Einzelprüfungsberechtigung
Einzelprüfungsberechtigung
zur Betreuung von Abschlussarbeiten in der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften
Der Fakultätsrat verabschiedet in jedem Semester eine Übersicht über die für die Begutachtung der Abschlussarbeiten berechtigten Lehrpersonen.
Soll die Bachelor- oder Masterarbeit von einer Lehrperson begleitet werden, die nicht auf den vom Fakultätrat bestätigten Prüfer*innen-Listen aufgeführt ist, kann diese einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung stellen.