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Hochschulpolitik

Regierung: Ab 2007 Studiengebühren

Vollversammlung beschließt Urabstimmung

Die Landesregierung will es den niedersächsischen Hochschulen freistellen, ab 2007 Studiengebühren bis zu 500 € pro Semester zu erheben. In einem Brief an alle Studierenden Niedersachsens erklärte Wissenschaftsminister Lutz Stratmann, die Gebühren würden zu einer Verbesserung der Studienbedingungen führen. Studiengänge würden effizienter studierbar sein, so dass sich auch Studienzeiten verkürzten.

Vor dem Landtag betonte Stratmann, Studiengebühren führten zu mehr Wettbewerb und damit mehr Qualität an den Hochschulen. Gleichzeitig kündigte er an, seine Regierung werde für Studierende einen „einkommensunabhängigen Bildungskredit“ einräumen, studierende Eltern von Studiengebühren befreien und Stipendien für herausragende Leistungen vergeben. Studiengebühren dürften nicht die Aufnahme eines Studiums verhindern.

Die SPD-Fraktion, die in dieser Frage keine einheitliche Position hat, kritisierte offiziell die Pläne der Regierung mit dem Argument, Gebühren würden potenzielle Studierende aus ärmeren Schichten von den Universitäten fernhalten und damit genau das Gegenteil von dem erreichen, was für Deutschland notwendig sei: den Anteil der Studierenden zu erhöhen. Die Grünen warfen der Regierung vor, ein Bildungssystem zu schaffen, das konsequent dem Prinzip des Selektierens verpflichtet sei.

Mit aller Deutlichkeit lehnt auch der AStA die Pläne der Landesregierung ab und verweist dabei auf den im Herbst gefassten Senatsbeschluss, in dem das höchste Gremium der Universität die Gebühren ablehnt - ohne dies allerdings näher zu begründen. AStA-Sprecher Stefan Kühnapfel kündigte für das Sommersemester weitere Protestaktionen an. Noch im April soll zudem auf Beschluss der studentischen Vollversammlung eine Urabstimmung zum Thema Studiengebühren stattfinden.


Neue Grundordnung "auf einem guten Weg"

Senat befasst sich mit Änderungswünscheni

Der in einem zweijährigen Prozess erarbeitete Entwurf der neuen Grundordnung hat die prinzipielle Zustimmung des alten Senats gefunden, wird aber noch überarbeitet und deshalb erst im neuen Senat, der am 1. April seine Arbeit aufnimmt, zur Abstimmung gestellt. Das ist das Fazit einer Sondersitzung am 16. März 2005, auf die VertreterInnen des MTV-Bereichs und der Studierenden gedrängt hatten, um eine erste inhaltliche Auseinandersetzung zu erreichen.

Der neue Senat wird sich bereits auf seiner ersten Sitzung am 13. April mit dem 60 Paragraphen umfassenden Entwurf befassen, der sehr detailliert Selbstverständnis und Struktur der Universität beschreibt und sich bemüht, die Tradition einer um gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft, um Demokratie und um den Schutz von Minderheiten bestrebten Institution fortzusetzen. Bis zur April-Sitzung sollen alle Änderungswünsche aus den Fakultäten und Instituten gegliedert vorliegen. Die gibt es bereits reichlich. Ein häufig genannter Einwand: der Entwurf sei zu umfassend. Diskussionen gibt es auch um den Vorschlag der Vergrößerung des Senats auf 19 Mitglieder und die demonstrative Verankerung der Lehrerausbildung.

Präsident Prof. Dr. Uwe Schneidewind äußerte sich optimistisch. Die Diskussion im Senat habe gezeigt, dass die Verabschiedung einer breit getragenen Grundordnung auf einem guten Weg sei. Mit der im Sommersemester zu erwartenden Verabschiedung der Grundordnung und dem für Juli vorgesehenen Abschluss des Strategieprozesses seien dann wichtige Fundamente für die Arbeit der Universität in den nächsten Jahren gelegt.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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