Stellplatzmanagement
Projekteitung
Anna Sarah Krämer
Geschäftsstelle des Präsidiums (» Postanschrift)
Koordination Partizipationsprozess
Judith Wehrend M.A.
TRUST – Center for Transformations and Sustainable Futures (» Postanschrift)
Fragen und Feedback richten Sie bitte an:
Stellplatzmanagement
Auf dieser Seite sind alle wesentlichen Information zum Thema Stellplatzmanagement und Parkraumbewirtschaftung zusammengestellt. Hintergrund ist die Prüfung einer möglichen Einführung eines Stellplatzmanagements, mit der das Klimaschutzmanagement durch das Präsidium beauftragt wurde. Eine finale Entscheidung über die Einführung gibt es bisher nicht.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Die Veröffentlichung unserer aktuellen Treibhausgasbilanz für 2024 zeigt: Die Gesamtemissionen der Universität sind im Vergleich zu 2022 leicht gesunken. Das ist eine erfreuliche Nachricht. Dennoch liegen sie höher als die Emissionen zu Beginn der Bilanzierung in 2019. Besonders der Bereich der Alltagsmobilität stellt uns auf dem Weg zur Klimaneutralität vor eine besondere Herausforderung. Dazu kommt es durch die Nutzung der Stellflächen von Externen vermehrt zu Parkdruck für Beschäftigte und Studierende auf unserem Gelände. Deshalb wird derzeit als Maßnahme die Einführung eines Stellplatzmanagements mit Parkraumbewirtschaftung geprüft.
In diesen Prozess möchten wir Sie als Hochschulangehörige aktiv einbinden. Leider musste krankheitsbedingt die hochschulöffentliche, digitale Infoveranstaltung am 11.12.25 kurzfristig abgesagt werden. Wir laden Sie herzlich zur Ersatzveranstaltung ein:
Datum: Donnerstag, der 15.01.2026
Zeit: vormittags
Ort: online über BBB
Detaillierte Informationen über den genauen Zeitraum und einen Einladungslink zu BBB werden zeitnah über eine Rundmail verschickt und auch an dieser Stelle veröffentlicht werden!
In der Veranstaltung informieren wir über den Hintergrund der Maßnahme, den aktuellen Stand der Detailplanung und den weiteren Partizipationsprozess.
Wir freuen uns, mit Ihnen zu diesem wichtigen und kontroversen Thema ins Gespräch zu kommen.
Hintergrundinformationen
Präsidiumsauftrag
Das Präsidium hat am 10. Dezember 2024 beschlossen, dass eine Detailplanung für ein Stellplatzmanagementsystem für die Universität Oldenburg entwickelt werden soll. Damit beauftragt wurde das Klimaschutzmanagement in enger Abstimmung mit Dezernat 4 Gebäudemanagement. Die Planung soll dabei auf folgende Ziele ausgerichtet sein:
- Die Reduktion der THG-Emissionen im Bereich Alltagsmobilität durch reduziertes PKW-Zielverkehrsaufkommen der Universitätsangehörigen
- Prüfung der Förderung von alternativen Mobilitätsformen
- Verantwortungsbewusster und effizienter Umgang mit den begrenzten Flächen der Universität
Die Detailplanung ist nicht gleichzusetzen mit einer Umsetzungsplanung. Für einen Beschluss über die Einführung eines Stellplatzmanagementsystems liegen zum aktuellen Stand zu wenig Informationen vor. Diese Lücken sollen mit der Detailplanung geschlossen werden. Dies betrifft sowohl die Prüfung der technischen Umsetzung als auch eine mögliche tarifliche Gestaltung, falls die Stellplätze bewirtschaftet werden sollen. Es liegt also bisher kein Beschluss zur Einführung eines Stellplatzmanagements mit Parkraumbewirtschaftung vor. Ohne den Abschluss der Detailplanung wird die Maßnahme dem Präsidium nicht durch das Klimaschutzmanagement zum Beschluss vorgelegt.
Bestandteile der Maßnahmenprüfung
Die Maßnahmenprüfung hat drei wesentliche Bestandteile: eine Empfehlung für die technische Umsetzung, eine Empfehlung für die tarifliche Gestaltung und der Partizipationsprozess.
Technische Umsetzung
Im Rahmen der technischen Umsetzungsplanung wird geprüft, welches betriebliche System sich am besten für die Voraussetzungen an den Standorten der Unviersität eignen würde. Für diesen Teil erarbeitet ein Ingenieursbüro einen Entwurf für ein technisches Best-Practice-Modell. Die verschiedenen technischen Umsetzungsoptionen werden dabei nach festgelegten Kriterien untersucht und bewertet. Zu diesen Kriterien gehören z.B. die Bedienungsfreundlichkeit für die Nutzenden sowie geringer Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand. Auch die Investitions- und Betriebskosten werden in diesem Planungsbaustein geschätzt.
Tarifliche Gestaltung
Die tarifliche Gestaltung soll partizipativ erarbeitet werden. Dabei soll für die Universität Oldenburg erstmalig das Format von Bürgerräten getestet werden. In dem sogenannten „Mobilitätsrat” soll eine Gruppe zufällig ausgewählter Studierender und Beschäftigter gemeinsam einen Vorschlag für die tarifliche Gestaltung abgeben.
Partizipationsprozess
Im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung am 15.01.2026 wird der aktuelle Planungsstand vorgestellt und der Raum für Fragen geöffnet. Außerdem wird mit dem Mobilitätsrat ein neues Beteiligungsformat an der Universität erprobt. Auch die Ergebnisse des Mobilitätsrats werden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Diese Webseite bietet zudem einen Überblick über die bisherigen und weiteren Schritte in der Prüfung der Maßnahme.
Grundlagen
Integriertes Klimaschutzkonzept (2022)
Im Jahr 2022 wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept der Universität beschlossen. Damit streben wir als Universität an, die Klimaneutralität 2030 zu erreichen. Im Konzept enthalten ist ein langer Katalog mit über 100 Maßnahmen für die verschiedenen Handlungsfelder. Die Maßnahmen wurden unter der Beteiligung verschiedener Akteur*innen aus der Hochschulöffentlichkeit im Rahmen von Workshops erstellt, darunter auch die Maßnahme „AM_02 Parkraumbewirtschaftung”. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts ist diese Maßnahme jedoch nicht automatisch beschlossen. Wie die anderen Maßnahmen wird sie aber zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ernsthaft geprüft.
Mobilitätsbefragung (2024)
Alle zwei Jahre wird zur Berechnung der Treibhausgasbilanz der Universität eine Mobilitätsbefragung der Studierenden und Beschäftigten durchgeführt. Aus den Ergebnissen können zudem fundierte Schlüsse auf das Mobilitätsverhalten der Universitätsangehörigen geschlossen werden. Die letzte Befragung wurde im Jahr 2024 durchgeführt. Sie hat ergeben, dass ein großer Teil der Studierenden und Beschäftigten der Universität mit dem Rad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Bei den Studierenden waren es im Jahr 2024 39 bzw. 30% und bei den Beschäftigten 42 bzw. 18%. Zu Fuß kamen 16% der Studierenden und 10% der Beschäftigten. Allerdings benutzen auch 13% der Studierenden für ihren Weg zur Universität das Auto, bei den Beschäftigten sind es 28%. Die Treibhausgasemissionen im Bereich Alltagsmobilität sind von 2022 auf 2024 um 8,79% gestiegen, was den Handlungsbedarf in diesem Bereich zur Erreichung der Klimaschutzziele verdeutlicht.
Informationsgrundlage (2024)
Wie bereits oben beschrieben, werden alle im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen ernsthaft auf ihre Umsetzung hin geprüft. Im Jahr 2024 wurde daher für die Prüfung der Maßnahme „AM_02 Parkraumbewirtschaftung” durch das Klimaschutzmanagement eine erste Informationsgrundlage zum Thema Stellplatzmanagement/Parkraumbewirtschaftung erstellt. Darin wurden grundlegene Informationen zur Ausgangslage an der Universität Oldenburg und zu technischen Umsetzungsoptionen zusammengestellt. Die Informationsgrundlage soll einen Überblick über das Stellplatzmanagement als Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige Alltagsmobilität geben. Sie wurde auf der Webseite der Universität veröffentlicht und dem Präsidium vorgestellt. Daraufhin fasste das Präsidium den Beschluss, eine detailliertere Planung als Entscheidungsgrundlage über die Einführung von Stellplatzmanagement mit Parkraumbewirtschaftung zu erstellen (siehe Auftrag Detailplanung).
FAQ
Hier finden Sie eine Reihe von Fragen und Antworten, die auf die Maßnahmenprüfung zur Einführung eines Stellplatzmanagements eingehen. Der FAQ wird fortlaufend erweitert.
Allgemeines & Status Quo
Begriffserklärung Stellplatzmanagement
Stellplatzmanagement bezieht sich auf das Management nicht-öffentliche Parkmöglichkeiten. Der Begriff [Stellplatz]management umfasst die zeitliche und räumliche Beeinflussung des Parkraumangebots und der Parkraumnachfrage zur Steuerung der Parkraumnutzung (UBA 2021). Das Management von Parkmöglichkeiten kann folgende Aspekte umfassen:
- Steuerung von Zugang zu den Parkflächen bzw. die Vergabe von Parkberechtigungen
- Ökonomische Faktoren (z.B. Einführung von Parkgebühren und somit Umverteilung der Kosten für Stellplätze vom Arbeitgeber an Nutzende)
- Digitalisierung (z.B. „Smart Parking“ zur Vereinfachung von Parkvorgängen)
- Sonstige Regeln und Vorschriften
Von Parkraumbewirtschaftung spricht man, wenn Gebühren für die Nutzung der Parkmöglichkeiten erhoben werden. Grundsätzlich ist es also möglich, ein Stellplatzmanagement einzuführen, ohne Parkgebühren zu erheben.
Wie wird das Management der Stellplätze an der Universität Oldenburg bisher gehandhabt?
Bisher gibt es keinerlei Stellplatzmanagement an der Universität Oldenburg. Das Hausrecht sieht eine Nutzung der Stellplätze durch Beschäftigte und Studierende vor. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind jedoch sämtliche Stellflächen frei zugänglich und können grundsätzlich auch von Nicht-Hochschulangehörigen genutzt werden. Die Universität hat derzeit kaum Mittel, dies zu kontrollieren oder zu steuern. Es gibt außerdem keine etablierte Auslastungskontrolle über die Nutzung der Stellplätze. Dabei entstehen der Universität Oldenburg laufende Kosten in der Unterhaltung dieser Stellplätze. Ohne Managementansatz können diese Kosten nur grob geschätzt werden. Andererseits entstehen der Universität bisher auch keine Kosten für die Unterhaltung eines Stellplatzmanagementsystems.
Was sind die Gründe für die Prüfung der Einführung eines Stellplatzmanagements?
Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe bzw. Auslöser für die Auseinandersetzung mit dem Thema Stellplatzmanagement: Klimaschutz und Parkdruck.
Ein wichtiger Faktor spielen die steigenden Treibhausgasemissionen im Bereich Alltagsmobilität. Seit Beginn der Klimabilanzierung an der Universität Oldenburg sind die Emissionen durch die Nutzung des Privat-PKWs für die Anreise zur Universität kontinuierlich gestiegen. Dies konterkariert die Bemühungen, im Jahr 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Die Emissionen im Bereich Alltagsmobilität machen dabei fast 30% der Gesamtemissionen der Universität Oldenburg aus. Mit umfangreichen Klimaschutzmaßnahmen wie der Einführung eines Stellplatzmanagements nimmt die Universität Oldenburg nicht nur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr. Sie versucht außerdem, die Zunahme von den weitreichenden Folgen des Klimawaldes aufzuhalten, die bereits heute in Form von langen Hitzeperioden in Prüfungsphasen oder Starkregenereignissen im Universitätsalltag spürbar sind.
Der zweite Aspekt ist der zunehmende Parkdruck auf den Stellflächen der Universität. Diese sind eigentlich für Studierende und Beschäftigte vorgesehen, werden jedoch häufig auch von Externen genutzt. Derzeit hat die Universität kaum Steuerungsmöglichkeiten, um eine ungewünschte Fremdnutzung der Stellplätze zu unterbinden. Gleichzeitig entstehen dauerhaft laufende Kosten für die Instandhaltung der Flächen, die die Universität mit ihren knappen Haushaltsmitteln tragen muss.
Welche Vorteile könnte mir eine Einführung des Stellplatzmanagements bringen?
Mit der Einführung eines Stellplatzmanagements wäre der Ausschluss von Fremdparkenden gesichert. Insbesondere in Zeiten des Hochbetriebs und zu Stoßzeiten wird so das Parkangebot an der Universität gesichert. Das bestehende Parkangebot wird dadurch verbessert. Dieser Effekt würde dadurch weiter verstärkt, wenn die Autonutzung der Hochshculangehörigen wegen der Parkgebühren zurückgehen würde.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Universität daran arbeitet, Ladesäulen für E-Autos einzurichten. Wenn diese öffentlich zugänglich wären, besteht das Risiko, dass die Universitätsangehörigen von den Ladesäulen kaum profitieren würden, wenn diese häufig durch Externe belegt wären.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Einnahmen durch mögliche Parkgebühren für den Ausbau einer klimafreundlichen Mobilitätsinfrastruktur oder anderer sinnvoller Verwendungszwecke zu nutzen.
Wo sind die Entwicklung der Treibhausgasemissionen und die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung einsehbar?
Stand der Projektplanung
Ist die Einführung eines Stellplatzmanagements bereits beschlossen?
Es ist bisher nicht beschlossen, ob ein Stellplatzmanagementsystem mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird. Die Maßnahme wird derzeit geprüft, um die Informationslücken zu schließen, die für diese Entscheidung noch bestehen. Dies betrifft die technischen Umsetzungsoptionen und die Eruierung von mögichen Tarifmodellen. Erst auf Basis dieser Informationen kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Unter anderem von diesen Erkenntnissen ist eine Entscheidung über die Einführung abhängig.
Wann soll die Entscheidung über die Einführung getroffen werden?
Die Entscheidung über eine mögliche Einführung eines Stellplatzmanagements wird erst getroffen werden, wenn alle Teile der Prüfung der Maßnahme vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Ergebnisse des Mobilitätsrats, der im Frühjahr 2026 tagen wird. Vorher wird kein Beschluss über die Einführung gefasst.
Was sind die nächsten Schritte nach einem möglichen Beschluss?
Bisher ist die Einführung eines Stellplatzmanagements nicht beschlossen. Sollte allerdings ein positiver Beschluss für eine Einführung gefasst werden, beginnt zunächst die Umsetzungsplanung. In dieser Planung müssen die Detailfragen für die Umsetzung geklärt und das Ausschreibungsverfahren aufgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen sehr aufwendigen Prozess. Auch nach einem erfolgreichen Ausschreibungsverfahren müsste die technische Infrastruktur an den Parkeinheiten erst einmal errichtet werden. Selbst im Falle einer Einführung von Parkgebühren vergeht also noch ein langer Zeitraum, bis diese tatsächlich an der Universität Oldenburg erhoben werden würden.
Wie sieht der Beteiligungsprozess für die Hochschulöffentlichkeit aus?
Der Beteiligungsprozess besteht aus verschiedenen Elementen. Zum Einen ist diese Webseite eingerichtet, auf der sich die Hochschulangehörigen zu dem Projekt informieren können. Außerdem wird mit dem Mobilitätsrat ein Beteiligungsformat angeboten, in dem die Teilnehmenden aktiv an der Projektgestaltung mitwirken können. In einer Informationsveranstaltung am 11.12. informiert das Präsidium und das Klimaschutzmanagement über den aktuellen Stand der Projektplanung. Auch über die Ergebnisse des Mobilitätsrats wird hochschulöffentlich informiert.
Wie werden die verschiedenen Interessensvertretungen eingebunden?
Der Personalrat und AStA wurden bereits zu Beginn der Aufnahme eingebunden. Bisher wurde vor allem die technische Empfehlung für eine mögliche Umseztung erarbeitet. Im Zuge dessen waren die beteiligten Organisationseinheiten fortlaufend informiert und die Zwischenergebnisse dem Personalrat zur Verfügung gestellt. Vertreter*innen desPersonalrats nahmen zudem an den Projekttreffen teil. Die Interessensvertretungen sind außerdem als inputgebende Expert*innen für den Mobilitätsrat vorgesehen und werden auch über den weiteren Prozess eingebunden.
Mobilitätsrat
Das Konzept des Mobilitätsrats: Vorbild Bürgerräte
Der Mobilitätsrat der Universität Oldenburg orientiert sich am Modell der Bürgerräte. Bürgerräte (auch Bürgerforen oder Deliberative Opinion Polls genannt), habe sich als effektives Instrument zur gemeinsamen, gut informierten Entscheidungsfindung durch Bürger*innen etabliert. Bürgerräte zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Repräsentative Auswahl: Die Teilnehmenden werden nicht aufgrund ihres Interesses am Thema oder ihrer Expertise ausgewählt, sondern per Losverfahren aus der betroffenen Grundgesamtheit
- Umfassende Information: Die Teilnehmenden erhalten Zugang zu umfassenden Informationen aus verschiedenen Quellen, um sich ein fundiertes Urteil bilden zu können.
- Moderierte Diskussion: Die Diskussionen werden von neutralen Moderator*innen geleitet, die sicherstellen, dass alle Teilnehmenden zu Wort kommen und ihre Perspektiven einbringen können. Ziel ist es, durch einen offenen Austausch und das gegenseitige Zuhören gemeinsame Lösungen zu finden.
- Ergebnisorientierung: Die Teilnehmenden erarbeiten konkrete Empfehlungen, die an die politischen Entscheidungsträger weitergegeben werden.
Bürgerräte haben in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und werden erfolgreich in verschiedenen Kontexten eingesetzt, von kommunalen Planungsfragen bis hin zu nationalen Politikfeldern, wie beispielsweise der Bürgerrat Deutschlands Rolle in der Welt (2021), der Bürgerrat Klima (2022) oder der Bürgerrat „Gemeinsame Verkehrswende in Stadt und Land (2024). Positive Beispiele im Hochschulkontext sind beispielsweise auch der Klimarat (2023) der Universität Harz, der einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines nachhaltigen und tragfähigen Klimaplans für die Hochschule geleistet hat.
Der Einsatz des Mobilitätsrat soll als Modellversuch die Methodik und die Prinzipien des Bürgerrat-Verfahrens an der Universität Oldenburg erproben. Damit wollen wir die bereits vielzähligen Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich Klimaschutz an der Uni weiterentwickeln.
Was sind die Ziele des Mobilitätsrats?
Der Mobilitätsrat soll einen Vorschlag für eine tragfähige tarifliche Ausgestaltung einer Parkraumbewirtschaftung im Falle der Einführung eines Stellplatzmanagements erarbeiten. Bei der Entwicklung dieses Vorschlags sind sowohl die Ziele zur Einführung (Reduktion der THG-Emissionen) als auch die verschiedenen Interessen der Universitätsangehörigen zu berücksichtigen. Dabei können weitere Rahmenbedingungen und Gelingensfaktoren formuliert werden.
Wie läuft der Mobilitätsrat ab?
Die Durchführung des Mobilitätsrats ist für das Frühjahr 2026 geplant.
Die Zusammensetzung erfolgt nach dem Zufallsprinzip und der Berücksichtigung festgelegter Kriterien. Der Mobilitätsrat wird vor allem aus zwei Tagessitzungen bestehen:
- Sitzung 1: Einführung in das Thema, Präsentation von Informationen und Entwicklung erster Empfehlungsansätze
- Sitzung 2: Prüfung und Finalisierung der konkreten Empfehlungen
Die Ergebnisse des Mobilitätsrats werden in einem Gutachten zusammengefasst und im Präsidium der Universität Oldenburg sowie für die Hochschulöffentlichkeit vorgestellt.
Wie läuft das Auswahlverfahren für die Teilnahme am Mobilitätsrat ab?
Um sicherzustellen, dass der Mobilitätsrat die vielfältigen und komplexen Mobilitätsverhältnisse der Hochschulgemeinschaft aufgreift, wird ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt. Der Rat setzt sich aus maximal 30 Personen zusammen, die paritätisch zwischen Studierenden und Beschäftigten aufgeteilt sind.
Zentral für dieses Beteiligungsverfahren ist der Mechanismus der Zufallsauswahl. Das Verfahren dafür befindet sich derzeit im Entwicklungsprozess.
Wie werden Expert*innen und Interessensvertretungen in den Mobilitätsrat eingebunden?
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden Zugang zu den verschiedenen (fachlichen) Perspektiven auf das zu diskutierende Thema haben, werden Expert*innen als Impulsgebende in die erste Sitzung eingeladen. Zu den Expert*inenn gehören Interessensvertretungen (z.B. Personalrat, AStA, etc.) als auch Personen, die durch ihre Tätigkeit relevante fachliche Expertise mitbringen (z.B. das Gebäudemanagement). Durch ihre Impulse wird die jeweilige fachliche Perspektive bzw. die Perspektive der vertretenden Gruppe in den Mobilitätsrat sichergestellt.
Welche Kriterien liegen dem Auswahlprozess der Teilnehmenden zugrunde?
Der Auswahl der Teilnehmenden des Mobilitätsrates liegen einige Kritierien zugrunde. Diese wurden sorgfältig ausgewählt, um das vielseitige Mobilitätsverhalten der Hochschulangehörigen zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung dieser Vielfalt ist zentral für die Entwicklung eines tragfähigen und akzeptierten Tarifmodells. Gleichzeitig ist das Zusammenspiel der Faktoren, die das Mobilitätsverhalten abbilden, sehr komplex. Diese Komplexität kann nicht vollständig und repräsentativ im Mobilitätsrat abgebildet werden. Die Wahl der Kriterien folgt daher den folgenden Prinzipien:
- Abbildung von Vielfalt: Die Kriterien sollen ermöglich, dass die Vielfalt im Mobilitätsverhalten im Mobilitätsrat abgebildet wird.
- Relevanz: Die Kriterien beziehen sich direkt auf die tatsächlichen Mobilitätsbedingungen und -gewohnheiten der Studierenden und Beschäftigten.
- Datenschutz: Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden im gesamten Prozess berücksichtigt.
Die konkreten Kriterien befinden sich derzeit im Abstimmungsprozess und werden anschließend an dieser Stelle veröffentlicht.
Welche Ausschlusskriterien gibt es für die Teilnahme an Mobilitätsrat?
Neben den Auswahlkriterien für den Teilnehmendenpool sind einige Ausschlusskriterien für die Teilnahme als reguläres Mitglied im Mobilitätsrat definiert. Damit soll die Unabhängigkeit, Neutralität und Funktionalität des Mobilitätsrats gewährleistet werden. Dies gilt z.B. für Mitglieder von institutionalisierten Interessensvertretungen oder direkt am Projekt beteiligte Personen. Die Perspektiven dieser Interessensvertretungen oder fachlich involvierten Bereiche fließen über die Impulse der Interessensvertretungen in den Mobilitätsrat ein.
Außerdem müssen die Teilnehmenden die Bereitschaft mitbringen, vollständig an den Sitzungen des Mobilitätsrates teilzunehmen.
Wie wird der Datenschutz beim Auswahlverfahren berücksichtigt?
Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Das Auswahlverfahren wird in Abstimmung mit dem Datenschutzmanagement entwickelt und durchgeführt.
Können Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeitszeit am Mobilitätsrat teilnehmen?
Ja, als Beteiligungsformat für ein universitäres Projekt ist die Teilnahme an den Sitzungen Arbeitszeit. Die Teilnahme muss mit der*dem Vorgesetzten abstimmt sein.
Wie ist eine neutrale Moderation der Sitzungen gewährleistet?
Die Sitzungen des Mobilitätsrates werden vom Institut für Partizipatives Gestalten geleitet und moderiert. Damit ist eine neutrale und außenstehende Moderation der Diskussionen und Erarbeitungen sichergestellt. Das IPG unterstützt den Prozess dabei mit einer großen Expertise in Moderation und Begleitung von partizipativen Prozessen.
Was passiert mit den Ergebnissen des Mobilitätsrates?
In der Prüfung der Einführung des Stellplatzmanagements ist die Berücksichtigung der Ergebnisse des Mobilitätsrats festgehalten. Die entwickelten Ergebnisse werden im Präsidium vorgestellt und dort für die weitere Prüfung der Maßnahme berücksichtigt. Die Ergebnisse werden außerdem der Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.