Einzelprüfungsberechtigung

zur Betreuung von Abschlussarbeiten in der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften

Der Fakultätsrat verabschiedet in jedem Semester eine Übersicht über die für die Begutachtung der Abschlussarbeiten berechtigten Lehrpersonen.

Soll die Bachelor- oder Masterarbeit von einer Lehrperson begleitet werden, die nicht auf den vom Fakultätrat bestätigten Prüfer*innen-Listen aufgeführt ist, kann diese einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung stellen.

Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung

Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung

Antragsformular
(Stand: 21.06.2024)  | 
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