Inklusion
Kontakt
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Ansprechpersonen für konkrete Anliegen sind unter Beratung für Beschäftigte und Beratung für Studierende zu finden.
Weiterführende Links
Bauliche Barriere gefunden?
Wenn Sie auf dem Campus bauliche Barrieren gefunden haben, teilen Sie uns dies bitte mit:
Inklusion
Eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft ist der Universität Oldenburg ein besonderes Anliegen. Dabei begreift die Universität Inklusion nicht als Ziel, sondern vielmehr als einen Prozess der Annahme und Gestaltung von Vielfalt. Alle Universitätsangehörigen haben das gleiche Recht auf individuelle Entwicklung und Partizipation. Diesem Ansatz liegt die Vorstellung zugrunde: Es ist normal, verschieden zu sein.
Barrierefreiheit
Die Universität Oldenburg setzt sich dafür ein, die Arbeitsumgebung für Studierende und Beschäftigte so barrierearm wie möglich zu gestalten. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Bereiche Bauen und Campusgestaltung, Soft- und Hardware sowie Gestaltung der Internetseiten. Die Universität entwickelt diese Bereiche im Kontext der Barrierefreiheit und -armut stetig weiter – zum Beispiel durch den Arbeitskreis „Bauliche Barrierefreiheit“, der quartalsweise tagt.
Inklusionsvereinbarung
Am 31.08.2022 wurde gemäß § 166 SGB IX eine Inklusionsvereinbarung zwischen dem Präsidium, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat unterzeichnet.
Die neue Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat in Hinblick auf die Belange schwerbehinderter Kolleg*innen. Ziele der Inklusionsvereinbarung sind u. a. die Erhöhung der gesetzlichen Beschäftigungspflichtquote schwerbehinderter Menschen. Neben der Inklusionsvereinbarung wurde ein Aktionsplan verabschiedet, in dem Maßnahmen zur Umsetzung der zuvor genannten Ziele verankert sind.
Nachteilsausgleiche
Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen bringen oftmals Voraussetzungen mit, die in bestimmten Situationen einen Nachteilsausgleich sinnvoll oder notwendig werden lassen.
Studierende können sich bei folgenden Anlaufstellen zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs in Prüfungen oder in finanzieller Hinsicht beraten lassen:
- Beauftragter für die Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
- BeRef: Nachteilsausgleich bei Studienleistungen und Prüfungen
- Beraterin für behinderte und chronisch kranke Studierende im Studentenwerk Oldenburg: Nachteilsausgleiche bei Studienleistungen und Prüfungen
Zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs im Rahmen von Einstellungsverfahren beraten die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen.
Einstellungsverfahren und Personalentwicklung
Im Rahmen des Diversity Audits beschäftigt sich das Projekt „Inklusion in der Personalentwicklung“ mit der (Weiter-)Entwicklung von Angeboten und Prozessen. Fokusthemen sind neben Rekrutierung und Auswahlverfahren auch Weiterbildungsangebote für Führungskräfte und Beschäftigte.
- Einstellungsrichtlinie (nur intern zugänglich)
- Leitfaden Personalauswahlverfahren (nur intern zugänglich)