Einstellungsverfahren
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Einstellungsverfahren
Einstellungsverfahren
Viele personelle Maßnahmen für Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen unterliegen der Mitbestimmung des Personalrats (PR). Hierzu gehören unter anderem Einstellungen, Verlängerungen von Arbeitsverträgen, Eingruppierungen und Ausschreibungsverzichte (vgl. § 65 NPersVG). Damit das Mitbestimmungsrecht wahrgenommen werden kann, ist eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats über die beabsichtigte personelle Maßnahme essentiell. Deshalb erfolgt die Beteiligung des Personalrats im Personalauswahlverfahren an der Universität Oldenburg schon frühzeitig.
Beschäftigte finden im Verwaltungsportal umfangreiche Hinweise zur Personalauswahl sowie zum Einstellungsprozess. Zusätzlich haben wir im Folgenden einige Informationen zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Natürlich sind wir für alle Fragen und Anliegen auch weiterhin persönlich, telefonisch oder per Mail zu erreichen.
FAQ zur Organisation von Personalauswahlverfahren
Wann können Sitzungen der Besetzungskommission (BK) terminiert werden?
Da die Personalratssitzung jeden Dienstag von 9:30 Uhr bis ca. 13 Uhr stattfindet und in dieser Zeit kein Mitglied für die Begleitung von Besetzungsverfahren zur Verfügung steht, sollten BK-Sitzungen an diesem Tag erst ab 14 Uhr terminiert werden.
Wie weit im Voraus muss zu BK-Sitzungen eingeladen werden?
Die Ladungsfrist beträgt mindestens eine Woche (s. Leitfaden für Personalrekrutierung im Verwaltungsportal). Diese ist notwendig, damit allen stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern der BK ausreichend Zeit für die Terminkoordination und Sichtung der Bewerbungsunterlagen eingeräumt wird.
Wohin muss die Einladung zur BK-Sitzung gesendet werden, damit sie den PR erreicht?
Einladungen zu BK-Sitzungen werden per Mail an das Funktionskonto geschickt. Ist die Nachricht angekommen, erhält der*die Absendende eine automatisch generierte Eingangsbestätigung.
Welche Informationen benötigt der PR mit der BK-Einladung?
- Information über Zeit, Länge und Ort der BK-Sitzung
- Ausschreibungstext
- Hinweis auf Einsichtsmöglichkeit in die Bewerbungsunterlagen
Welche Funktion hat der PR im Rahmen von Besetzungsverfahren?
Der Personalrat hat bei vielen personellen Maßnahmen wie der Einstellung, Weiterbeschäftigung oder Aufstockung von Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht. Damit die Auswahlentscheidung der Dienststelle für den Personalrat transparent und nachvollziehbar ist, hat es sich bewährt, ihn im Auswahlverfahren beratend hinzuzuziehen.
Was, wenn kein PR-Mitglied an den BK-Sitzungen teilnehmen kann?
Wichtig ist, dass der PR über den Sitzungstermin rechtzeitig informiert wird. Auch wenn wir uns bemühen möglichst viele Auswahlverfahren zu begleiten, können wir aufgrund der Vielzahl an parallel laufenden Verfahren an der Uni nicht an jeder BK-Sitzung teilnehmen. Da der PR in BK-Sitzungen eine beratende Funktion hat, können diese auch ohne Anwesenheit eines PR-Mitglieds durchgeführt werden. Wir bitten grundsätzlich um Zusendung des BK-Protokolls.
Informationen zum Ausschreibungsverzicht
Der gemeinsame Kriterienkatalog von Personalvertretung und Gleichstellungsstelle zum Ausschreibungsverzicht gibt Hinweise zu Umständen, unter denen ein Stellenbesetzungsverfahren ohne öffentliche Ausschreibung mit dem Gebot der Bestenauslese vereinbar sein kann. Die Liste der Kriterien ist nicht abschließend, sodass jederzeit Anträge auf einen Ausschreibungsverzicht mit anderen Begründungen gestellt werden können. Der Katalog soll den Stellenbesetzungsprozess auf administrativer Ebene vereinfachen und gleichzeitig zu mehr Transparenz in Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität beitragen.
Informationen zur Stufenzuordnung
Das Personaldezernat hat mit einem Schreiben vom 07.06.2019 über die Vorgaben des TV-L zur Stufenzuordnung bei Einstellungen von Beschäftigten informiert.