Kontakt

Das Team des Berufungsmanagements erreichen Sie für allgemeine Fragen über 
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Haben Sie sich bereits auf eine Professur beworben, wenden Sie sich bei Fragen zu dem laufenden Verfahren bitte an die zuständige Fakultät.

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen für Professuren finden Sie unter uol.de/stellen.

 

Informationen für Bewerber*innen

Sie möchten sich auf eine Professur oder Juniorprofessur an der Universität Oldenburg bewerben?
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen beantwortet.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Das Verfahren zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren wird an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg durch eine Berufungsordnung geregelt. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 25 (für W2- und W3-Professuren) und nach § 30 (für Juniorprofessuren) Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).

Was sind die Einstellungsvoraussetzung für W2- oder W3-Professuren?

Die Einstellungsvoraussetzungen für W2- und W3-Professuren richten sich nach §25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Weitere stellenspezifische Einstellungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der konkreten Stellenausschreibung.

 

Was sind die Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessuren?

Die Einstellungsvoraussetzungen für W2- und W3-Professuren richten sich nach §30 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Weitere stellenspezifische Einstellungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der konkreten Stellenausschreibung.

Wie kann ich mich auf eine Professur bewerben?

Die Modalitäten der Bewerbung sowie die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der konkreten Stellenausschreibung. Besuchen Sie https://uol.de/stellen um aktuelle Stellenausschreibungen zu finden.

Die Universität Oldenburg hat sich für die Einführung einer webbasierten Software zur Durchführung von Berufungsverfahren entschieden. Damit können sich Bewerber*innen über das Berufungsportal der Universität bewerben und ihre Daten und Unterlagen online einreichen. Entnehmen Sie bitte auch hier der Stellenausschreibung, ob die Bewerbung über das Berufungsportal erfolgen soll.
Nähere Informationen rund um das Berufungsportal finden sie hier.

Wie läuft ein Verfahren zur Besetzung einer Professur oder Juniorprofessur ab?

Bewerbungsphase
Bitte bewerben Sie sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Modalitäten und einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung oder der Bewerbungsmaske im Berufungsportal.

Prüfung der Unterlagen
Die Kommission überprüft an Hand des Ausschreibungstextes und der fachlichen Ausrichtung der Professur die eingegangen Bewerbungen.

Anhörungsphase
Geeignete Bewerber*innen werden zu einer hochschulöffentlichen Anhörung eingeladen.

Begutachtungsphase
Für Bewerber*innen der engeren Wahl holt die Kommission im Anschluss mindestens zwei externe Gutachten ein.

Berufungsvorschlag
Die Kommission erstellt nach der Anhörung und der Würdigung der Gutachten einen Vorschlag zur Besetzung der Professur für den Fakultätsrat.
Nach Beschluss des Fakultätsrates und nach der Stellungnahme des Senats und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten entscheidet das Präsidium abschließend über den Berufungsvorschlag und legt ihn dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) mit der Bitte um Ruferteilung vor.
Diese Vorgaben für Berufungsverfahren gelten für alle Professuren – unbefristet, befristet oder mit Tenure Track. Bei Juniorprofessuren ohne Tenure Track entscheidet das Präsidium abschließend. 

Verhandlungen mit den Listenplatzierten
Unmittelbar nach Information über die Ruferteilung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bzw. über das Angebot einer Juniorprofessur durch das Präsidium erfolgt die Vorbereitung der Berufungsverhandlungen.

Einstellung
Das Verfahren endet in der Regel mit der Ernennung oder Bestellung einer*s Listenplatzierten und deren Einstellung.

Wo erhalte ich Informationen zum allgemeinen Verfahrensstand?

Bei Verfahren die mit dem Berufungsportal durchgeführt werden, können Sie jederzeit in ihrem Account den allgemeinen Verfahrensstand verfolgen.

Bei Verfahren die nicht mit dem Berufungsportal durchgeführt werden, werden Sie zur gegebener Zeit unaufgefordert durch die jeweilige Fakultät informiert.

Gibt es Besonderheiten bei klinischen Professuren (Universitätsmedizin Oldenburg)?

Klinische Professuren sind aufgrund des Kooperationsmodells der Oldenburger Universitätsmedizin nebenberufliche Professuren, die gleichzeitig eine leitende klinische Position bei einem der kooperierenden Krankenhaus innehaben. Das Berufungsverfahren wird von der Universität gemeinsam mit dem Krankenhaus durchgeführt. Hierzu wurde das allgemeine Berufungsverfahren im Hinblick auf die besonderen Belange der Krankenversorgung erweitert. Danach ist das Krankenhaus in der Berufungskommission am Verfahren zu beteiligen. An den hochschulöffentlichen Teilen der Anhörungen können auch Angehörige des jeweils beteiligten Krankenhauses teilnehmen. Zur Feststellung der klinischen Eignung können Bewerber*innen auf ihrer Beschäftigungsstelle besucht werden (Vor-Ort-Besuche). Parallel finden ggf. hausindividuelle Auswahlprozesse der Krankenhäuser statt (z. B. Assessment-Center).
Da die Bestellung als Professor*in nur zustande kommt, wenn auch die Einstellung als Klinikdirektor*in bzw. Chefärzt*in rechtswirksam wird bzw. umgekehrt, werden die Berufungsverhandlungen bzw. Vertragsverhandlungen in enger gegenseitiger Abstimmung zwischen Universität und Krankenhaus geführt.

Gibt es Besonderheiten bei Tenure-Track-Professuren?

Tenure-Track-Professuren werden zunächst nach dem allgemeinen Verfahren zur Besetzung einer Professur oder Juniorprofessur besetzt.

Zur Erlangung der Lebenszeitprofessur wir ein Tenure-Track-Verfahren durchgeführt. Nähere Informationen zum Tenure-Track-Verfahren finden sie hier.

(Stand: 28.02.2024)  | 
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