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Rechtanwältin Sabine Keidel

Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?

Eine ausführliche Definition von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist in der „Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Gewalt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (zum Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Universität sowie von Besuchern und Besucherinnen)“ verankert.

Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Gewalt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt werden in vielfältiger Art und Weise verbal, nonverbal und/oder durch körperliche Handlungen ausgeübt.

Nach dieser Richtlinie gilt ein Handeln dann als sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt, wenn es sexuell bestimmt ist und ohne das Einverständnis der Person, an die es gerichtet ist, stattfindet. Aus Sicht der davon betroffenen Person ist es unerwünscht und kann ihre Würde verletzen.

Sexualisierte Diskriminierung meint dabei Handlungen, die überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt einhergehen, z.B. Äußerungen oder Abbildungen. Als sexualisierte Gewalt werden eindeutig als sexuell zu identifizierende Handlungen meist mit Körperkontakt bezeichnet.

Exemplarisch gibt folgende Aufzählung einen Überblick über die Vielfalt der Handlungen:

sexualisierte Diskriminierung im Sinne dieser Richtlinie sind z. B.:

  • sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch bis hin zur Beleidigung,
  • entwürdigende und/oder entpersonalisierende Bemerkungen über Personen und/ oder deren Körper, die in einen (auch subtilen) sexuell geprägten Zusammenhang gestellt werden,
  • sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben und den Körper einer anderen Person,
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation obszöner, sexuell herabwürdigender Darstellungen,
  • sexuelle Belästigung, die die Würde einer Person hinsichtlich ihrer sexuellen Identität verletzt oder und durch die ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen, Anfeindungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. 
  • Anwenden, Erstellen, Kopieren oder Nutzen obszöner, sexuell herabwürdigender Materialien, z.B. Computerprogramme und Internetseiten auf EDV-Anlagen, Flyer oder Poster in Gebäuden oder auf dem Gelände der Universität bzw. der mit ihr unmittelbar oder mittelbar verbundenen Einrichtungen.

sexualisierte Gewalt im Sinne dieser Richtlinie sind z.B. :

  • unerwünschte sexuelle Handlungen und/ oder Aufforderungen zu diesen, sexuelle Belästigung, § 184 i Strafgesetzbuch (StGB)
  • Nachstellung nach § 238 StGB  und/oder Nötigung nach § 240 StGB mit (auch indirektem) sexuellem Hintergrund,
  • Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung (§§ 177,178 StGB).
(Stand: 19.01.2024)  | 
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