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Bücherwagen

Bücherwagen

In der Universitätsbibliothek können Studierende der Universität Oldenburg für den Zeitraum eines Monats abschließbare Bücherwagen mieten.

Bitte nutzen Sie für die Reservierung unser Online-Formular (Login mit Uni-Kennung erforderlich):

Reservierung eines Bücherwagens: Online-Formular

Häufig gestellte Fragen zu den Bücherwagen (FAQ)

Für welchen Zeitraum kann ich einen Bücherwagen mieten?

Sie können für einen Kalendermonat einen Bücherwagen mieten, das bedeutet z. B. für die Dauer vom 1. bis 31. August.

Wie oft kann ich einen Bücherwagen reservieren?

Sie können sich für einen Monat entscheiden und diesen über das Buchungsformular reservieren. Sobald Sie einen Bücherwagen zugeteilt bekommen, können Sie nach der Übernahme erneut eine Reservierung für einen weiteren Monat vornehmen. Alternativ können Sie sich für einen bereits ausgebuchten Monat auf eine Warteliste setzen lassen. Das ist auch bei einer bereits bestehenden Reservierung möglich.

Ich benötige den Bücherwagen länger als einen Monat, kann ich den Mietzeitraum verlängern?

Ab dem 20. eines Monats können Sie uns eine E-Mail (bis-info@uol.de) schreiben und eine Verlängerung des Mietzeitraums für den Bücherwagen anfragen. Sollten ausreichend viele Bücherwagen zur Verfügung stehen, dann wird der Mietzeitraum um einen weiteren Kalendermonat verlängert.

Darf ich mir einen Bücherwagen aussuchen?

Sie bekommen einen Bücherwagen zugewiesen und können sich den Bücherwagen somit nicht aussuchen. Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Wenn ich bereits einen Bücherwagen nutze, kann ich zeitgleich auch eine Studienzelle buchen?

Wenn beides verfügbar ist, dann können Sie einen Bücherwagen und eine Studienzelle buchen und nutzen. Ist die Nachfrage zu hoch, müssen Sie sich zwischen der Studienzelle und dem Bücherwagen entscheiden.

Welche Bücher kann ich in dem Bücherwagen lassen?

Sie können alle Bücher der Universitätsbibliothek, die Sie ausgeliehen haben, und Bücher, die aus anderen Bibliotheken oder aus Ihrem Privatbesitz stammen, in Ihrem Bücherwagen aufbewahren.

Darf ich meinen Bücherwagen mit einer anderen Person teilen, um ihn gemeinsam zu nutzen? Können wir dann zwei Schlüssel für den Bücherwagen bekommen?

Sie können sich einen Bücherwagen teilen, aber nur eine Person kann den Nutzungsvertrag abschließen. Für den Bücherwagen existiert jeweils ein Schlüssel und die Person, die den Vertrag abschließt, ist dann für den Bücherwagen und den Schlüssel verantwortlich.

Was passiert, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe?

Verlieren Sie den Schlüssel, dann fällt eine Verlustgebühr von 30 Euro an

Was passiert, wenn ich zum Ende des Nutzungszeitraums den Schlüssel für den Bücherwagen nicht rechtzeitig abgebe?

Bei der Übernahme des Bücherwagens wird der Schlüssel als ausgeliehen in Ihrem Bibliothekskonto eingetragen. Wenn Sie den Schlüssel nicht rechtzeitig abgeben und so die Leihfrist überschreiten, werden Mahngebühren dafür erhoben, siehe §24, Abs. 1 der Benutzungsordnung i.V.m. §2, Abs. 1 der Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken des Landes Niedersachsen vom 10.11.2004.

Bitte beachten Sie, dass die Bücherwagen stark nachgefragt werden und eine verspätete Abgabe des Schlüssels die Weitergabe der Bücherwagen verzögert.

Ich habe einen Bücherwagen reserviert, bis wann muss ich meinen Schlüssel abholen?

Der Schlüssel für den Bücherwagen muss spätestens bis zum dritten Werktag (einschließlich) des Monats abgeholt werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch und wir vergeben den Bücherwagen neu.

[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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