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Gleichstellungsfond

Reisekostenzuschüsse

Ab sofort können für Gleichstellungsmaßnahmen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen bei der dezentralen Gleichstellungsstelle der Informatik Zuschüsse zu Reisen und Mittel für den Abschluss einer Promotion, sowie Mittel für weibliche Berufungen beantragt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Reisekosten bis zu 100% übernommen werden können, wenn die Konferenz / Tagung ein explizites Vernetzungsangebot für Wissenschaftlerinnen anbietet (z.B. Women‘s Lunch o.ä.) und am Event teilgenommen wird. Ansonsten können bis zu 50% übernommen werden. Sollten alle Mittel verausgabt sein, können wir leider keinen weiteren Antrag bewilligen.

Wichtige Dokumente zum herunterladen:

(Stand: 26.11.2024)  | 
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