Kontakt

Prof. Dr. Hans-Michael Trautwein

Der Vorsitzende des Promotionsausschusses
Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

0441/ 798-4110

Sachbearbeiterin
Annika Thomßen

0441/ 798-4717

Bewerbung und Zulassung

Bewerbung und Zulassung zum Promotionsprogramm UNA

Die Regelungen zur Zulassung zum Promotionsprogramm UNA und die zu erfüllenden Voraussetzungen umfasst die jeweils gültige Zulassungsordnung.

Zentral ist dabei die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion (siehe §7 der jeweils gültigen Promotionsordnungen des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fakultät II betreffend Dr. rer. pol.).

Im Allgemeinen erfordert die Promotion in dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften einen auf diesem Gebiet erlangten sehr guten bis guten Master-, Diplom- oder Magisterabschluss.

Schritte zur Zulassung zum Promotionsprogramm UNA auf einen Blick:

Finden eines Betreuers/einer Betreuerin

Die Betreuung der Dissertation kann von jedem/jeder auf dem entsprechenden Promotionsgebiet spezialisierten Professor/in der Universität Oldenburg vorgenommen werden.

  • Im Falle von ausgeschriebenen Mitarbeiterstellen mit Möglichkeit zur Promotion oder Promotionsstipendien erfolgt die Bewerbung wie für jede Arbeitsstelle.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur externen Promotion. Hierfür ist eine direkte Betreuungsanfrage an Professoren zu richten. Erforderliche Bewerbungsunterlagen sollten dabei beinhalten:
  • ein Abriss des geplanten Dissertationsvorhabens
  • ein Motivationsschreiben
  • eine Kopie des Lebenslaufes sowie relevanter Abschlusszeugnisse und Notenübersichten
  • Hinweise zur geplanten (Selbst-)Finanzierung über die Dauer der Promotion.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsprogramm UNA

Für die Betreuung des Promotionsvorhabens, insbesondere bei der Erstellung des Exposés, muss eine Bereitschaftserklärung eines Mitglieds aus der Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen vorliegen.

Nach dem Erhalt einer Betreuungszusage erfolgt die Bewerbung um Zulassung zum Promotionsprogramm UNA beim Zulassungsausschuss des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Das Zulassungsgesuch kann zu jedem Zeitpunkt eines Jahres erfolgen.

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsprogramm UNA erfolgt mit dem Zulassungsantrag und dem Einreichen der erforderlichen Unterlagen (detaillierte Angaben sind §7 der jeweils gültigen Promotionsordnung zu entnehmen) mit Ausnahme des Exposés.

Das Exposé wird spätestens zum Ende des zweiten Semesters vorgelegt, in Verbindung mit dem ergänzenden Antrag zur Zulassung als Doktorand/Doktorandin beim Promotionsausschuss des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fakultät II.

Zulassungs- und Prüfungsausschuss UNA

Prof. Dr. Christian Busse

Prof. Dr. Cristian Huse

Prof. Dr. Jörn Hoppmann

Einschreibung an der Universität Oldenburg

Nach erfolgter Zulassung durch den Zulassungsausschuss ist die Einschreibung als Promotionsstudent/in beim Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt erforderlich. Die jeweiligen Einschreibungsfristen für das Sommer- und Wintersemester sind Mitte April bzw. Oktober gelegen (genaue Termine sind den Seiten des Immatrikulationsamtes zu entnehmen).

(Stand: 20.09.2024)  | 
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