Kontakt Familienservice

Claudia Batisweiler

Neele Henkenberens 

A14 0-039 und 0-040 Hörsaalzentrum
W02B 02-299 Campus Wechloy

Beratung:
Beratungstermine (Telefon, Video und Präsenz) nach Vereinbarung.
Kontakt: familienservice@uol.de

Pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen ist eine wertvolle Aufgabe, die Zeit und Organisation erfordert – besonders, wenn sie mit Studium oder Beruf vereinbart werden muss. Aber Sie müssen diese Aufgabe nicht allein bewältigen. 

Unser Ziel vom Familienservice ist es, Sie bei der Organisation und dem Zugang zu relevanten Informationen zu entlasten. Dabei verstehen wir, dass jede Pflegesituation einzigartig ist, und richten unsere Unterstützung auf Ihre spezifischen Bedürfnisse aus. Egal, ob Sie studieren oder hier arbeiten, unsere Angebote richten sich an alle, die Pflegeverantwortung übernehmen.

Mit der Notfallmappe  der Universität Oldenburg unterstützen wir Sie und Ihre Angehörige präventiv für unerwartete Notsituationen. Dabei funktioniert diese wie ein Leitfaden, der Ihnen hilft, alle Informationen und Unterlagen für Ihre Familie zusammenzustellen. So steht im Ernstfall das Wichtigste gleich zur Verfügung.

Der Familienservice der Universität bietet Ihnen eine kompetente Erstberatung zum Thema Pflege und unterstützt Sie dabei, Pflegeverantwortung mit Beruf oder Studium zu vereinbaren.

Informationen und Angebote für Studierende mit Pflegeverantwortung

Freistellung vom Studium – Urlaubssemester

Studierende mit Pflegeverantwortung können sich eine Auszeit vom Studium nehmen, um sich ganz auf Ihre Familie konzentrieren zu können. Für Studierende kommt hierfür das Urlaubssemester in Frage. Da vor der Beantragung auch die finanzielle Situation abgesichert sein sollte, empfehlen wir zuerst eine Beratung zur Finanzierung beim Studierendenwerk. Wenn die Finanzen geklärt sind, steht der Beantragung eines Urlaubssemesters nichts mehr im Wege.

Finanzierungsberatung Studierendenwerk 
Beurlaubung vom Studium – Information und Beantragung

Nachteilausgleich

Studierende, die aufgrund von Pflegeverpflichtungen Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit, im Rahmen des Nachteilsausgleichs Anträge zu stellen. So können sie Prüfungen unter angepassten Bedingungen ablegen.

Im Antrag sollten die gewünschten Anpassungen sowie eine entsprechende Begründung detailliert aufgeführt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise bei, um Ihre Situation zu untermauern. Der Prüfungsausschuss der Fakultät wird über die Anträge entscheiden.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Optionen und erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre akademischen Ziele erfolgreich zu erreichen. Für Fragen und eine persönliche Beratung zum Nachteilsausgleich steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung.

Erklärvideo zum Nachteilausgleich vom Akademischen Prüfungsamt
Beratung beim Akademischen Prüfungsamt

Härtefallregelung

Bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen werden Studierende, die einen der sogenannten Härtefallgründe anzeigen und belegen, vorrangig behandelt. Für die in Inanspruchnahme eines sogenannten Härtefallgrundes ist ein formloser Antrag (mit dem entsprechenden Nachweis z.B. über die Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr oder die Pflege eines Angehörigen) ausreichend.

Wichtig zu beachten ist aber auch hier, dass Härtefallanträge nicht der Verkürzung der Regelstudienzeit dienen, sondern ein Mittel zur Wahrung der Chancengleichheit darstellen, sprich die Regelstudienzeit soll ermöglicht werden. Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist u.a. abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen.

Nähere Auskünfte über die Härtefallregelung im Studium geben die Koordinatoren für Studium und Lehre und im Praktikum das Didaktische Zentrum.

Härtefallregelung im Studium 
Härtefallregelung im Praktikum

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium kann eine gute Möglichkeit sein, die zeitlichen Anforderungen von Familienverantwortung und Studium unter einen Hut zu bringen. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium an der Universität Oldenburg, zum Antrag und zur Teilzeitstudienordnung finden Sie im InfoPortal Studium.

InfoPortal Studium

!Achtung!: Ein Teilzeitstudium schließt den Bezug von BAföG aus. Infos zum Kindergeld und zum Krankenkassenbeitrag während eines Teilzeitstudiums erhalten Sie von der Sozialberatung des Studierendenwerks.

BAföG Auswirkungen

Wenn Sie BaföG erhalten: Seit 2019 wird die Pflege eines/einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen allerdings erst bei mindestens vorliegendem Pflegegrad 3 für die BaföG-Förderungsdauer als Verlängerungsgrund anerkannt.

Wir empfehlen Ihne eine Beratung beim 

BaföG Amt.

Ausnahmeantrag zu Langzeitstudiengebühren und Programm Endspurt

Aufgrund der Pflege eines nahestehenden Angehörigen kann es zu Verzögerungen im Studium kommen. Zur Wahrung der Chancengleichheit, können Sie einen Ausnahmeantrag von den Langzeitstudiengebühren stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der 

Abteilung Langzeitstudiengebühren des Immatrikulationsamtes. Ausnahmeantrag Langzeitstudiengebühren 

Programm Endspurt – Studium beenden

Das Programm Endspurt unterstützt Sie durch Einzel- und Gruppencoachings beim Studienabschluss.

Programm Endspurt

Informationen und Angebote für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung

Kurzfristige Freistellungen und Pflegeunterstützungsgeld

Kurzfristige Freistellung

Bis zu 10 Tage können sich Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen, um in einer akut auftretenden Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehörigen sicherzustellen oder zu organisieren. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsentgelt.

!Achtung!: Eine Verpflichtung zur Fortzahlung des Entgelts für diese kurzzeitige Arbeitsbefreiung besteht im Geltungsbereich des TV-L nur für einen Tag im Kalenderjahr und nur dann, wenn die zu pflegende angehörige Person im Haushalt der oder des Beschäftigten lebt (§ 2 Abs. 1 PflegeZG i. V. m. § 29 Abs. 1 Buchst. e Doppelbuchst. aa TV-L)

Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit (Ab 4.1. im Merkblatt)

Antrag auf kurzfristige Freistellung zur Organisation einer Pflegesituation

Bei Fragen kontaktieren Sie den Familienservice oder den Personalservice für Tarifbeschäftigte

 

Pflegeunterstützungsgeld

Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei einer solchen „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ haben Beschäftigte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftige Person, wenn sie für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Das Pflegeunterstützungsgeld ist unverzüglich bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der oder des pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu beantragen.

Langfristige Freistellungen

Pflegezeit

Beschäftigte können bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden, um nahe Angehörige zu Hause zu pflegen (§3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG). Diese Pflegezeit muss am Stück genommen werden. Während dieser Pflegezeit gibt es jedoch keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Weiter sind die Beiträge zur Renten, Pflege und Krankenversicherung zu klären, bevor Sie einen Antrag auf Pflegezeit stellen.

 

 

Familienpflegezeit

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen (Familienpflegezeitgesetz). Während dieser Zeit bleibt der Kranken-, Pflege und Rentenversicherungsschutz bestehen.

Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit (Ab 4.1. im Merkblatt)
Antrag Pflegezeit/Familienpflegezeit

Bei Fragen kontaktieren Sie den Familienservice oder den Personalservice für Tarifbeschäftigte.

Flexible Arbeitszeit – Zeitausgleich und Gleitzeit

An der Universität Oldenburg gilt die gleitende Arbeitszeit. Ausnahmen hiervon, entnehmen Sie der Dienstvereinbarung.

 Bei der Inanspruchnahme von Zeitausgleich gilt:  Beschäftigte, die Familienarbeit leisten, haben Vorrang. Mit Familienarbeit im Sinne der Dienstvereinbarung ist die Betreuung und Pflege von Kindern, Enkelkindern, Partnern, Eltern, Großeltern gemeint. Ein Nachweis ist erforderlich.

Dienstvereinbarung Vereinbarung über die Regelung der gleitenden Arbeitszeit

Flexibler Arbeitsort

Die Universität Oldenburg fördert mit Mobiler Arbeit und Telearbeit moderne und flexible Arbeitszeitmodelle, die es Mitarbeitenden ermöglichen soll, Beruf, Familie und Privatleben in Einklang zu bringen.

Dienstvereinbarung mobile Arbeit und Telearbeit

Antrag auf mobile Arbeit und Telearbeit

Workshops und Veranstaltungen der Universität für pflegende Angehörige

Austausch und Vernetzung für pflegende Angehörige an der Universität 

Für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung bieten wir aktuelle Informationen und Austauschmöglichkeiten in der Stud.IP Gruppe „Familienservice Pflegeinfos“ und in unserem moderierten Gesprächskreis „Pflege“ an. 

Sie sind herzlich willkommen - egal ob Sie bei uns studieren oder arbeiten! 

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Austausch und Vernetzung für pflegende Angehörige an der Universität

Für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung bieten wir aktuelle Informationen und Austauschmöglichkeiten in der Stud.IP Gruppe „Familienservice Pflegeinfos“  und in unserem moderierten Gesprächskreis „Pflege“  an. Sie sind herzlich willkommen – egal ob Sie bei uns studieren oder arbeiten! 

Anlaufstellen für Pflegende Angehörige

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen der Stadt Oldenburg
Vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung in allen Fragen zum Thema Pflege für gesetzlich Versicherte – der Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Oldenburg. 
Übersicht aller Pflegestützpunkte in Niedersachsen 

Compass – kostenlose Pflegeberatung für Privatversicherte
 Telefonnummer: 0800 – 101 88 00 

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in Oldenburg, 
Beratung zu rechtlicher Vorsorge, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. 

Vortrag zur Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Wege-zur-Pflege
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe rund um das Thema Pflege:
Pflegetelefonnummer 030 20179131 

Bundesministerium für Gesundheit
Hier finden Sie einen gut strukturierten und Online-Ratgeber zum Thema „Pflegebedürftig – was nun?“, welcher Sie gut strukturiert durch die einzelnen Themen und anstehenden Anträge leitet. Bundesgesundheitsministerium-Pflege

Palliativ und Hospizversorgung in Oldenburg und Umgebung
Palliativstützpunkte der Landkreise 

Pflegenotruf des Sozialverbandes Niedersachsen
Das Pflege-Notruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, unterstützt bei der Konfliktlösung und vermittelt weiterführende Hilfen: SoVD-Pflegetelefon und 0511 70148-148

Anlaufstellen für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten

Karl-Jaspers-Klinik für Gerontopsychiatrie
Gerontopsychiatrische Institutsambulanz (GIA) mit ambulanter Behandlung und Gedächtnissprechstunde

Diko - Demenz-Informations- und Koordinationsstelle Oldenburg
Die Diko ist ein erster Anlaufpunkt für Rat- und Hilfesuchende zum Thema Demenz und bietet Ihnen Beratung und Unterstüzung um sich einen Überblick über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote zu verschaffen und sucht mit Ihnen die für Sie passenden Angebote im Raum Oldenburg heraus. Das Angebot ist unabhängig und kostenfrei.

DemenzHilfe Oldenburg e.V. 
Die DemenzHilfe Oldenburg bietet Beratung und Angebote für Betroffene, Angehörige und Interessierte rund um das Thema Demenz an.

Anlaufstellen für Eltern pflegebedürftiger Kinder

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hilfen für Familien mit behinderten, chronisch- und schwerstkranken sowie pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
Der Ratgeber "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des bvkm gibt einen gut verständlichen Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Behinderungen und ihren Familien zustehen. 

Intensivkinder Niedersachsen
Der Familienalltag mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern stellt Eltern immer wieder vor besondere Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass sich Eltern bei der Pflege ihrer Kinder Unterstützung holen. Informationen und Entlastungsmöglichkeiten bekommen Sie hier.dersachsen

 

Aktion Mensch Ratgeber
Alleinerziehende von Kindern mit Behinderungen:
Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige finden Sie hier: Alleinerziehende von Kindern mit Behinderungen. 

Geschwister von Kindern mit Behinderungen:
Eltern benötigen viel Kraft und Zeit für das Kind mit Behinderung. Welche Situationen sind für die Geschwister ohne Behinderung belastend ? Welche Beratungsstellen und Selbsthilfe-Gruppen gibt es für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung?

Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Von wichtigen Vorteilen in der Rentenversicherung können Sie profitieren, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie pflegen einen nahen Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 2) mindestens 10 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung.
  • Die Pflege erfolgt mindestens auf zwei Tage verteilt in der Woche.
  • Die Pflege erfolgt unentgeltlich und
  • Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche

Dies gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Studierende. Zusätzliche Rentenpunkte und Zeiten können nicht nachträglich gestellt werden - umso wichtiger, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad beantragt. 

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Expert*innen der deutschen Rentenversicherung (DRV) gerne zur Verfügung.
DRV – Beratung und weitere Informationen

Team Familienservice (Stand: 20.11.2024)  | 
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