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Benutzungsordnung für die Räume A9, 1. Etage des Instituts für Musik
Jede/r Studierende und Lehrende des Instituts für Musik kann die Überäume im 1. OG des Traktes A9 nutzen. Andere Personen haben i.d.R. keinen Zutritt zu den Räumen. Gäste dürfen nicht mitgebracht werden. In den Flur gelangt man mit einem Chip, der in der Geschäftsstelle der Musik auf schriftlichen Antrag erhältlich ist. Der Chip bleibt bis zur Exmatrikulation gültig. Der Nutzer/die Nutzerin haftet für eventuelle Folgen, die sich aus dem Missbrauch des Chips ergeben. Bei Verlust des Chips ist die Geschäftsstelle der Musik umgehend zu benachrichtigen.
Ausgabe der Tür-Chips für die Überäume in A10 0-011
Karola Gebauer
Die Chips werden während der Bürozeiten ausgegeben: Bitte kontaktieren Sie Karola Gebauer per Mail unter karola.gebauer@uol.de
Zur Behandlung der Musikräume, Geräte und Instrumente:
- Die Fenster müssen in den Überäumen geschlossen bleiben.
- Es besteht Rauchverbot.
- Die Geräte und Instrumente müssen sachkundig und pfleglich behandelt werden.
- Der Zugang zu den Überäumen ist mit einem elektronischen Türschließsystem gesichert. Die Tür darf nicht blockiert werden, da ansonsten ein Alarm ausgelöst wird.
Sonntags üben?
Das Üben am Wochenende ist möglich. Dafür können Studierende, die im Besitz eines
roten Türchips sind, einen weiteren Türchip beim Pförtner im Mensafoyer zum Öffnen
der Universitäts-Eingangstüren erhalten.
Für die Aushändigung des Chips ist also ein eigener roter Türchip sowie ein Personal-
ausweis nötig.
Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Fenster wegen der Anwohner ge-
schlossen bleiben!