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Stellplatzmanagement

Auf dieser Seite sind alle wesentlichen Information zum Thema Stellplatzmanagement und Parkraumbewirtschaftung zusammengestellt. Hintergrund ist die Prüfung einer möglichen Einführung eines Stellplatzmanagements, mit der das Klimaschutzmanagement durch das Präsidium beauftragt wurde. Eine finale Entscheidung über die Einführung gibt es bisher nicht.

Dokumentation Informationsveranstaltung 15.01.2026

Am 15. Januar 2025 fand eine digitale Informationsveranstaltung für die Hochschulöffentlichkeit statt. Die konstruktiven Diskussionspunkte und Anregungen aus dem Termin werden nun weiter verarbeitet und im Mobilitätsforum aufgegriffen.

Zu den Präsentationsfolien der Infoveranstaltung

Hintergrundinformationen

Präsidiumsauftrag

Das Präsidium hat am 10. Dezember 2024 beschlossen, dass eine Detailplanung für ein Stellplatzmanagementsystem für die Universität Oldenburg entwickelt werden soll. Damit beauftragt wurde das Klimaschutzmanagement in enger Abstimmung mit Dezernat 4 Gebäudemanagement. Die Planung soll dabei auf folgende Ziele ausgerichtet sein:

  1. Die Reduktion der THG-Emissionen im Bereich Alltagsmobilität durch reduziertes PKW-Zielverkehrsaufkommen der Universitätsangehörigen
  2. Prüfung der Förderung von alternativen Mobilitätsformen
  3. Verantwortungsbewusster und effizienter Umgang mit den begrenzten Flächen der Universität

Die Detailplanung ist nicht gleichzusetzen mit einer Umsetzungsplanung. Für einen Beschluss über die Einführung eines Stellplatzmanagementsystems liegen zum aktuellen Stand zu wenig Informationen vor. Diese Lücken sollen mit der Detailplanung geschlossen werden. Dies betrifft sowohl die Prüfung der technischen Umsetzung als auch eine mögliche tarifliche Gestaltung, falls die Stellplätze bewirtschaftet werden sollen. Es liegt also bisher kein Beschluss zur Einführung eines Stellplatzmanagements mit Parkraumbewirtschaftung vor. Ohne den Abschluss der Detailplanung wird die Maßnahme dem Präsidium nicht durch das Klimaschutzmanagement zum Beschluss vorgelegt.

Bestandteile der Maßnahmenprüfung

Die Maßnahmenprüfung hat drei wesentliche Bestandteile: eine Empfehlung für die technische Umsetzung, eine Empfehlung für die tarifliche Gestaltung und der Partizipationsprozess.

Technische Umsetzung

Im Rahmen der technischen Umsetzungsplanung wird geprüft, welches betriebliche System sich am besten für die Voraussetzungen an den Standorten der Unviersität eignen würde. Für diesen Teil erarbeitet ein Ingenieursbüro einen Entwurf für ein technisches Best-Practice-Modell. Die verschiedenen technischen Umsetzungsoptionen werden dabei nach festgelegten Kriterien untersucht und bewertet. Zu diesen Kriterien gehören z.B. die Bedienungsfreundlichkeit für die Nutzenden sowie geringer Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand. Auch die Investitions- und Betriebskosten werden in diesem Planungsbaustein geschätzt.

Tarifliche Gestaltung

Die tarifliche Gestaltung soll partizipativ erarbeitet werden. Im Rahmen des Mobilitätsforums, einem offenes, transparenten Forum für alle Interessierten am 19.03. sind Studierende und Beschäftigte eingeladen, Empfehlungen und Feedback zu möglichen tariflichen Modellen, deren sozialer Tragfähigkeit und den Gelingensbedingungen eines Stellplatzmanagements zu erarbeiten. Aus den Ergebnissen der Veranstaltung, werden erster Ansätze & Impulse für die Hochschulleitung abgeleitet für die weitere Detailplanung einer möglichen tariflichen Gestaltung und weitere Beteiligungsbedarfe sondiert.

Partizipationsprozess

Im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung am 15.01.2026 wurde der aktuelle Planungsstand vorgestellt und der Raum für Fragen geöffnet. Außerdem wird mit dem Mobilitätsforum der Raum für konstruktiven Diskurs für alle eröffnet. Die Ergebnisse des Mobilitätsforums werden der Hochschulleitung übergeben und in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Diese Webseite bietet zudem einen Überblick über die bisherigen und weiteren Schritte in der Prüfung der Maßnahme.

Grundlagen

Integriertes Klimaschutzkonzept (2022)

Im Jahr 2022 wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept der Universität beschlossen. Damit streben wir als Universität an, die Klimaneutralität 2030 zu erreichen. Im Konzept enthalten ist ein langer Katalog mit über 100 Maßnahmen für die verschiedenen Handlungsfelder. Die Maßnahmen wurden unter der Beteiligung verschiedener Akteur*innen aus der Hochschulöffentlichkeit im Rahmen von Workshops erstellt, darunter auch die Maßnahme „AM_02 Parkraumbewirtschaftung”. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts ist diese Maßnahme jedoch nicht automatisch beschlossen. Wie die anderen Maßnahmen wird sie aber zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ernsthaft geprüft. 

Zum Integrierten Klimaschutzkonzept

Mobilitätsbefragung (2024)

Alle zwei Jahre wird zur Berechnung der Treibhausgasbilanz der Universität eine Mobilitätsbefragung der Studierenden und Beschäftigten durchgeführt. Aus den Ergebnissen können zudem fundierte Schlüsse auf das Mobilitätsverhalten der Universitätsangehörigen geschlossen werden. Die letzte Befragung wurde im Jahr 2024 durchgeführt. Sie hat ergeben, dass ein großer Teil der Studierenden und Beschäftigten der Universität mit dem Rad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Bei den Studierenden waren es im Jahr 2024 39 bzw. 30% und bei den Beschäftigten 42 bzw. 18%. Zu Fuß kamen 16% der Studierenden und 10% der Beschäftigten. Allerdings benutzen auch 13% der Studierenden für ihren Weg zur Universität das Auto, bei den Beschäftigten sind es 28%. Die Treibhausgasemissionen im Bereich Alltagsmobilität sind von 2022 auf 2024 um 8,79% gestiegen, was den Handlungsbedarf in diesem Bereich zur Erreichung der Klimaschutzziele verdeutlicht.

Zu den Ergebnissen der Mobilitätsbefragung 2024

Informationsgrundlage (2024)

Wie bereits oben beschrieben, werden alle im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen ernsthaft auf ihre Umsetzung hin geprüft. Im Jahr 2024 wurde daher für die Prüfung der Maßnahme „AM_02 Parkraumbewirtschaftung” durch das Klimaschutzmanagement eine erste Informationsgrundlage zum Thema Stellplatzmanagement/Parkraumbewirtschaftung erstellt. Darin wurden grundlegene Informationen zur Ausgangslage an der Universität Oldenburg und zu technischen Umsetzungsoptionen zusammengestellt. Die Informationsgrundlage soll einen Überblick über das Stellplatzmanagement als Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige Alltagsmobilität geben. Sie wurde auf der Webseite der Universität veröffentlicht und dem Präsidium vorgestellt. Daraufhin fasste das Präsidium den Beschluss, eine detailliertere Planung als Entscheidungsgrundlage über die Einführung von Stellplatzmanagement mit Parkraumbewirtschaftung zu erstellen (siehe Auftrag Detailplanung).

Zur Informationsgrundlage

FAQ

Hier finden Sie eine Reihe von Fragen und Antworten, die auf die Maßnahmenprüfung zur Einführung eines Stellplatzmanagements eingehen. Der FAQ wird fortlaufend erweitert.

Allgemeines & Status Quo

Begriffserklärung Stellplatzmanagement

Stellplatzmanagement bezieht sich auf das Management nicht-öffentlicher Parkmöglichkeiten. Der Begriff [Stellplatz]management umfasst die zeitliche und räumliche Beeinflussung des Parkraumangebots und der Parkraumnachfrage zur Steuerung der Parkraumnutzung (UBA 2021). Das Management von Parkmöglichkeiten kann folgende Aspekte umfassen:

  • Steuerung von Zugang zu den Parkflächen bzw. die Vergabe von Parkberechtigungen
  • Ökonomische Faktoren (z.B. Einführung von Parkgebühren und somit Umverteilung der Kosten für Stellplätze vom Arbeitgeber an Nutzende)
  • Digitalisierung (z.B. „Smart Parking“ zur Vereinfachung von Parkvorgängen)
  • Sonstige Regeln und Vorschriften

Von Parkraumbewirtschaftung spricht man, wenn Gebühren für die Nutzung der Parkmöglichkeiten erhoben werden. Grundsätzlich ist es also möglich, ein Stellplatzmanagement einzuführen, ohne Parkgebühren zu erheben.

Wie wird das Management der Stellplätze an der Universität Oldenburg bisher gehandhabt?

Bisher gibt es keinerlei Stellplatzmanagement an der Universität Oldenburg. Das Hausrecht sieht eine Nutzung der Stellplätze durch Beschäftigte und Studierende vor. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind jedoch sämtliche Stellflächen frei zugänglich und können grundsätzlich auch von Nicht-Hochschulangehörigen genutzt werden. Die Universität hat derzeit kaum Mittel, dies zu kontrollieren oder zu steuern. Es gibt außerdem keine etablierte Auslastungskontrolle über die Nutzung der Stellplätze. Dabei entstehen der Universität Oldenburg laufende Kosten in der Unterhaltung dieser Stellplätze. Ohne Managementansatz können diese Kosten nur grob geschätzt werden. Andererseits entstehen der Universität bisher auch keine Kosten für die Unterhaltung eines Stellplatzmanagementsystems.

Was sind die Gründe für die Prüfung der Einführung eines Stellplatzmanagements?

Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe bzw. Auslöser für die Auseinandersetzung mit dem Thema Stellplatzmanagement: Klimaschutz und Parkdruck.

Ein wichtiger Faktor spielen die steigenden Treibhausgasemissionen im Bereich Alltagsmobilität. Seit Beginn der Klimabilanzierung an der Universität Oldenburg sind die Emissionen durch die Nutzung des Privat-PKWs für die Anreise zur Universität kontinuierlich gestiegen. Dies konterkariert die Bemühungen, im Jahr 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Die Emissionen im Bereich Alltagsmobilität machen dabei fast 30% der Gesamtemissionen der Universität Oldenburg aus. Mit umfangreichen Klimaschutzmaßnahmen wie der Einführung eines Stellplatzmanagements nimmt die Universität Oldenburg nicht nur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr. Sie versucht außerdem, die Zunahme von den weitreichenden Folgen des Klimawandels aufzuhalten, die bereits heute in Form von langen Hitzeperioden in Prüfungsphasen oder Starkregenereignissen im Universitätsalltag spürbar sind.

Der zweite Aspekt ist der zunehmende Parkdruck auf den Stellflächen der Universität. Diese sind eigentlich für Studierende und Beschäftigte vorgesehen, werden jedoch häufig auch von Externen genutzt. Derzeit hat die Universität kaum Steuerungsmöglichkeiten, um eine ungewünschte Fremdnutzung der Stellplätze zu unterbinden. Gleichzeitig entstehen dauerhaft laufende Kosten für die Instandhaltung der Flächen, die die Universität mit ihren knappen Haushaltsmitteln tragen muss.

Welche Vorteile könnte mir eine Einführung des Stellplatzmanagements bringen?

Mit der Einführung eines Stellplatzmanagements wäre der Ausschluss von Fremdparkenden möglich. Insbesondere in Zeiten des Hochbetriebs, z.B. zu Stoßzeiten und zum Semesteranfang wird so das Parkangebot an der Universität gesichert. Das bestehende Parkangebot wird dadurch verbessert. Dieser Effekt würde dadurch weiter verstärkt, wenn die Autonutzung der Hochschulangehörigen wegen der Parkgebühren insgesamt zurückgehen würde.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Universität daran arbeitet, Ladesäulen für E-Autos einzurichten. Wenn diese öffentlich zugänglich wären, besteht das Risiko, dass die Universitätsangehörigen von den Ladesäulen kaum profitieren würden, wenn diese häufig durch Externe belegt wären.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Einnahmen durch mögliche Parkgebühren für den Ausbau einer klimafreundlichen Mobilitätsinfrastruktur oder anderer sinnvoller Verwendungszwecke zu nutzen, von denen die Hochschulangehörigen profitieren.

Wo sind die Entwicklung der Treibhausgasemissionen und die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung einsehbar?

Warum zählen die privaten Pendelemissionen von Mitarbeitenden und Studierenden in die CO2-Bilanz der Hochschule?

Nach dem Prinzip der Wesentlichkeit des GHG-Protocol (internationaler Bilanzierungsstandard) werden Scope 3-Emissionen darunter auch die Pendelmobilität von Mitarbeiten und Gästen erfasst, wenn sie einen wesentlichen Anteil der Gesamtbilanz betragen. Die Emissionen aus Alltagsmobilität betrugen an der Universität Oldenburg im Jahr 2024 rund 28%. Sie machten also einen wesentlichen Anteil der Bilanz aus und werden daher mit aufgenommen. 

Außerdem kann die Universität Oldenburg mit Maßnahmen durchaus Einfluss auf das Mobilitätsverhalten der Hochschulangehörigen nehmen. Die Wahl des Verkehrsmittels ist keine reine private Entscheidung, sondern politisch durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Mobilität beeinflusst. Die Universität Oldenburg nimmt ihre Verantwortung als aktive Akteurin wahr, dementsprechend gehört die Bilanzierung der Mobilitätsemissionen dazu.

Warum wird die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung geprüft, bevor andere Maßnahmen mit hohem Einsparpotential wie beispielsweise die Gebäudesanierung abgeschlossen sind?

Um die Klimaneutralität zu erreichen, werden in allen relevanten Bereichen fortlaufend Maßnahmen umgesetzt. Dies ist umso wichtiger, wenn die Maßnahmenumsetzung lange dauert und eine umfassende Vorbereitung erforderlich ist, bis sich die emissionsreduzierende Wirkung entfalten kann. Unabhängig von der Entscheidung über das Stellplatzmanagement werden durch Dezernat 4 kontinuierlich Energieeffizienzprojekte und Sanierungsvorhaben umgesetzt. Das Klimaschutzkonzept weist einen umfassenden Maßnahmenkatalog mit Projekten aus den verschiedensten Bereichen aus, die zur Erreichung der Klimaneutralität berücksichtigt werden.
 

Mit beinahe 30% Anteil an den Gesamtemissionen ist der Bereich der Alltagsmobilität jedoch der nächstwichtige Treiber in der Treibhausgasbilanz – umso mehr, weil die Emissionen in diesem Bereich in den letzten Jahren sogar gestiegen sind. Die Reduktion der Emissionen durch PKW im Bereich Mobilität ist also eine wichtige Aufgabe zur Erreichung der Klimaneutralität.
 

In welcher Form kümmert sich die Universität um die Verbesserung der Attraktivität anderer, klimaschonender Verkehrsmittel?

Die Universität setzt auf eine ganzheitliche Mobilitätsstrategie, dabei liegen jedoch nicht alle Maßnahmenbereiche in Eigenverantwortung der Hochschule. Zu den aktuellen Angeboten und Maßnahmen der Universität zählen:

Fahrrad 

  • Fahrradkurse & Veranstaltungen zur Fahrradmobilität 
  • Schaffung/Unterstützung von Fahrrad-Reparaturmöglichkeiten: AStA-Fahrradwerke, Reparierbar, Reparatursäulen
  • Fahrradverleih: Bereitstellung von Diensträdern für Beschäftigte, Fahrradverleih der AStA-Fahrradwerke    
  • Schaffung von sicheren und überdachten Fahrradabstellmöglichkeiten

ÖPNV 

  • Jobticket für Beschäftigte 

Elektro-Mobilität 

  • Schaffung von E-Ladesäulen (in Planung)

Zu den weiteren Maßnahmen außerhalb der ausschließlichen Eigenverantwortung der Hochschule zählen Zuschüsse für das Deutschlandticket, die Einführung des Dienstradleasings und eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung. 
 

Wann kommt das Dienstrad-Leasing?

Im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen der Arbeitgeber-Tarifvereinigung deutsche Länder, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sowie dem Beamtenbund im Dezember 2023 wurde auch eine Vereinbarung zum Dienstrad-Leasing getroffen. In der Regel erfolgt das Fahrradleasing über einen Dienstleister, der sich um die Abwicklung des Dienstradleasings kümmert. Zur Ermittlung des Dienstleisters für das Land Niedersachsen muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Das Land Niedersachsen rechnet damit, dass die Beschäftigten des Landes im Laufe des Jahres 2026 von dem Service Gebrauch machen können. Das Ausschreibungsverfahren dafür ist zum 9.2.26 gestartet.

Warum finanziert die Universität das Deutschlandticket nicht mit einem Arbeitgeberzuschuss?

Die Universität Oldenburg unterliegt als Arbeitgeberin den Vorgaben des Lands Niedersachsen, welches derzeit seinen Beschäftigten keinen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschland-Ticket gewährt. Ob dies als Resultat der aktuell laufenden Tarifverhandlungen hervorgeht, ist zum derzeit noch nicht bekannt.

Wann werden E-Ladesäulen auf dem Campus installiert?

Öffentlichen Ladesäulen stehen noch nicht auf dem Universitätsgelände zur Verfügung. Die Universität setzt sich bereits seit längerem mit Realisierungsmöglichkeiten für eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge intensiv auseinander. Gesetzliche Regularien und bauliche Anforderungen erschweren dabei bedauerlicherweise den Umsetzungsprozess.
 

Die Stadt Oldenburg arbeitet (u.a. im Zuge ihres Mobilitätsplans Oldenburg 2030 bzw. des Konzepts für eine Elektromobilitätsstation) an dem weiteren Aufbau von Ladeinfrastruktur. So ist auch am Bahnhaltepunkt Wechloy ein öffentlicher Schnellladepunkt in Planung.
 

Bereits bestehende öffentliche Ladestationen in Oldenburg finden Sie über die Verkehrsinformationen der Stadt Oldenburg
 

Stand der Projektplanung

Ist die Einführung eines Stellplatzmanagements bereits beschlossen?

Es ist bisher nicht beschlossen, ob ein Stellplatzmanagementsystem mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird. Die Maßnahme wird derzeit geprüft, um die Informationslücken zu schließen, die für diese Entscheidung noch bestehen. Dies betrifft die technischen Umsetzungsoptionen und die Eruierung von möglichen Tarifmodellen. Erst auf Basis dieser Informationen kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Unter anderem von diesen Erkenntnissen ist eine Entscheidung über die Einführung abhängig. 

Wann soll die Entscheidung über die Einführung getroffen werden?

Die Entscheidung über eine mögliche Einführung eines Stellplatzmanagements wird erst getroffen, wenn alle Teile der Prüfung der Maßnahme vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Ergebnisse des Mobilitätsforums, das am 19.03.2026 stattfinden wird.

Was sind die nächsten Schritte nach einem möglichen Beschluss?

Bisher ist die Einführung eines Stellplatzmanagements nicht beschlossen. Sollte allerdings ein positiver Beschluss für eine Einführung gefasst werden, beginnt zunächst die Umsetzungsplanung. In dieser Planung müssen die Detailfragen für die Umsetzung geklärt und das Ausschreibungsverfahren aufgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen sehr aufwendigen Prozess. Auch nach einem erfolgreichen Ausschreibungsverfahren müsste die technische Infrastruktur an den Parkeinheiten erst einmal errichtet werden. Selbst im Falle einer Einführung von Parkgebühren vergeht also noch ein langer Zeitraum, bis diese tatsächlich an der Universität Oldenburg erhoben werden würden.

Wie sieht der Beteiligungsprozess für die Hochschulöffentlichkeit aus?

Der Beteiligungsprozess besteht aus verschiedenen Elementen. Zum einen ist diese Webseite eingerichtet, auf der sich die Hochschulangehörigen zu dem Projekt informieren können.In einer Informationsveranstaltung am 15.01.2026 informierte das Präsidium und das Klimaschutzmanagement über den aktuellen Stand der Projektplanung. Außerdem wird mit dem Mobilitätsforum am 19.03. ein zusätzliches Beteiligungsformat angeboten, in dem die Teilnehmenden aktiv an der Projektgestaltung mitwirken können.  Auch über die Ergebnisse des Mobilitätsforums wird hochschulöffentlich informiert.

Wie werden die verschiedenen Interessensvertretungen eingebunden?

Der Personalrat und AStA wurden bereits zu Beginn der Aufnahme eingebunden. Bisher wurde vor allem die technische Empfehlung für eine mögliche Umsetzung erarbeitet. Im Zuge dessen waren die beteiligten Organisationseinheiten fortlaufend informiert und die Zwischenergebnisse dem Personalrat zur Verfügung gestellt. Vertreter*innen des Personalrats nahmen zudem an den Projekttreffen teil. Die Interessensvertretungen sind außerdem als Expert*innen für zum Mobilitätsforum eingeladen und werden auch über den weiteren Prozess eingebunden. 

Wird es Parkgebühren geben und wenn ja, in welcher Höhe?

Die Einführung eines Stellplatzmanagementsystems ist aktuell nicht entschieden. Auch die Einführung von Parkgebühren ist demnach aktuell nicht entschieden. Sollte ein System eingeführt werden, wäre der wahrscheinliche Mindestanspruch an die Gebühren, dass die laufenden Unterhaltskosten und die einmaligen Investitionskosten gedeckt sind. 

Werden alle Hochschulangehörigen die gleichen Gebühren zahlen müssen?

Die Einführung von Parkgebühren ist derzeit nicht beschlossen. Es wird geprüft, wie ein sozial tragfähiges und klimawirksames System aussehen könnte. Im Mobilitätsforum, einer für alle Hochschulangehörigen offenen Beteiligungsveranstaltung am 19.03.2026, werden partizipativ unterschiedliche Szenarien einer Gebührenordnung entwickelt und deren Umsetzbarkeit und soziale Tragfähigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert.  

Was ist mit Menschen, die mit dem Auto fahren, weil sie nicht mit dem ÖPNV oder Fahrrad kommen können?

Bereits heute können viele Hochschulangehörige mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zur Universität kommen. In der Planung wird jedoch berücksichtigt, dass dies nicht für alle gilt, z.B. wegen langer Fahrzeiten oder fehlender Anbindung.

Im Mobilitätsforum, einer für alle Hochschulangehörigen offenen Beteiligungsveranstaltung am 19.03.2026, werden partizipativ unterschiedliche Szenarien einer Gebührenordnung entwickelt und deren Umsetzbarkeit und soziale Tragfähigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert. 
 

Wie ist die Regelung für Gäste der Universität?

Zu den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung würde auch die Vergabe von Sonderregistrierungsmöglichkeiten für Servicedienste etc., die Ausnahme der Bewirtschaftung für bestimmte Personengruppen wie z.B. Schwerbehinderte oder Flächen z.B. für Dienstwagen sowie ein Berechtigungsmanagement für Gäste und Besucher*innen gehören.

Was ist mit den aktuellen Fremdparker*innen? Würden sie von der NUtzung der universitären Parkflächen ausgeschlossen werden oder wäre ein gesonderter Tarif geplant?

Der steigende Parkdruck wegen der Nutzung der Stellplätze durch Externe ist einer der Beweggründe für die Prüfung der Maßnahme. Sollte sich das Präsidium für die Einführung eines Stellplatzmanagements entscheiden, ist ein Ausschlussmechanismus für Externe wahrscheinlich. Dieser kann unterschiedlich gestaltet werden. Perspektivisch würden aber im Falle einer Einführung die Stellflächen der Universität vor allem für die Hochschulangehörigen und bestimmte Ausnahmefälle zur Verfügung stehen.

Würde eine Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht zwangsweise dazu führen, dass die umliegenden öffentlichen Parkflächen stärker frequentiert werden würden und Anwohnende sich beschweren würden?

Dies ist ein realistisches Risiko bei der möglichen Einführung einer Parkraumbewirtschaftung.  Die Lösung dieses Problem läge aber in letzter Verantwortung bei der Stadt Oldenburg. Durch die bestehende Kooperation ist die Stadt über die Überlegungen zum Stellplatzmanagement informiert und kann bei Bedarf mit Maßnahmen wie z.B. die Ausweitung von Anwohnendenparkzonen reagieren. Dies wäre jedoch erst im Falle eines positiven Beschlusses und einer erfolgreichen Umsetzung relevant. 

(Stand: 17.03.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p111048
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