Überäume
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Downloads Benutzungsordnung für die Räume A9, 1. Etage des Instituts für Musik (78 KB)
Leitfaden zum Erhalt eines Türchips (330 KB)
Erklärung über den Erhalt eines Türchips (PDF 207 KB)
Antrag auf Zugangserweiterung oder Austausch eines Türchips (PDF 214 KB)
Jede/r Studierende und Lehrende des Instituts für Musik kann die Überäume im 1. OG des Traktes A9 nutzen. Andere Personen haben i.d.R. keinen Zutritt zu den Räumen. Gäste dürfen nicht mitgebracht werden. In den Flur gelangt man mit einem Chip, der im Sekretariat Musik auf schriftlichen Antrag erhältlich ist. Der Chip bleibt bis zur Exmatrikulation gültig. Der Nutzer/die Nutzerin haftet für eventuelle Folgen, die sich aus dem Missbrauch des Chip ergeben. Bei Verlust des Chip ist das Sekretariat Musik umgehend zu benachrichtigen.
Ausgabe der Tür-Chips für die Überäume in A10 0-011
Frau Gebauer
Die Chips werden während der Bürozeiten ausgegeben: Donnerstag 10:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr
Zur Behandlung der Musikräume, Geräte und Instrumente:
- Die Fenster müssen in den Überäumen geschlossen bleiben.
- Es besteht Rauchverbot.
- Die Geräte und Instrumente müssen sachkundig und pfleglich behandelt werden.
- Der Zugang zu den Überäumen ist mit einem elektronischen Türschließsystem gesichert. Die Tür darf nicht blockiert werden, da ansonsten ein Alarm ausgelöst wird.
Sonntags üben?
Das Üben am Wochenende ist möglich. Dafür können Studierende, die im Besitz eines
roten Türchips sind, einen weiteren Türchip beim Pförtner im Mensafoyer zum Öffnen
der Universitäts-Eingangstüren erhalten.
Für die Aushändigung des Chips ist also ein eigener roter Türchip sowie ein Personal-
ausweis nötig.
Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Fenster wegen der Anwohner ge-
schlossen bleiben!