Informationen zur Bewerbung um ein Zweitstudium Humanmedizin
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Bewerbung und Zulassung zum Zweitstudium
Die Bewerbung und Zulassung für den Modellstudiengang Humanmedizin erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für Zweitstudienbewerber*innen finden Sie auf den Webseiten der Stiftung für Hochschulzulassung.
Zweitstudium im Studiengang Humanmedizin
Wenn Sie an einer deutschen Hochschule bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in. Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt und die Zahl der Studienplätze beträgt höchstens 3 Prozent.
Bei der Zulassung zum Zweitstudium gelten besondere Regeln. Eine Zusammenfassung finden Sie hier
Zweitstudium Humanmedizin aus wissenschaftlichen Gründen
Wenn Sie aus wissenschaftlichen Gründen ein Zweitstudium der Humanmedizin aufnehmen wollen, benötigen Sie ein Gutachten der in der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannten Hochschule. Die Hochschule versendet das erstellte Gutachten direkt an Hochschulstart.
Die Fristen zur Beantragung des Gutachtens richten sich nach dem Abschluss Ihres Erststudiums. Wenn Sie Ihr Erststudium nach dem 15.01. des Jahres abgeschlossen haben, gelten die Bewerbungsfristen für „Neu-Abiturient*innen“, haben Sie Ihr Studium vor dem 16.01. des Jahres abgeschlossen, gelten die Fristen für „Alt-Abiturient*innen“. Da dies die Einreichfrist der Unterlagen in Dortmund ist, beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag auf Erstellung des Gutachtens entsprechend früh bei der Hochschule einreichen müssen.
In Oldenburg können Sie ein Studium nur zum jeweiligen Wintersemester beginnen. Um sicher zu sein, dass das erstellte Gutachten fristgerecht bei Hochschulstart eintrifft, senden Sie uns die Unterlagen bitte sechs Wochen vor Fristende ein. Sollten Sie dies nicht einhalten, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.