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Das Team des Berufungsmanagements erreichen Sie für allgemeine Fragen über
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Haben Sie sich bereits auf eine Professur beworben, wenden Sie sich bei Fragen zu dem laufenden Verfahren bitte an die zuständige Fakultät.
Aktuelle Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen für Professuren finden Sie unter uol.de/stellen.
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Informationen zum Verfahrensablauf bei einer Bewerbung auf eine Professur an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Das Verfahren zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren wird an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg durch eine Berufungsordnung geregelt. Nachfolgend finde Sie eine Kurzbeschreibung der wesentlichen Verfahrensschritte.
Freigabe und Ausschreibung einer Professur
Die Einrichtung einer Professur erfolgt durch die Freigabeentscheidung des Präsidiums in Abstimmung mit den Fakultäten. Jede Professur wird in die strategische Gesamtplanung eingebettet. Hierzu verabschiedet der Fakultätsrat ein vom Dekanat erstelltes Profilpapier inklusive Ausschreibungstext, in dem das Profil der Professur in den Kontext der Schwerpunkte und Entwicklungsbereiche des jeweiligen Instituts/Departments und der Fakultät sowie universitätsweiter Schwerpunkte gesetzt wird. Das Präsidium beantragt die Stellenfreigabe beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Eine Ausschreibung kann erst nach einer Freigabe durch das Ministerium erfolgen.
Arbeit der Berufungs- bzw. Auswahlkommission
Im Anschluss an die Freigabe der Professur richtet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Präsidium eine Kommission ein, die im Falle von W2- und W3-Professuren als Berufungskommission, im Falle von Juniorprofessuren als Auswahlkommission fungiert (s. § 26 Abs. 2 und § 30 Abs. 3 NHG). In der Regel werden aus Gründen der Qualitätssicherung große Kommissionen gebildet, die gemäß NHG nach Statusgruppen zusammengesetzt sind (6 Angehörige der Hochschullehrer*innengruppe; 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen; 2 Studierende; 2 Beschäftigte aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich). Das NHG gibt außerdem vor, dass 40% der stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein sollen, von denen die Hälfte der Hochschullehrer*innengruppe angehören soll. An der UOL müssen außerdem mindestens zwei externe Hochschullehrer*innen als stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen. Darüber hinaus sollen auch Mitglieder aus kooperierenden Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Mitglieder aus anderen Fakultäten oder Fächern berücksichtigt werden.
Die Kommission überprüft an Hand des Ausschreibungstextes und der fachlichen Ausrichtung der Professur die eingegangen Bewerbungen. Geeignete Bewerber*innen werden zu einer hochschulöffentlichen Anhörung eingeladen. Für Berwerber*innen der engeren Wahl holt die Kommisson im Anschluss mindestens zwei externe Gutachten ein.
Die Kommission erstellt nach der Anhörung und der Würdigung der Gutachten einen Vorschlag zur Besetzung der Professur für den Fakultätsrat, der in der Regel drei Namen enthält.
Erstellung des Berufungsvorschlags und Ruferteilung
Der Berufungsvorschlag der Kommission wird vom Fakultätsrat beschlossen und nach der Stellungnahme des Senats und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten dem Präsidium vorgelegt. Das Präsidium entscheidet abschließend über den Berufungsvorschlag und legt ihn dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) mit der Bitte um Ruferteilung vor. Diese Vorgaben für Berufungsverfahren gelten für alle Professuren – unbefristet, befristet oder mit Tenure Track. Bei Juniorprofessuren ohne Tenure Track entscheidet das Präsidium abschließend.
Unmittelbar nach Information über die Ruferteilung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bzw. über das Angebot einer Juniorprofessur durch das Präsidium erfolgt die Vorbereitung der Berufungsverhandlungen.
Besonderheiten bei klinischen Professuren (Universitätsmedizin)
Klinische Professuren sind aufgrund des Kooperationsmodells der Oldenburger Universitätsmedizin nebenberufliche Professuren, die gleichzeitig eine leitende klinische Position bei einem der kooperierenden Krankenhaus innehaben. Das Berufungsverfahren wird von der Universität gemeinsam mit dem Krankenhaus durchgeführt. Hierzu wurde das allgemeine Berufungsverfahren im Hinblick auf die besonderen Belange der Krankenversorgung erweitert. Danach ist das Krankenhaus in der Berufungskommission am Verfahren zu beteiligen. An den hochschulöffentlichen Teilen der Anhörungen können auch Angehörige des jeweils beteiligten Krankenhauses teilnehmen. Zur Feststellung der klinischen Eignung können Bewerber*innen auf ihrer Beschäftigungsstelle besucht werden (Vor-Ort-Besuche). Parallel finden ggf. hausindividuelle Auswahlprozesse der Krankenhäuser statt (z. B. Assessment-Center).
Da die Bestellung als Professor*in nur zustande kommt, wenn auch die Einstellung als Klinikdirektor*in bzw. Chefärzt*in rechtswirksam wird bzw. umgekehrt, werden die Berufungsverhandlungen bzw. Vertragsverhandlungen in enger gegenseitiger Abstimmung zwischen Universität und Krankenhaus geführt.