Gremien

Laut Zentrumsordnung des C3L sind im C3L unterschiedliche Gremien eingerichtet: Die Zentrumsversammlung, der Zentrumsrat, das Direktorium sowie mit beratenden Funktionen ein Arbeitskreis für Weiterbildung sowie ein Beirat.

Zentrumsversammlung

Die Zentrumsversammlung „besteht aus allen Mitgliedern und Angehörigen des C3L. Sie berät über grundsätzliche Angelegenheiten und kann Empfehlungen beschließen“ (§7 (2) der Zentrumsordnung).

Zentrumsrat

Der Zentrumsrat wird von der Zentrumsversammlung gewählt. Er „nimmt zur Erfüllung der Aufgaben des Zentrums nach §2 Stellung. Er berät das Direktorium zur Entwicklung des C3L und die Einbindung des lebenslangen Lernens bzw. der wissenschaftlichen Weiterbildung in die Gesamtuniversität. Der Zentrumsrat hat ein umfassendes Informationsrecht zu allen das C3L betreffenden Fragen“ (§5 (3) der Zentrumsordnung).

Der Zentrumsrat besteht aus sechs Mitgliedern der Hochschullehrendengruppe, drei Vertreter*innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitenden, zwei Beschäftigten in Technik und Verwaltung und ein*e Vertreter*in sowie ein*e Studierende*r.

Hochschullehrergruppe:

Stellvertretung:

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:

Verwaltungsmitarbeiter*innen:

Studierende:

Beratendes Mitglied:

Direktorium

Das Direktorium wird vom Zentrumsrat gewählt. Es „leitet das C3L, d. h. es legt Richtlinien für die Aufgabenwahrnehmung und Weiterentwicklung des Zentrums fest. Die leitende Direktorin bzw. der leitende Direktor ist zusammen mit der Geschäftsführung für den Geschäftsbetrieb des C3L zuständig“ (§6 (3) der Zentrumsordnung).

Arbeitskreis für Weiterbildung

„Zur Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben und abgestimmten Weiterentwicklung der durch das C3L gemanagten und den Fakultäten akademisch verantworteten berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengänge und Approbationsverfahren im Bereich Psychotherapie wird ein Arbeitskreis für Weiterbildung eingerichtet“ (§8 (1) der Zentrumsordnung).

Beirat

Der Beirat wird „zur ständigen fachlichen Begleitung und Beratung des C3L“ eingerichtet. (§9 (1) der Zentrumsordnung).

(Stand: 19.01.2024)  | 
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