Geschäftsstelle Informatik

 A05 2-203

Lehraufträge

Vergabe von Lehraufträgen

Lehraufträge sind nur für die selbstständige Wahrnehmung von Lehraufgaben erforderlich. Veranstaltungen können auch ohne Erteilung eines Lehrauftrages von Nicht-Habilitierten teilweise übernommen werden, wenn dies weisungsgebunden, d.h. unter Anleitung eines Professors geschieht.

Für jeden Lehrenden, der nicht zur selbständigen Lehre berechtigt ist, aber selbständig Lehrveranstaltungen anbieten soll, muss parallel zur Anmeldung des Lehrangebots über die die Geschäftsstelle ein Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages via StudIP, gemäß der Richtlinie zur Erteilung von Lehraufträgen AM vom 26.09.18 gestellt werden.

Die Lehraufträge werden hinsichtlich der Eignung der Lehrenden, der Konsistenz mit dem Lehrangebot, der Notwendigkeit des Lehrauftrags bzw. der Lehrveranstaltung für das Lehrangebot sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Dazu reichen die Antragsteller beim erstmaligen Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags zusätzlich die folgenden Dokumente ein:

  • Personalbogen
  • Kopien vom Hochschulabschlusszeugnis, Promotions- und ggf. Habilitationsurkunde
  • Lebenslauf

Die Anträge werden der Studien-AG Informatik und der Studienkommission der Fakultät II zur Abstimmung vorgelegt.

Mit Vergabe des Lehrauftrages wird ein Konto mit E-Mail-Adresse eingerichtet, für den Zugriff auf die Services der IT-Dienste, wie z.B. das Lernmanagementsystem StudIP, das W-LAN der Universität, die öffentlichen PC-Räume und Ihr Arbeitsplatz ist innerhalb der Domäne "w2kroot" frei geschaltet.

Die dienstliche Erklärung zur Vergütung der Lehraufträge wird am Semesterende an die „Geschäftsstelle Informatik“ zurückgeschickt.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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