Ein Teilzeitstudium ist möglich und kann für mindestens ein Semester beantragt werden. Gemäß der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums (Anlage 103) sind Anträge auf den Erwerb von 40 %, 50 %,60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Das Studienguthaben wird entsprechend verlängert. Zur Beantragung eines Teilzeitstudiums ist ein Gespräch mit der Fachstudienberatung erforderlich, in dem mit dem Studierenden ein individueller, maßgeschneiderter Studienverlaufsplan entwickelt wird. EinTeilzeit-Studienverlaufsplan mit jeweils 30 ECTS pro Studienjahr könnte beispielsweise so aussehen: