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Studienzellen

In der Universitätsbibliothek können Studierende der Universität Oldenburg für den Zeitraum eines Monats Studienzellen (Einzelarbeitsräume) mieten.

Bitte nutzen Sie für die Reservierung unser Online-Formular (Login mit Uni-Kennung erforderlich):

Reservierung einer Studienzelle: Online-Formular

Nutzungsvertrag Studienzellen

Bitte beachten Sie:
Studienzellen für die Teilnahme an Online-Seminaren für max. 2 Stunden müssen weiterhin vor Ort am Nutzerservice gebucht und können nur am Tag der Nutzung angefragt werden!

 

 

 

 

Häufig gestellte Fragen zu den Studienzellen (FAQ)

Für welchen Zeitraum kann ich eine Studienzelle mieten?

Sie können für einen Kalendermonat eine Studienzelle mieten, das bedeutet z. B. für die Dauer vom 1. bis 31. August.

Wie oft kann ich eine Studienzelle reservieren?

Sie können sich für einen Monat entscheiden und diesen über das Buchungsformular reservieren. Sobald die Nutzungszeit abgelaufen ist, können Sie eine neue Reservierung für einen weiteren Monat vornehmen.

Alternativ können Sie sich für einen bereits ausgebuchten Monat auf die Warteliste setzen lassen.

Ich benötige die Studienzelle länger als einen Monat, kann ich den Mietzeitraum verlängern?

Da die Studienzellen stark nachgefragt werden, ist eine Verlängerung der Mietzeiträume leider nicht möglich.

Darf ich mir eine Studienzelle aussuchen?

Sie bekommen eine Studienzelle zugewiesen und können sich die Studienzelle somit nicht aussuchen. Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Wenn ich bereits eine Studienzelle nutze, kann ich zeitgleich auch einen Bücherwagen buchen?

Wenn beides verfügbar ist, dann können Sie Bücherwagen und Studienzelle buchen und nutzen. Ist die Nachfrage aber zu hoch, müssen Sie sich zwischen der Studienzelle und dem Bücherwagen entscheiden.

Welche Bücher darf ich mit in die Studienzelle nehmen bzw. dort aufbewahren?

Sie dürfen alle Bücher der Universitätsbibliothek, die Sie ausgeliehen haben, in Ihrer Studienzelle aufbewahren. Bücher, die von der Ausleihe ausgenommen sind, d.h. die mit einem H, N, B, W oder Z gekennzeichnet sind sowie Bücher aus Seminarapparaten dürfen Sie zwar in der Studienzelle nutzen, sie müssen beim Verlassen der Studienzelle aber wieder an den vorgesehenen Standort gebracht werden. Diese Bücher sowie Zeitschriften (generell von der Ausleihe ausgenommen) dürfen auf keinen Fall in der Studienzelle aufbewahrt werden.

Alle anderen Bücher, die Sie z. B. in anderen Bibliotheken ausgeliehen haben oder die aus Ihrem Privatbesitz stammen, dürfen Sie in der Studienzelle aufbewahren.

Darf ich meine Studienzelle mit einer/einem anderen Nutzer*in teilen? Können wir dann zwei Schlüssel für die Studienzelle bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Es handelt sich um Einzelarbeitsplätze, die ausschließlich von einer Person genutzt werden können.

Was passiert, wenn ich den Schlüssel zur Studienzelle verliere?

Verlieren Sie den Schlüssel, dann fällt eine Verlustgebühr von 30 Euro an.

Was passiert, wenn ich zum Ende des Nutzungszeitraums den Schlüssel für die Studienzelle nicht rechtzeitig abgebe?

Bei der Übernahme der Studienzelle wird der Schlüssel als ausgeliehen in Ihrem Bibliothekskonto eingetragen. Wenn Sie den Schlüssel nicht rechtzeitig abgeben und so die Leihfrist überschreiten, werden Mahngebühren dafür erhoben, siehe §24, Abs. 1 der Benutzungsordnung i.V.m. §2, Abs. 1 der Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken des Landes Niedersachsen vom 10.11.2004.

Bitte beachten Sie, dass die Studienzellen stark nachgefragt werden und eine verspätete Abgabe des Schlüssels die Weitergabe der Studienzelle verzögert.

Darf ich eine mir zugeteilte Studienzelle schon vor dem ersten Werktag des gebuchten Monats übernehmen?

Es ist nicht möglich, Studienzelle vor dem ersten Werktag des gebuchten Monats zu übernehmen. Sollten Sie eine Studienzelle nicht direkt am ersten Werktag übernehmen können, dann informieren Sie uns bitte per Mail (), ab wann Sie die Nutzung antreten können. Andernfalls verfällt Ihre Reservierung und die Studienzelle wird neu vergeben.

[BIS intern]   (Stand: 20.06.2024)  | 
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