Der gesetzliche Auftrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Beseitigung bestehender Nachteile ist für die Universität Oldenburg in allen Bereichen handlungsleitend. Die Gleichstellung der Geschlechter ist somit ein Querschnittsthema. Der Verantwortung der Hochschulleitung und Dekanate wird u. a. durch die Ressortzuständigkeit eines Präsidiumsmitglieds Rechnung getragen. Als wichtige Akteurin wirkt zudem die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule hin.