Schriftenreihe_Band3

Band 3
Umweltrecht -Allgemeiner Teil
Eine Einführung

Meyerholt

Juristisches Seminar der Carl von Ossietzky Universität Das Umweltrecht befindet sich zurzeit (2000) in einer Umbruchsphase. Die Vorbereitungsarbeiten an einer Gesamtkodifikation des Umweltrechts (Umweltgesetzbuch ⇔ UGB) sind ins Stocken geraten sind, der Handlungsbedarf aber steigt. Das UGB-Projekt wir schon seit mehreren Jahren betrieben, scheint sich aber aufgrund der Komplexität unseres Rechtssystems und der verbreiteten Scheu vor weit reichenden strukturellen Rechtsänderungen zurückzuentwickeln. Hier könnte das allgemeine Umweltrecht seine Bedeutung entfalten, denn obwohl die Gegenstände des allgemeinen Umweltrechts nicht insgesamt kodifiziert sind, besteht doch eine weitgehende Einigkeit über die Inhalte.
Für das Verständnis des Umweltrechts sind Kenntnisse des allgemeinen Umweltrechts deshalb auch unverzichtbar. Prinzipien und Instrumente — also der Kernbereich des allgemeinen Umweltrechts — spielen schon in der Tagespolitik eine Rolle. Darüber hinaus wird der enge Zusammenhang von Umweltrecht, Umweltpolitik und Umweltökonomie deutlich, denn ein Instrumentenwechsel — bedingt durch eine geänderte Umweltpolitik oder Erkenntnisse der Umweltökonomie — ist durchaus möglich, um Umweltschutzziele effizienter anzusteuern. Das Umweltrecht stellt kein abgeschlossenes Rechtsgebiet dar, sondern übeschreitet die herkömmlichen Grenzen, so dass die Inhalte nicht übereinstimmend und konzise beschrieben werden können.

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