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Zur Situation der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen

In der Region Kurdistan Irak (Kurdistan Regional Government) leben zur Zeit ca. 1 Millionen Flüchtlinge aus Syrien und Binnenvertriebene aus dem Irak. Viele dieser Menschen fristen ihr Dasein seit dem Sommer 2014 ohne eine lebenswerte Perspektive in 22 Camps. Die Camps wurden anfangs mit diversen Materialien notdürftig errichtet, später ca. ab Anfang 2015 errichteten NGOs mit internationaler Hilfe Camps mit Zelten und Containern.

Die Versorgung der vielen Flüchtlinge und Binnenvertriebenen wurde in den ersten Monaten allein durch die kurdische Bevölkerung und die kurdische Regionalregierung übernommen. Die internationale Hilfe lief nur schleppend an. 

Auch in den Camps leben sowie in der Durchschnittsbevölkerung der Autonomen Republik Kurdistan eine Vielzahl von Menschen unterschiedlicher Altersstufen, die mit einer angeborenen oder „erworbenen“ Behinderung unter sehr schwierigen Lebensbedingungen zurechtkommen müssen. So fehlt es in der Region an pränatalen Versorgungen der werdenden Mütter, es fehlt an einem staatlich geförderten Gesundheitssystem, das die regelmäßigen Untersuchungen im Säuglings-, Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter sicherstellt. Auch fehlen für das Gros der Bevölkerung zugängliche und bezahlbare therapeutische Angebote aller Art. Hinzu kommt, dass für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen ausschließlich die Familienangehörigen zuständig sind. Menschen mit Behinderungen hatten bis vor dem 20.03.2013 kein Recht auf Bildung und Teilhabe in der kurdischen Gesellschaft.  

Die Versorgung der aus ihrer Heimat geflohenen Menschen in den Camps erfolgt nur notdürftig, wobei insbesondere die medizinische Versorgung aber auch die Bildungsangebote als unzureichend zu beurteilen sind. Für Menschen mit Behinderungen gibt es keine außerfamiliären Förder- und Bildungsangebote. 

(Stand: 19.01.2024)  | 
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