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Überlastungsanzeige

Überlastungsanzeige

Viele Beschäftigte sehen sich täglich wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. Dieser kann u. a. durch fehlende Personalressourcen, mangelnde Arbeitsorganisation oder -verteilung und unzureichende Prozessoptimierung entstehen. Daher sollten alle Beschäftigten, die sich am Arbeitsplatz dauerhaft überlastet fühlen, eine entsprechende Überlastungsanzeige stellen (einzeln oder auch als Team).

Eine Überlastungsanzeige dient des eigenen Schutzes und dem Erhalt der eigenen Gesundheit. Durch dauerhafte Überlastung kann es zu Fehlern kommen, die zu arbeits-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen können. Durch das Stellen einer Überlastungsanzeige wird der Arbeitgeber auf die Überlastsituation aufmerksam gemacht und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen aufgefordert. Gleichzeitig nimmt der*die Beschäftigte hierdurch die Möglichkeit wahr, sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

Dienstvereinbarung zum Verfahrensablauf bei Überlastungsanzeigen

Personalrat (Stand: 03.12.2024)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p109849 | # |
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