Wenn Sie aus wissenschaftlichen Gründen ein Zweitstudium der Humanmedizin aufnehmen wollen, benötigen Sie ein Gutachten der in der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannten Hochschule. Die Hochschule versendet das erstellte Gutachten direkt an Hochschulstart.
Die Fristen zur Beantragung des Gutachtens richten sich nach dem Abschluss Ihres Erststudiums. Wenn Sie Ihr Erststudium nach dem 15.01. des Jahres abgeschlossen haben, gelten die Bewerbungsfristen für „Neu-Abiturient*innen“, haben Sie Ihr Studium vor dem 16.01. des Jahres abgeschlossen, gelten die Fristen für „Alt-Abiturient*innen“. Da dies die Einreichfrist der Unterlagen in Dortmund ist, beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag auf Erstellung des Gutachtens entsprechend früh bei der Hochschule einreichen müssen.
In Oldenburg können Sie ein Studium nur zum jeweiligen Wintersemester beginnen. Um sicher zu sein, dass das erstellte Gutachten fristgerecht bei Hochschulstart eintrifft, senden Sie uns die Unterlagen bitte sechs Wochen vor Fristende ein. Bitte schicken Sie die Unterlagen an:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften
Studiendekanat
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg
Sollten Sie dies nicht einhalten, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.