Kapazitäts- und Ausstattungsplanung
Kontakt
Kapazitäts- und Ausstattungsplanung
Die Universität Oldenburg bekennt sich zu den Zielen der europäischen Hochschulreform (Bologna-Prozess). An die Einführung der zweistufigen Studienstruktur sind hohe Erwartungen hinsichtlich der Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre geknüpft. Vor diesem Hintergrund gehört es zu den Aufgaben der universitären Ausstattungsplanung, das Studienangebot für eine möglichst große Anzahl von Studierenden zu ermöglichen und dabei die Rahmenbedingungen von Studium und Lehre zu optimieren. Um bessere Betreuungsverhältnisse in den Lehrveranstaltungen zu sichern, hat die Universität Oldenburg auf der Grundlage der Empfehlungen der HRK quantitative Lehrstandards definiert, die Gruppengrößen für verschiedene Typen von Lehrveranstaltungen festlegen. Die vom MWK für die Bachelor- und Masterstudiengänge vorgegebenen curricularen Normwerte (CNW) unterstützen die Verwirklichung der intensiveren Betreuung insbesondere im grundständigen Studium. Auch die Studienbeiträge sollen nach den Richtlinien des Präsidiums zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendet werden, wobei kapazitätsrechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Die Ausstattung der Lehreinheiten mit Lehrpersonal wird in den Strukturplänen (Teil Lehre) der Fakultäten festgestellt und ist Bestandteil der Zielvereinbarungen zwischen Präsidium und Fakultäten. Neben den studiengangsspezifischen CNW ist für die Studiengangsplanung die Summe der Lehrveranstaltungsstunden entscheidend, die einer Lehreinheit zur Verfügung steht. Die Lehrverpflichtung der wissenschaftlichen Mitarbeiter ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) geregelt. Eine Lehreinheit gilt als ausgelastet, wenn der Saldo von Lehrangebot (Summe der Deputatsstunden) und Lehrnachfrage ausgeglichen ist. Übersteigt die Lehrnachfrage für eine Lehreinheit das Lehrangebot, entsteht eine Überlast, die in der Auslastungsberechnung sichtbar wird. Einer dauerhaften Überlast muss mit Zulassungsbeschränkungen begegnet werden.
Studienangebotszielvereinbarungen
Mehrjährige Zielvereinbarungen 2024 - 2029
Mit den mehrjährigen Zielvereinbarungen 2024-2029 spezifizieren Hochschulen und Land (vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, MWK) die angestrebten Entwicklungsziele für die einzelnen Hochschulen entlang der Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Die grundsätzlichen Erfordernisse der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen ergeben sich aus § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
Über den folgenden erhalten Sie weitere Informationen zu den mehrjährigen Zielvereinbarungen 2024-2029 (MWK-Seite).