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Stellplatzmanagement

Nach einer umfassenden Prüfung hat das Präsidium der Universität Oldenburg die Einführung eines Stellplatzmanagements mit Parkgebühren beschlossen. Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen Informationen zu dieser Maßnahme.

Das Präsidium hatte Ende 2024 ein Projektteam beauftragt, die Optionen für ein mögliches Stellplatzmanagement zu prüfen. Um ergebnisoffen eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, wurden Uni-Angehörige in verschiedenen Formaten an diesem Prozess beteiligt. Ihre Rückmeldungen zu technischen und tariflichen Umsetzungsmöglichkeiten sind unmittelbar in die Planung eingeflossen 

Nach diesen umfassenden Vorbereitungen hat das Präsidium nun die Einführung des Stellplatzmanagements beschlossen. Im nächsten Schritt folgt die technische Umsetzung. Da diese Planung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, können wir Ihnen versichern, dass das Parken an der Universität Oldenburg bis mindestens Ende 2027 kostenfrei bleiben wird. Anschließend ist vorgesehen, die Parkgebühren schrittweise einzuführen. Die Gebühren sollen voraussichtlich in der Größenordnung von 1€ pro Tag liegen – abhängig von der Höhe des Bruttolohns bei Beschäftigten und mit einer Ermäßigung für Studierende.

Weitere Informationen zu der Maßnahme finden Sie auf dieser Webseite.

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Hintergrund der Maßnahme

Präsidiumsauftrag

Das Präsidium hatte im Dezember 2024 beschlossen, dass eine Entscheidungsgrundlage für ein Stellplatzmanagementsystem für die Universität Oldenburg entwickelt werden soll. Damit wurde die Einführung von Parkgebühren noch nicht beschlossen, sondern grundsätzlich in Erwägung gezogen werden. Damit beauftragt wurde das Klimaschutzmanagement in enger Abstimmung mit Dezernat 4 Gebäudemanagement. Ziel der Entscheidungsgrundlage war eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Maßnahme inklusive einer ersten Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Anforderungen an die Entscheidungsgrundlage:

  1. Entwicklung eines technischen Best Practice-Modells: Welches betriebliche System würde sich am besten für die Voraussetzungen an den Standorten der Unviersität eignen?
  2. Vorschlag für Tarifgestaltung: Wie könnten die Parkgebühren gestaltet sein?
  3. Information und Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit

Dokumentation Beteiligungsprozess

Ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsgrundlage war Ihre Beteiligung als Hochschulangehörige. In verschiedenen Formaten konnten Sie sich über den Prozess informieren oder Teilschritte mitgestalten. Die Ergebnisse bzw. Inhalte der Veranstaltungen sind auf dieser Seite für Sie dokumentiert.

Informationsveranstaltung No. 1 (15.01.2026)

Am 15. Januar 2026 fand eine digitale Informationsveranstaltung für die Hochschulöffentlichkeit statt. Die konstruktiven Diskussionspunkte und Anregungen aus dem Termin wurden weiter verarbeitet und im Mobilitätsforum aufgegriffen.

Zu den Präsentationsfolien der Infoveranstaltung

Mobilitätsforum (19.03.2026)

Am 19. März 2026 fand das Mobilitätsforum als hochschulweiter, offener Vor-Ort-Beteiligungsworkshop zum Thema des Stellplatzmanagements an der Universität Oldenburg statt. Inhaltlich sollte der Workshop das Beteiligungsangebot der Universität zum Thema Stellplatzmanagement ergänzen. Aufgrund der vorangegangenen Beteiligung und der zeitlichen Begrenzung wurde der inhaltliche Schwerpunkt des Workshops auf die Arbeit an möglichen Tarifmodellen gelegt.

Zur Dokumentation des Mobilitätsforums

Zum Anhang

Infomationsveranstaltung No. 2 (17.06.2026)

Am 17. Juni fand eine zweite Infoveranstaltung für die Hochschulangehörigen statt. Dazu gab es die Möglichkeit für die Teilnehmenden, in einem Präsidiumsgespräch ihre Fragen und Diskussionspunkte direkt an Universitätspräsident Prof. Dr. Ralph Bruder und Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen Jörg Stahlmann zu richten.

Zu den Präsentationsfolien der Infoveranstaltung

Grundlagen

Mobilitätsbefragung (2024)

Alle zwei Jahre wird zur Berechnung der Treibhausgasbilanz der Universität eine Mobilitätsbefragung der Studierenden und Beschäftigten durchgeführt. Aus den Ergebnissen können zudem fundierte Schlüsse auf das Mobilitätsverhalten der Universitätsangehörigen geschlossen werden. Die letzte Befragung wurde im Jahr 2024 durchgeführt. Sie hat ergeben, dass ein großer Teil der Studierenden und Beschäftigten der Universität mit dem Rad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Bei den Studierenden waren es im Jahr 2024 39 bzw. 30% und bei den Beschäftigten 42 bzw. 18%. Zu Fuß kamen 16% der Studierenden und 10% der Beschäftigten. Allerdings benutzen auch 13% der Studierenden für ihren Weg zur Universität das Auto, bei den Beschäftigten sind es 28%. Die Treibhausgasemissionen im Bereich Alltagsmobilität sind von 2022 auf 2024 um 8,79% gestiegen, was den Handlungsbedarf in diesem Bereich zur Erreichung der Klimaschutzziele verdeutlicht.

Zu den Ergebnissen der Mobilitätsbefragung 2024

Informationsgrundlage (2024)

Alle im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen werden ernsthaft auf ihre Umsetzung hin geprüft. Im Jahr 2024 wurde daher für die Prüfung der Maßnahme „AM_02 Parkraumbewirtschaftung” durch das Klimaschutzmanagement eine erste Informationsgrundlage zum Thema Stellplatzmanagement/Parkraumbewirtschaftung erstellt. Darin wurden grundlegene Informationen zur Ausgangslage an der Universität Oldenburg und zu technischen Umsetzungsoptionen zusammengestellt. Die Informationsgrundlage sollte einen Überblick über das Stellplatzmanagement als Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige Alltagsmobilität geben. Sie wurde auf der Webseite der Universität veröffentlicht und dem Präsidium vorgestellt. Daraufhin fasste das Präsidium den Beschluss, eine detailliertere Planung als Entscheidungsgrundlage über die Einführung von Stellplatzmanagement mit Parkraumbewirtschaftung zu erstellen (siehe Auftrag Detailplanung).

Zur Informationsgrundlage

Parkraumerhebung (2025)

Im Januar 2025 wurde erstmalig an der Universität Oldenburg eine Erhebung der Auslastung der Parkflächen durchgeführt. Die Erhebung wurde im Winter zur Vorlesungszeit durchgeführt, um einen möglichst starken Campusbetrieb und schlechte Witterungsbedingungen abzudecken. Laut der Untersuchung wird die Gesamtkapazität des Stellplatzangebotes an beiden Standorten innerhalb keines Erhebungszeitraumes überschritten. In Bezug auf den Universitätsbetrieb scheinen trotz eines sehr hohen Parkdrucks an einem Normalwerktag zu jeder Tageszeit ausreichend Stellplätze zur Verfügung zu stehen. Der hohe Parkdruck wirkt sich vermutlich stellenweise auf umliegende Straßenzüge aus, wodurch die
tatsächliche Parkraumnachfrage höher liegen könnte. Im Rahmen der Erhebung konnte nicht zwischen den Fahrzeugen von Hochschulangehörigen und Externen unterschieden werden.

Zu den Ergebnissen der Parkraumerhebung 2025


FAQ

Hier finden Sie eine Reihe von Fragen und Antworten, die auf die Maßnahmenprüfung zur Einführung eines Stellplatzmanagements eingehen. Der FAQ wird fortlaufend erweitert.

Was wurde beschlossen?

Was genau hat das Präsidium beschlossen?

Das Präsidium hat auf Basis der vorliegenden Entscheidungsgrundlage die Einführung eines Stellplatzmanagementsystems mit Parkgebühren an der Universität Oldenburg beschlossen. Das bedeutet, dass mit einem technischen System die Nutzung der Stellflächen reguliert wird. Dabei fallen zukünftig für die Nutzenden der Stellflächen Parkgebühren an.

Auf welcher Grundlage hat das Präsidium die Entscheidung getroffen?

Im Dezember 2024 hat das Präsidium die Prüfung zu den Voraussetzungen für die Umsetzung eines Stellplatzmanagements in Auftrag gegeben. Die dabei erarbeitete Entscheidungsgrundalge enthält ein technisches Best-Practice-Modell, einen partizipativ entwickelten Tarifvorschlag und einen Beteiligungsprozess. Damit reagiert das Präsidium auf den steigenden Parkdruck auf den Stellflächen der Universität sowie die Zunahme der Treibhausgasemissionen. Außerdem soll die Fläche der Stellplätze mit dem Managementsystem als knappe Ressource präzise verwaltet und gesteuert werden können.

Muss ich künftig für das Parken an der Universität zahlen?

Ja, grundsätzlich sollen künftig Parkgebühren erhoben werden. Als Richtwert für die Parkgebühren ist zunächst im Mittel 1€/Tag angesetzt. Die Details der Tarifierung werden jedoch erst in der weiteren Umsetzungsplanung konkretisiert. Dies gilt auch für die Definition von weiteren Ausnahmefällen. Für Personen mit Schwerbehindertenausweis bleibt das Parken weiterhin kostenfrei. Außerdem sind ein täglicher Kulanzzeitraum sowie noch zu definierende Härtefallregelungen vorgesehen.

Ab wann gelten die Gebühren – muss ich jetzt schon etwas tun?

Nein. Zunächst folgt eine ca. zweijährige Planungsphase; mit der Erhebung von Parkgebühren ist frühestens 2028 zu rechnen. Davor ist eine Einführungsphase ohne Gebühren vorgesehen, in der das Registrierungssystem getestet wird. Sobald die Änderungen im Betriebsablauf konkret werden, werden Sie natürlich über die Umsetzung informiert.

Wer ist von den Gebühren ausgenommen?

Schwerbehinderte sollen kostenfrei parken können; zudem sind Härtefallregelungen geplant. Diese werden im Laufe der weiteren Umsetzungsplanung unter Einbezug der verschiedenen Interessensvertretungen ausgearbeitet.

Wie werden die Einnahmen aus den Parkgebühren verwendet?

Wichtig: Die Maßnahme ist nicht als zusätzliche Einnahmequelle angelegt: Zunächst sollen die Einnahmen die laufenden Betriebskosten und die Investitionskosten tragen. Darüber hinausgehende Einnahmen können z. B. in klimafreundliche Infrastrukturmaßnahmen fließen. Dies ist aber noch festzulegen.

Wie wurde die Hochschulöffentlichkeit vor dem Beschluss beteiligt?

Für Studierende und Beschäftigte gab es während der Entwicklung der Entscheidungsgrundlage verschiedene Möglichkeiten, sich über die Maßnahme zu informieren. Auf dieser Webseite waren die aktuellen Informationen eingestellt. Außerdem konnten Sie sich in zwei Infoveranstaltungen über die Planungen informieren und Ihre Rückmeldung direkt an das Projektteam und das Präsidium geben. Beim Mobilitätsforum gab es die Gelegenheit, konrket über mögliche Tarifmodelle zu diskutieren.

Die Pläne zur Einführung eines Stellplatzmanagements wurden teilweise sehr kritisch diskutiert. Wie sind diese Rückmeldungen in die Entscheidung eingeflossen?

Die kritische Grundhaltung vieler Teilnehmenden (insbesondere die im Mobilitätsforum geäußerte grundsätzliche Ablehnung von Parkgebühren für Beschäftigte und Studierende) wurde dokumentiert und dem Präsidium im Rahmen der Entscheidungsgrundlage transparent dargestellt. Universitätspräsident Prof. Dr. Ralph Bruder und Hauptamtlicher Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen Jörg Stahlmann haben an den Infoveranstaltungen teilgenommen und vor Ort auf die Kritik zu der Maßnahme reagiert.

Welche anderen Hochschulstandorte haben bereits ein Stellplatzmanagement bzw. Parkgebühren eingeführt?

Parkgebühren sind an deutschen Großstadt-Universitäten inzwischen überwiegend Standard. Die UOL bewegt sich mit der Einführung im Mainstream, nicht in der Vorreiterrolle:

  • Universität Bremen (seit 1990er Jahren): Mischsystem, 1,00–1,50 €/Tag für alle Gruppen gleichermaßen.
  • TU Darmstadt (2013): Mischsystem; Studierende 105 €/Semester, Beschäftigte 250 €/Jahr (inkl. Landesticket-Pflichtabnahme), Gäste 2,50 €/Tag. Nach Einführung: −35 % Auslastung, gestiegene ÖPNV-Nutzung.
  • TU Braunschweig (Januar 2026): Kamerabasiertes Free-Flow-System (Referenzsystem der UOL), 10 €/Monat für Beschäftigte und Studierende, 3,50 €/Tag Gäste.
  • Universität zu Köln (2015): nach Einkommen gestaffelt 10,00–32,50 €/Monat für Beschäftigte – Vorbild des an der UOL favorisierten Modells.
  • Goethe-Universität Frankfurt (2009): 35,70 €/Monat für Mitarbeitende;
  •  Universität Ulm: 2 €/24h; in Baden-Württemberg sind alle Landeshochschulen per Landesbeschluss seit 2018 schrittweise zur Bewirtschaftung verpflichtet.

Die UOL-Tarifierung (im Mittel ca. 1 €/Tag, sozial gestaffelt) liegt damit am unteren Rand des Vergleichsfelds.

Warum wird das Stellplatzmanagement eingeführt?

Was sind die Gründe für die Einführung?

Die Einführung eines Stellplatzmanagements mit Parkgebühren ist keine isolierte Entscheidung, sondern das Ergebnis eines mehrstufigen Prüfprozesses mit drei zusammenkommenden Problemlagen:

  1. Parkdruck und Flächennutzung: Die Stellflächen an beiden Standorten sind zu Stoßzeiten vollständig ausgelastet – auch weil Hochschulexterne sie mitnutzen. Mit Blick auf den anstehenden Wegfall der Stellflächen durch die Sanierung der Tiefgarage in Haarentor oder hinter dem Gebäude V03 stehen uns weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
  2. Klimaschutzverpflichtung: Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2022 hat sich die Universität das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 gesetzt. Die Alltagsmobilität der Hochschulangehörigen ist mit 28,74 % der Gesamtemissionen einer der größten Emissionsbereiche, außerdem sind die Emissionen in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
  3. Modernes Flächenmanagement: Bisher hat die Universität Oldenburg kaum Handhabe über die Nutzung der Stellflächen. Das Nutzungsverhalten kann weder beobachtet noch gesteuert werden. Ein Stellplatzmanagement, das sich durch Gebühren finanziell selbst trägt, ist daher ein modernes Managementtool, um mit der knappen Ressource „Fläche” umzugehen.
  4. Fiskalische Verantwortung: Die Bereitstellung und Pflege der Stellflächen kostet die Universität jedes Jahr Geld. Es müssen also finanzielle Mittel aufgebracht werden, die nicht für andere Zwecke genutzt werden können. 

Warum reicht der aktuelle Umgang mit den Stellflächen nicht mehr aus?

Die Auslastungserhebung vom Januar 2025 zeigte eine vollständige Auslastung der Stellflächen an beiden Standorten, mit besonders hohem Parkdruck zwischen 11 und 15 Uhr. 

Das Problem dabei: Ohne technisches System kann die Universität weder erkennen, wer ihre Stellplätze nutzt, noch die Nutzung steuern. Das heutige System ist also in einem doppelten Sinne „blind": es erzeugt hohe Kosten ohne Steuerungsmöglichkeit, und es behandelt alle Nutzenden gleich, unabhängig davon, ob sie alternativ anreisen könnten. Die Sanierung der Tiefgarage ab 2027 wird diese Situation verschärfen. 

Das Bewirtschaftungssystem soll die Universität dabei unterstützen, die Stellflächen für diejenigen bereitzuhalten, die wirklich auf das Auto angewiesen sind, während für andere ein Anreiz entsteht, auf Rad, ÖPNV oder P+R auszuweichen.

Welchen Nutzen habe ich durch die Einführung eines Stellplatzmanagemensystems

Auch wenn Gebühren zunächst als Belastung wahrgenommen werden, bietet das System konkrete Vorteile:

  • Mehr verfügbare Stellplätze für Berechtigte: Wer auf das Auto angewiesen ist, findet künftig eher einen Platz. Fremdparkende ohne Verbindung zur Universität werden verdrängt oder tragen mit höheren Tagestarifen zur Finanzierung des Systems bei.
  • Geringere Suchzeiten und mehr Verlässlichkeit: Der Druck zu Stoßzeiten (bislang v. a. zwischen 11 und 15 Uhr) nimmt ab.
  • Bequeme Abwicklung: Keine Parkscheibe, kein Ticket, kein Warten an der Schranke – eine Kennzeichenerkennung regelt Ein- und Ausfahrt vollautomatisch in Sekunden.
  • Transparenz und Reinvestition: Die Einnahmen dienen zunächst der Deckung der Systemkosten; Überschüsse können sichtbar in klimafreundliche Infrastruktur (Rad, ÖPNV) oder andere Maßnahmen investiert werden, von denen alle Hochschulangehörigen profitieren.
  • Datenbasis für besseres Management: Die anonymisierte Erfassung ermöglicht erstmals eine fundierte, faktenbasierte Planung des Parkraums. Das ist zum Beispiel im Zusammenhang mit der Tiefgaragen-Sanierung und Ladesäulen-Ausbau hilfreich.

Welche Rolle spielt der PKW-Verkehr in der Treibhausgasbilanz der Universität?

Die Alltagsmobilität verursachte 2024 insgesamt 6.226,64 t CO₂e, also 28,74 % der gesamten THG-Emissionen der Universität. Das bedeutet einen Anstieg um 37,5 % gegenüber der Basisbilanz 2019 bzw. um 8,79 % seit 2022. Hauptverursacher ist der Privat-PKW mit 4.072 t CO₂e (65,4 % der Emissionen durch Alltagsmobilität). 

Zur Einordnung: Diese Emissionen verursachten allein 2024 nach den Social Cost of Carbon des Umweltbundesamts einen gesellschaftlichen Schaden von rund 1,4 bis 4 Mio. €, den die Allgemeinheit trägt. Da der Verkehrssektor der einzige Bereich ist, dessen Emissionen seit 1990 bundesweit nicht gesunken sind (stattdessen von 13,1 % auf 22,3 % gestiegen), und der PKW-Anteil hieran dominant ist, ist die Alltagsmobilität der logische Ansatzpunkt der Universität für wirksamen Klimaschutz.

Welchen positiven Effekt hat die Maßnahme für den Klimaschutz?

Die Wirkung von Parkgebühren lässt sich – anders als bei gebäudetechnischen Maßnahmen – nicht exakt beziffern, da Pendelmobilität von vielen Faktoren abhängt. Aber es gibt belastbare Anhaltspunkte:

  • Einsparpotenzial: Das Szenario, dass PKW-Pendler*innen im Umkreis von 6 km auf das Rad umsteigen, ergibt ein Potenzial von ca. 600 t CO₂e/Jahr – ein Effekt in der Größenordnung von PV-Anlagen auf allen verfügbaren Dächern der Universität.
  • Praxiserfahrung anderer Hochschulen: Nach Einführung von Parkgebühren an der TU Darmstadt in 2013 sank die Auslastung der Stellflächen unmittelbar um 35%. Andere Hochschulen berichten von ähnlichen Entlastungseffekten.
  • Wissenschaftliche Rahmung: Studien (u. a. Thema et al. 2024, Hans Böckler Stiftung) zeigen, dass die PKW-Nutzung durch Besitz, Gewohnheit und soziales Umfeld verfestigt ist und sich von allein nicht ändert. Das gilt auch, wenn sich als Rahmenbedingung das Angebot des ÖPNVs bessert. Wirksame Maßnahmen benötigen daher das Zusammenwirken von Pull-Angeboten (bessere Alternativen) und Push-Anreizen (steigende Parkkosten). Die Universität kombiniert beides: begleitende Förderung von Rad und ÖPNV einerseits, Parkgebühren andererseits.

Ich wohne im ländlichen Raum und bin auf das Auto angewiesen. Muss ich trotzdem für das Parken bezahlen?

Ja, die Erhebung von Parkgebühren wird grundsätzlich eingeführt, unabhängig vom Wohnort der Studierenden und Beschäftigten. Da eine Klassifikation der verschiedenen Wohnorte in Bezug auf die Möglichkeit, andere Verkehrsmittel zu nutzen, ließe sich in der Praxis kaum realisieren. Um dennoch auf die unterschiedlichen Gegenbenheiten der Beschäftigten einzugehen, soll die Tarifierung in Abhängigkeit vom Bruttolohn gestaffelt werden. Außerdem soll im Rahmen der Umsetzungsplanung eine Härtefallregelung entwickelt werden.

Wie soll die Umsetzung konkret aussehen?

Welches technische System soll eingesetzt werden?

Die technische Prüfung für die Entscheidungsgrundlage hat ergeben, dass ein kamerabasiertes Free-Flow-System am besten für die Universität geeignet ist. LPR-Kameras (License Plate Recognition) mit spezieller Beleuchtung und automatischer Texterkennung erfassen beim Vorbeifahren das Kennzeichen; das System gleicht es innerhalb von Sekunden mit den hinterlegten Berechtigungen ab. Am Parkvorgang selbst ändert sich also nichts. Da im mit der technischen Infrastruktur verknüpften Self Service-Tool die Zahlungsdaten hinterlegt ist, soll auch die Abwicklung der Parkgebühren ohne weiteren Aufwand erfolgen.

Wichtig: Da die Kameras technisch und softwareseitig darauf ausgelegt sind, ausschließlich Kennzeichen zu erfassen, werden Personen und andere Bildbereiche nicht aufgenommen. 

Wie funktioniert das System im Alltag? Was muss ich beim Ein- und Ausfahren tun?

Beim Ein- und Ausfahren ändert sich für Sie nichts. Sie fahren ohne anzuhalten in Schrittgeschwindigkeit auf die Stellfläche ein. Die Kamera erfasst Ihr Kennzeichen, das System prüft die Berechtigung und die Abrechnung erfolgt automatisch über Ihr hinterlegtes Zahlungskonto. Es gibt keine Parkscheibe, kein Ticket, keine Schranke und keine Kontrollkraft.

Wie hoch werden die Gebühren genau sein und wie werden sie abgerechnet?

Angestrebt ist zum Einführungszeitpunkt ein Tarif, der im Mittel bei ca. 1 €/Tag liegt, aber in Abhängigkeit vom Bruttolohn abgestuft ist. Vorgesehen sind Tagestickets, ein täglicher Kulanzzeitraum und Härtefallregelungen, die allerdings noch ausbuchstabiert werden müssen. Die Abrechnung läuft rein digital über das System. Die genaue Tarifstruktur wird im Rahmen der Umsetzungsplanung festgelegt.

 Zum Vergleich: An der TU Darmstadt zahlen Beschäftigte 250 €/Jahr, an der Goethe-Universität Frankfurt knapp 430€/Jahr, am Oldenburger Klinikum etwa 420€/Jahr.  Die UOL liegt damit zum Zeitpunkt der Einführung bewusst am unteren, sozialverträglichen Ende des Benchmarks. 

 

Welche Abstufungen in der Tarifierung gibt es?

Ja, angestrebt ist eine differenzierte Tarifierung, die sich am Bruttolohn bei Beschäftigten bzw. am Studierendenstatus orientiert. Hintergrund ist das Dreieck aus pragmatischem Verwaltungsaufwand, Sozialverträglichkeit (Gebühren sollen einkommensschwächere Beschäftigte nicht überproportional belasten) und der angestrebten Klimasteuerungswirkung.

Praxisbeispiel: Auch an der Universität zu Köln gibt es Parkgebühren, die in der Höhe bei Beschäftigten abhängig vom Bruttolohn sind.

Wie werden Externe von der Nutzung der Stellflächen ausgeschlossen?

Das kamerabasierte Free-Flow-System erfasst bei jeder Ein- und Ausfahrt das Kennzeichen und gleicht es automatisch mit den hinterlegten Berechtigungen ab. Für Personen ohne Registrierung bzw. Berechtigung stehen der Universität mehrere, kombinierbare Instrumente zur Verfügung:

  1. Gebührliche Nutzung über Tagestarife: Externe können zugelassen, aber mit (erhöhten) Tagestarifen belegt werden – das erzeugt einen finanziellen Anreiz, künftig an anderen Orten (Straßenraum, städtische Parkhäuser) zu parken. über dem Beschäftigtentarif.
  2. Nachgelagerte Ahndung: Fahrzeuge ohne jede Berechtigung werden vom System erfasst; die Universität kann Bußgeldbescheide selbst erlassen oder ein externes Inkassoverfahren beauftragen. Entscheidend ist, dass die Universität in jedem Fall die Hoheit über Verfahren, Kommunikation und Höhe der Bußgelder behält; die „rabiaten Geschäftspraktiken" mancher privater Parkraumüberwacher, die zuletzt öffentlich kritisiert wurden, sind damit ausgeschlossen.
  3. Physische Barriere (optional): Für stark frequentierte Parkeinheiten können Schranken errichtet werden, die sich nur für erkannte, berechtigte Fahrzeuge öffnen. Unberechtigte werden bereits an der Einfahrt abgehalten, Bußgeld- und Inkassoverfahren entfallen an diesen Flächen vollständig. Die Universität kann dies auch nachträglich für einzelne Parkeinheiten ergänzen – abzuwägen sind allerdings höhere Investitions- und Wartungskosten sowie mögliche Rückstaus an den Zu-/Ausfahrten.

Das genaue Verfahren wird in der Umsetzungsplanung noch festgelegt.

Wo ist der Unterschied zwischen Gästen und Externen hinsichtlich der Nutzung der Stellflächen?

Die Universität unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen „echten” Gästegruppen und Fremdparkenden. 

Gäste sind Besuchende mit Bezug zur Universität, z.B. Teilnehmende des des Hochschulsports oder öffentlicher Veranstaltungen. Für diese Gruppe soll die Nutzung der Stellflächen durch ein Berechtigungsmanagement oder Gästtarife möglich bleiben. Anlassbezogen können ohnehin beliebig gestaltete Nutzungsrechte vergeben werden. Vor allem aber Personen ohne jeden Bezug zur Universität gelten als Fremdparkende.

Warum werden die Tarife pro Tag abgerechnet?

Die Tagestarif-Abrechnung folgt dem Steuerungsziel der Maßnahme: Die Gebühr soll genau dann wirken, wenn tatsächlich ein PKW genutzt wird, und nicht pauschal für einen Monat oder gar ein Semester erhoben werden. Das bringt auch für Sie als Nutzende den Vorteil, dass Sie nur dann bezahlen müssen, wenn Sie den Stellplatz wirklich nutzen. An jedem Tag, an dem Sie auf ein anderes Verkehrsmittel zurückgreifen, profitieren Sie also direkt.

Was passiert, wenn ich ohne Registrierung parke?

Das System erfasst Ihr Kennzeichen und erkennt das Fehlen einer Berechtigung. Der Umgang mit unberechtigt Parkenden kann auf zwei Wegen erfolgen: über erhöhte Tagestarife (die einen Anreiz setzen, künftig anderweitig zu parken) oder über Bußgeldbescheide durch die Universität bzw. ein externes Inkassoverfahren. Entscheidend ist: In jedem Fall behält die Universität die Hoheit über Verfahren, Kommunikation und Bußgeldhöhe, sodass rabiate Geschäftspraktiken mancher privater Anbieter ausgeschlossen sind. Welches Verfahren an der UOL konkret gilt, wird in der Umsetzungsplanung festgelegt.

Ist das System datenschutzkonform?

Das Datenschutzmanagement der UOL war während des gesamten Bearbeitungsprozesses eingebunden. Die technischen Voraussetzungen sind günstig: Die Kameras erfassen ausschließlich Kennzeichen, keine Personen oder anderen Bildbereiche; die Datenverarbeitung erfolgt cloudbasiert unter europäischen Datenschutzstandards; eine Anbindung an das universitäre Identitätsmanagement ist möglich. Daher stuft das  Datenschutzmanagement die Einhaltung von Datenschutzstandards in Bezug auf das beschriebene Modell als unproblematisch ein. Je nach Tarifmodell müssen Beschäftigte ihr Einverständnis zur Datenverwendung geben. Die konkrete, formale Datenschutzprüfung erfolgt erst im Rahmen der detaillierten Umsetzungsplanung bzw. Ausschreibung. 

Was sind die nächsten Schritte?

Wie ist der Zeitplan der Umsetzungsplanung?

Nach Erfahrungen an anderen Hochschulen dauert die Planungsphase ca. zwei Jahre. Darauf folgt die Installation des technischen Systems und der Campusinfrastruktur; dann wird eine Einführungsphase ohne Gebühren empfohlen, in der das Registrierungssystem in der Praxis getestet wird. Mit der Erhebung von Parkgebühren ist schätzungsweise nicht vor 2028 zu rechnen.Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich stufenweise. Dies vereinfacht den Installationsprozess und ermöglicht die Gewöhnung an das neue System.

Wie werde ich über den Projektfortschritt informiert?

Auf der bestehenden Projektseite können Sie sich fortlaufend über den Projektfortschritt informieren. Sobald berichtenswerte Meilensteine in der Projektumsetzung erreicht sind, können weitere Informationsveranstaltungen für Hochschulangehörige angeboten werden. Sobald die Umsetzungsplanungen abgeschlossen sind und das System in Betrieb genommen werden soll, werden Sie selbstverständlich zusätzlich per Mail informiert. Dies wird aber voraussichtlich nicht vor 2028 der Fall sein.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Während der Phase der Umsetzungsplanung erreichen Sie das Projektteam über die Funktionsadresse . Sobald das System installiert ist und in Betrieb genommen wird, wird es eine Ansprechperson im Dezernat 4 Gebäudemanagement geben.

Wie fördert die Universität die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel?

Wie fördert die Universität die Fahrradmobilität?

An der Universität Oldenburg werden viele Maßnahmen umgesetzt, um einen positiven Anreiz zur Fahrradnutzung zu geben. Dsa Gebäudemanagement baut stetig die Infrastruktur auf dem Campus aus, um Ihnen sichere Abstellplätze für Ihre Räder zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes und Reparatursäulen an den Standorten Haarentor und Wechloy. Im Jahr 2025 wurde die Uni Oldenburg für ihr Engagement vom ADFC als Fahrradfreundliche Arbeitgeberin ausgezeichnet. In der Kooperation mit der Stadt Oldenburg setzt sich das Präsidium für eine optimale Anbindung der Universität an das Radverkehrsnetz ein. Beim Land Niedersachsen als Arbeitgeberin hakt das Präsidium regelmäßig bezüglich des Fahrradleasings nach und betont die Dringlichkeit. 

Mehr Informationen zur Fahrradförderung an der Universität Oldenburg

Wie fördert die Universität Oldenburg die Nutzung des ÖPNVs?

Deutschlandweit beziehen die Studierenden bereits automatisch das Deutschlandticket und können daher ohne Zusatzkosten den ÖPNV nutzen. Das Präsidium der Uni Oldenburg hakt regelmäßig beim Land nach, wann es einen Fortschritt bezüglich eines vergünstigten Deutschlandtickets für die Beschäftigten gibt. Mit der Stadt Oldenburg ist die Stadt im regelmäßigen Austausch hinsichtlich der Anbindung der Universitätsstandorte. Gemeinsam haben sich Universität und Stadt bereits beim Land Niedersachsen für eine häufigere Zugtaktung am Bahnhalt Wechloy mit einer besseren Anbindung an den ländlichen Raum eingesetzt.

Gleichzeitig ist es derzeit Realität, dass aufgrund steigender Kosten und fehlender Förderung viele Verkehrsbetriebe den ÖPNV sogar zurückbauen müssen. An diesen Stellen muss eine Aufrechterhaltung des bestehenden Angebots bereits als Erfolg gewertet werden.

Mehr Informationen zum ÖPNV

Wann kommt endlich das Fahrradleasing für die Beschäftigten?

Das Präsidium der Universität Oldenburg bedauert sehr, dass das zugesagte Fahrradleasing für die Beschäftigten noch nicht eingeführt wurde. Es ist sehr unglücklich, dass der Starttermin der Bereitstellung erneut verschoben wurde und nun erst für das Frühjahr 2027 angekündigt ist. Im Zusammeschluss mit den anderen niedersächsischen Hochschulen hakt das Präsidium kontinuierlich beim Land nach, wann die Beschäftigten endlich auf das Radleasing zugreifen können. Es ist zu hoffen, dass der Termin im Frühjahr 2027 endlich eingehalten werden kann.

Auf dieser Webseite des Landes können Sie sich über den aktuellen Stand der Maßnahme informieren: Link.

Warum finanziert die Universität Oldenburg das Deutschlandticket nicht mit einem Arbeitgeberzuschuss?

Die Universität hat als Teil der Landesverwaltung keine eigene Gestaltungshoheit über die Tarifverträge der Beschäftigten und somit auch nicht über die Aushandlung dieser Benefits und Vergünstigungen. Erfreulicherweise hat das Land bereits signalisiert, eine solche Vergünstigung anbieten zu wollen. Hier erkundigt sich das Präsidium der Universität Oldenburg regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Planungen. Der Prozess bei der Einrichtung des Fahrradleasings lässt jedoch befürchten, dass eine Vergünstigung bedauerlicherweise in absehbarer Zeit nicht eingerichtet wird.

Wie setzt sich die Universität für eine bessere Zuganbindung am Bahnhalt Wechloy ein?

Eine Verbesserung der Anbindung am Bahnhalt Wechloy ist ein häufig genannter Wunsch zur Förderung der ÖPNV-Nutzung auf dem Weg zur Arbeit. Die Universität und die Stadt Oldenburg haben sich bereits im Jahr 2024 mit einem gemeinsamen Schreiben an das Land Niedersachsen gewendet und eine Verlängerung der RS 30 nach Ostfriesland gefordert. 

Leider hat das Land die Rückmeldung gegeben, dass eine Verlängerung der Strecke des Regionalbahn nicht möglich sei, da die Strecke nur eingleisig ist und die Kapazität daher keine zusätzlichen Verbindungen zulasse. Aufgrund fehlender Mittel und eine niedrige Priorität beim Bund wird die Strecke in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht auf Zweigleisigkeit ausgebaut. 

Ein zusätzlicher Halt durch den Regionalexpress aus Norddeich (Mole) in Wechloy kann ebenfalls nicht realisiert werden. Hierzu ist die Regelung der Deutschen Bahn, dass Regionalexpresse außer in Metropolen wie Köln nur am Hauptbahnhof der Stadt halten. Sonst würde sich die Fahrtzeit für die gesamte Strecke zu sehr verzögern und die Attraktivität des Angebots wieder schwächen.

Das Präsidium der Universität Oldenburg befürwortet jedoch weiterhin ein attraktiveres Bahnangebot am Halt in Wechloy.

Wie kooperiert die Universität mit der Stadt Oldenburg, um nachhaltige Mobilität zu fördern?

Im Rahmen der offiziellen Partnerschaft zwischen Universität und Stadt Oldenburg finden regelmäßig Kooperationstermine zum Thema Klimaneutralität statt. Ein zentrales Thema is dabei die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität. Die Universität Oldenburg thematisiert regelmäßig eine Verbesserung der Busverbindungen im Umfeld der Universität. Ein erfreuliches Ergebnis der Zusammenarbeit ist das Projekt zur Umgestaltung des Uhlhornsweges im Bereich der Universität in einen verkehrsberuhigten Universitätsplatz. Dafür hat die Stadt Oldenburg im Juni 2026 einen Antrag auf Fördermittel beim Bund eingereicht. Eine Rückmeldung auf diesen Antrag steht bisher aus.

Wann werden Ladesäulen für E-Autos auf dem Campus eingerichtet?

(Stand: 20.10.2026)  |  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p111048
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