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Prof. Dr. Johannes Lorenz

A5, Raum 2-213

Ammerländer Heerstr. 114–118
26111 Oldenburg

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Lehre

Aktueller Hinweis

Die Betreuungskapazitäten für Abschlussarbeiten im Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sind im Sommersemester 2025 voraussichtlich eingeschränkt. Bitte bewerben Sie sich deshalb zur Sicherheit auch bei anderen Fachbereichen.

Übersicht

Wintersemester Sommersemester
Steuerplanung und Steuerwirkung (M.A.) Steuerlehre und Steuerrecht (B.A.)
Thesis-Kolloquium (B.A., M.A.) Thesis-Kolloquium (B.A., M.A.)

 

Abschlussarbeiten

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit im Fachgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre schreiben möchten, werden Sie sich beschäftigen mit

  • der (steuerökonomischen) Analyse aktueller und / oder zentraler Steuerrechtsnormen;
  • forschungsorientierten Themen mit steuerlichem Bezug; denkbar sind Fragestellungen zu strategischem Verhalten von den an der Besteuerung beteiligten Akteuren, zur optimalen Anreizsetzung, zur entsprechenden, NLP-basierten Auswertung von veröffentlichten Texten (Urteile, Reden, Conference Calls, etc.) oder zur emipirischen Analyse von Daten.

Alle Abschlussarbeiten sollten eine modellanalytische oder empirische Komponente beinhalten. Dabei kann bei Bachelorarbeiten der Schwerpunkt auf der steuerrechtlichen Analyse liegen, während bei Masterarbeiten ein stärkerer quantitativer Fokus erwartet wird. 

Die Anmeldung am Fachgebiet (nicht beim Prüfungsamt) ist innerhalb der folgenden Zeitfenster möglich:

  • 15. November bis 15. Januar (für Arbeiten im darauffolgenden Sommersemester);
  • 15. Mai bis 15. Juli (für Arbeiten im darauffolgenden Wintersemester).

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an lena.wollschlaeger1@uol.de unter Beifügung folgender Unterlagen:

  • Lebenslauf;
  • aktueller Stud.IP-Notenspiegel;
  • Bachelorzeugnis (nur für Masterarbeiten).

Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch den gewünschten Startzeitpunkt an. Sie können gerne Themenvorschläge für Ihre Abschlussarbeit formulieren; dies wird jedoch nicht gefordert.

Wenn die Anzahl der Anmeldungen die Kapazität des Fachgebiets übersteigt, richtet sich die Entscheidung über eine Betreuung nach Ihrem bisherigen Werdegang und Ihren Studienleistungen. Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefenster erhalten Sie zeitnah Bescheid, ob Sie eine Betreuungszusage erhalten. Sofern Sie eine erhaltene Betreuungszusage nicht in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich umgehend abmelden.

Für B.A.-Studierende bietet das Fachgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine begleitende Lehrveranstaltung gem. § 22 Abs. 5 BPO an, für M.A.-Studierende ein Forschungskolloquium gem. § 5 Abs. 9 MPO („Thesis-Kolloquium“).

Hier finden Sie Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO).

Webmaster (Stand: 26.11.2024)  | 
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