Kontakt
Susanne Kersten
T +49(0)441 798-4730
F +49(0)441 798-4411
E z-pruefung@uni-oldenburg.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Raum: V02 0-010
Häufig gestellte Fragen
Sie haben eine Frage zur Z-Prüfung? Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen:
Ich habe einige Jahre in Teilzeit gearbeitet – erfülle ich damit die Zulassungsvoraussetzungen?
Teilzeitbeschäftigungen müssen mindestens 50% einer Vollzeitbeschäftigung umfassen, um anerkannt zu werden. Bei 50%iger Beschäftigung sind also zehn Jahre berufliche Tätigkeiten nachzuweisen.
Für die nachzuweisenden fünf Jahre Vollzeitbeschäftigung können aber weitere Zeiten anerkannt werden – siehe unter "Zulassungsvoraussetzungen".
- Um Ihre diesbezüglichen Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner_innen im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim: Hochschulzugang in Niedersachsen mit der Z-Prüfung.
Ich habe keine Belege meiner beruflichen Tätigkeiten – kann ich trotzdem zugelassen werden?
Um das zu klären, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner_innen im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim: Hochschulzugang in Niedersachsen mit der Z-Prüfung
Wo kann ich mich zur Z-Prüfung anmelden?
Die Zulassung erfolgt über das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim.
Den Zulassungsantrag und die Ansprechpartner*innen finden Sie hier: Hochschulzugang in Niedersachsen mit der Z-Prüfung
Gibt es Anmeldefristen?
Anmeldeschluss für die Prüfung bzw. Frist für die Einreichung des Zulassungsantrages ist:
- für Teilnehmende am allgemeinen Teil der Prüfung (Vorbereitungskurs oder persönlich begleitete Vorbereitung): 1. Oktober des Vorjahres und
- für Teilnehmende, die aufgrund des Fachabiturs den allgemeinen Teil der Prüfung anerkannt bekommen: i.d.R. Ende des Vorjahres für den fachbezogenen Teil der Prüfung (nach Absprache!).
Was beinhaltet die Z-Prüfung?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Dem allgemeinen und dem fachbezogenen/besonderen Teil der Z-Prüfung. Weitere Informationen finden Sie unter "Prüfungsaufbau".
Wer bietet den Vorbereitungskurs auf den allgemeinen Teil die Z-Prüfung an?
Der landesweite Vorbereitungskurs auf den allgemeinen Teil wird jährlich ab Anfang Juni von der Volkshochschule REGION Lüneburg in einem überwiegenden Online-Format angeboten.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Herrn Ahmed Osman:
E-Mail ahmed.osman@vhs.lueneburg.de
Telefon 04131 / 15 66 277
Sprechzeiten donnerstags und freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr
Ich finde keinen Vorbereitungskurs auf den allgemeinen Teil der Z-Prüfung in meiner Nähe…
Augrund sinkender Nachfrage gibt es landesweit nur noch einen Vorbereitungskurs auf den allgemeinen Teil der Z-Prüfung, der von der Volkshochschule REGION Lüneburg im überwiegenden Online-Format jährlich angeboten wird.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Herrn Ahmed Osman:
E-Mail ahmed.osman@vhs.lueneburg.de
Telefon 04131 / 15 66 277
Sprechzeiten donnerstags und freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr
Sie können sich darüber hinaus auch durch eine Person mit Hochschulabschluss die Begleitung der Prüfungsvorbereitung bestätigen lassen. Die Anforderungen erfragen Sie bitte beim Prüfungsamt im: Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).
Wann werden die Prüfungen durchgeführt?
Prüfungszeitraum für den allgemeinen Teil (A-Teil) ist Januar/Februar nach Abschluss des Vorbereitungskurses bzw. der persönlich begleiteten Vorbereitung (landesweit einheitliche Termine).
Für den fachbezogenen Teil (B-Teil) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist der Prüfungszeitraum April bis Juni jeden Jahres.
Wie wird die Z-Prüfung benotet?
Alle einzelnen Prüfungsleistungen werden mit Punktzahlen von 0 bis 15 bewertet. Der allgemeine und der fachbezogene Teil schließen jeweils mit einer Gesamtpunktzahl ab.
Die Gesamtnote der Z-Prüfung setzt sich aus diesen beiden Gesamtpunktzahlen zusammen, denen eine Gesamtnote zugeordnet ist.
Sofern Ihnen ein Fachabitur als allgemeiner Teil der Prüfung angerechnet wird, wird die Abschlussnote des Fachabiturs zur Feststellung der Gesamtnote herangezogen.
Die genaue Berechnung der Z-Prüfungsnote finden Sie in der HZbPrüfVO in den Paragraphen 9 und 10.
Ist die Note der Z-Prüfung relevant?
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe vorrangig nach der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung – hier: Z-Prüfung.
Welche Bachelor-Studiengänge an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zulassungsbeschränkt sind – und welche nicht – können Sie im Studienangebot nachlesen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Numerus clausus.
Muss ich mich auf ein Studienfach festlegen?
Ja, mit der Z-Prüfung erwerben Sie eine fachbezogene / fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für genau das Studienfach, für welches Sie die Prüfung abgelegt haben.
Für welche Studienfächer kann ich die Z-Prüfung überhaupt ablegen?
Grundsätzlich können Sie die Z-Prüfung für jedes Studienfach ablegen, das für Studieneinsteiger*innen in Niedersachsen angeboten wird - in der Regel handelt es sich dabei um Bachelorstudiengänge.
Welche niedersächsische Hochschule welche Studienfächer im Rahmen welcher Studiengänge anbietet, erfahren Sie hier: Studieren in Niedersachsen
Ich wohne nicht in Oldenburg – kann ich die Z-Prüfung auch wo anders ablegen?
Alle niedersächsischen Hochschulen sind entsprechend des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) und des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) verpflichtet, die Z-Prüfung anzubieten. Die Ansprechpartner*innen erreichen Sie in der Regel über das Immatrikulationsamt der jeweiligen Hochschule.
Es empfiehlt sich, die Z-Prüfung an der Hochschule abzulegen, an welcher Sie auch zu studieren planen.
Kann ich die Z-Prüfung an der Uni Oldenburg für jedes beliebige Studienfach ablegen?
Sie können die Z-Prüfung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für jeden der hier aufgeführten
Bachelor-Studiengänge ablegen.
Für Studienfächer, die eine Hochschule nicht anbietet, kann dort keine Z-Prüfung abgelegt werden! Anders gesagt: Die Z-Prüfung sollte an der Hochschule abgelegt werden, an welcher Sie zu studieren planen.
Kann ich die Z-Prüfung auch für Medizin ablegen?
Ja, auch für die Aufnahme eines Medizinstudiums können Sie die Z-Prüfung als Hochschulzugangsberechtigung nutzen.
Informationen zum Medizinstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg finden Sie hier: Humanmedizin (Staatsexamen)
Kann ich die Z-Prüfung für jedes Studienfach an jeder nds. Hochschule ablegen?
Eine Hochschule kann nur für Studienfächer des eigenen Angebotes die Z-Prüfung anbieten, denn die Prüfenden sind Lehrende aus dem jeweiligen Fachbereich.
Deshalb empfiehlt es sich, die Z-Prüfung an der Hochschule abzulegen, an welcher Sie auch zu studieren planen.
Wird die Z-Prüfung auch in anderen Bundesländern anerkannt?
Ob die Z-Prüfung von Hochschulen außerhalb Niedersachsens anerkannt wird, ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Hochschulen im Bundesland Bremen erkennen die niedersächsische Z-Prüfung in der Regel an.
Was kann ich an der Uni Oldenburg überhaupt studieren?
Die Studienfächer, die Sie an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg studieren können, finden Sie hier: Studienangebot
Habe ich mit der Z-Prüfung automatisch einen Studienplatz?
Nein, denn auf einen Studienpatz müssen Sie sich bewerben.
Weitere Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erhalten Sie hier: Immatrikulation bzw. Einschreibung
Wann kann ich mit der Z-Prüfung mein Studium beginnen?
Bewerbungen auf einen Studienplatz können jeweils zum auf die bestandene Z-Prüfung folgenden Wintersemester eingereicht werden. Wenn Sie die Z-Prüfung im Juni 2024 bestehen, können Sie sich also auf einen Studienplatz im Wintersemester 2024/25 bewerben.
Weitere Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erhalten Sie hier: Immatrikulation bzw. Einschreibung
Und wenn ich später doch etwas Anderes studieren möchte…?
Sie haben die Möglichkeit, nach bestandener Z-Prüfung in einem Folgejahr eine so genannte Erweiterungsprüfung abzulegen – diese umfasst (nur) den fachbezogenen Teil der Prüfung für ein weiteres Studienfach Ihrer Wahl.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim: Hochschulzugang in Niedersachsen mit der Z-Prüfung