei auf den im Herbst gefassten Senatsbeschluss,
in dem das höchste Gremium der Universität die Gebühren ablehnt
- ohne dies allerdings näher zu begründen. AStA-Sprecher Stefan Kühnapfel
kündigte für das Sommersemester weitere Protestaktionen an. Noch im
April soll zudem auf Beschluss der studentischen Vollversammlung eine Urabstimmung
zum Thema Studiengebühren stattfinden.
Neue Grundordnung "auf einem guten Weg"
Senat
befasst sich mit Änderungswünscheni
Der in einem zweijährigen
Prozess erarbeitete Entwurf der neuen Grundordnung hat die prinzipielle Zustimmung
des alten Senats gefunden, wird aber noch überarbeitet und deshalb erst im
neuen Senat, der am 1. April seine Arbeit aufnimmt, zur Abstimmung gestellt. Das
ist das Fazit einer Sondersitzung am 16. März 2005, auf die VertreterInnen
des MTV-Bereichs und der Studierenden gedrängt hatten, um eine erste inhaltliche
Auseinandersetzung zu erreichen.
Der neue Senat wird sich bereits auf
seiner ersten Sitzung am 13. April mit dem 60 Paragraphen umfassenden Entwurf
befassen, der sehr detailliert Selbstverständnis und Struktur der Universität
beschreibt und sich bemüht, die Tradition einer um gesellschaftliche Verantwortung
der Wissenschaft, um Demokratie und um den Schutz von Minderheiten bestrebten
Institution fortzusetzen. Bis zur April-Sitzung sollen alle Änderungswünsche
aus den Fakultäten und Instituten gegliedert vorliegen. Die gibt es bereits
reichlich. Ein häufig genannter Einwand: der Entwurf sei zu umfassend. Diskussionen
gibt es auch um den Vorschlag der Vergrößerung des Senats auf 19 Mitglieder
und die demonstrative Verankerung der Lehrerausbildung.
Präsident
Prof. Dr. Uwe Schneidewind äußerte sich optimistisch. Die Diskussion
im Senat habe gezeigt, dass die Verabschiedung einer breit getragenen Grundordnung
auf einem guten Weg sei. Mit der im Sommersemester zu erwartenden Verabschiedung
der Grundordnung und dem für Juli vorgesehenen Abschluss des Strategieprozesses
seien dann wichtige Fundamente für die Arbeit der Universität in den
nächsten Jahren gelegt.