Lehraufträge
Vergabe von Lehraufträgen
Lehraufträge sind nur für die selbstständige Wahrnehmung von Lehraufgaben erforderlich. Die Lehre in Veranstaltungen kann auch ohne Erteilung eines Lehrauftrages von Nicht-Habilitierten teilweise übernommen werden, wenn dies weisungsgebunden, d.h. unter Anleitung eines Professors geschieht.
Für jeden Lehrenden, der nicht zur selbständigen Lehre berechtigt ist, aber selbständig Lehrveranstaltungen anbieten soll, muss parallel zur Anmeldung des Lehrangebots ein Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages via StudIP, gemäß der Richtlinie zur Erteilung von Lehraufträgen AM vom 26.09.18 gestellt werden.
Die Lehraufträge werden hinsichtlich der Eignung der Lehrenden, der Konsistenz mit dem Lehrangebot, der Notwendigkeit des Lehrauftrags bzw. der Lehrveranstaltung für das Lehrangebot sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Das Präsidium entscheidet über die Erteilung des Lehrauftrags.
Hierfür schreiben Sie zuerst eine E-Mail mit ihrem Lehrauftragswunsch und der dazugehörigen Veranstaltung an die Lehrplanung der Informatik. Von dort erhalteln Sie den Antrag auf Lehrauftrag, der für den Lehrauftrag benötigt wird.
Lehraufträge werden grundsätzlich für die Dauer eines Semesters erteilt. Sie können bei sich semesterweise oder jährlich wiederholenden Lehrveranstaltungen oder für eine Folge von Lehrveranstaltungen auch zusammengefasst für bis zu zwei Semester erteilt werden.
Fügen Sie dieser Mail schon folgende Unterlagen bei:
- Personalbogen
- Kopien vom Hochschulabschlusszeugnis, Promotions- und ggf. Habilitationsurkunde
- Lebenslauf
Die Anträge werden der Studien-AG Informatik und der Studienkommission der Fakultät II zur Abstimmung vorgelegt.
Mit Vergabe des Lehrauftrages wird ein Konto mit E-Mail-Adresse eingerichtet, für den Zugriff auf die Services der IT-Dienste, wie z.B. das Lernmanagementsystem StudIP, das W-LAN der Universität, die öffentlichen PC-Räume und Ihr Arbeitsplatz ist innerhalb der Domäne "w2kroot" frei geschaltet.
Die dienstliche Erklärung zur Vergütung der Lehraufträge wird am Semesterende an die „Geschäftsstelle Informatik“ zurückgeschickt.