Gleichstellungsfond

Reisekostenzuschüsse

Ab sofort können für Gleichstellungsmaßnahmen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen bei der dezentralen Gleichstellungsstelle E-Mail der Informatik Zuschüsse zu Reisen und Mittel für den Abschluss einer Promotion, sowie Mittel für weibliche Berufungen beantragt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Reisekosten bis zu 100% übernommen werden können, wenn die Konferenz / Tagung ein explizites Vernetzungsangebot für Wissenschaftlerinnen anbietet (z.B. Women‘s Lunch o.ä.) und am Event teilgenommen wird. Ansonsten können bis zu 50% übernommen werden. Sollten alle Mittel verausgabt sein, können wir leider keinen weiteren Antrag bewilligen.

Wichtige Dokumente zum herunterladen:

Webmaster (Stand: 26.11.2024)  | 
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