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BIS - Bibliotheks- und Informationssystem
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Telefon 0441 798-4444

Bücherwagen: Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung eines Bücherwagens

  • Die Nutzung des Bücherwagens ist auf drei Monate befristet.
  • Im Bücherwagen dürfen nur ordnungsgemäß ausgeliehene Bücher eingeschlossen werden.
  • Die Bibliothek ist berechtigt, den Bücherwagen zu kontrollieren.
  • Der Bücherwagenschlüssel darf nicht weitergegeben oder dupliziert werden. Der Schlüssel muss nach Ablauf der Nutzungsfrist unverzüglich zurückgegeben werden. Ein Schlüsselverlust muss umgehend gemeldet werden. Alle Kosten, die durch einen Schlüsselverlust entstehen, muss der Nutzer tragen.
  • Die endgültige Rückgabe wird auf dem Übergabeprotokoll seitens des Nutzers und der Bibliothek bestätigt.
  • Bei Zuwiderhandlung wird die weitere Nutzung des Bücherwagens untersagt. Der Nutzer haftet für Schäden, die der Bibliothek durch Zuwiderhandlung entstehen.
  • Die Bibliothek haftet nicht bei Diebstahl und Schäden am Eigentum des Bücherwagen-Nutzers.
  • Der Bücherwagen muss nach Ablauf der Nutzungsfrist gereinigt hinterlassen werden. Eine entsprechende Abnahme wird durchgeführt.
[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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