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Verwaltungslehrgang I und II

Teilnahmevoraussetzungen von Beschäftigten an den Verwaltungslehrgängen I und II

Um zukünftige Personalbedarfe zu decken und gut ausgebildetes Personal zu binden, wurde im Februar 2025 die gemeinsam vom Dezernat 1 und Personalrat erarbeitete Neuregelung der Teilnahme von Beschäftigten an den Verwaltungslehrgängen I und II versandt.

Beschäftigte, die ein Interesse an dieser Weiterbildung haben, finden die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen des Landes Niedersachsen gemäß der sogenannten 81-er Vereinbarung auf dieser Seite des Studieninstitutes Niedersachsen (SIN). Allerdings finden die von der Universität geförderten nebenberuflichen Verwaltungslehrgänge I und II am kommunalen Studieninstitut in Oldenburg (NSI) statt. 

Nähere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen an dieser Weiterbildungsmöglichkeit als Beschäftigte*r der Universität  können im Dezernat 1 eingeholt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir als Personalrat ebenfalls zur Verfügung. 

Personalrat (Stand: 27.05.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p113060
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