Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern
Kontakt
PD Dr. Anna-Maria Hartmann
Strahlenschutzbevollmächtigte
Organisation und Überwachung des Strahlenschutzes für Tätigkeiten innerhalb des Geländes der Universität Oldenburg der Fakultäten I-VI, sowie Leitung des Isotopenlabors
Technische Mitarbeit
Dr. Johann Meyer
Strahlenschutzbevollmächtigter
Organisation und Überwachung des Strahlenschutzes für Medizinstudierende und Beschäftigte der Departments Humanmedizin, medizinische Physik und Akustik, Versorgungsforschung und Psychologie in Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen
Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern
Die Inbetriebnahme von Röntgen- und Störstrahlern ist in der Regel anzeige- oder genehmigungsbedürftig. Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie einen Röntgen- oder Störstrahler in Betrieb nehmen. Wir beraten Sie gerne und werden die dafür benötigte Anzeige oder Genehmigung in die Wege leiten. Für den Umgang mit solchen Geräten sind verschiedene sicherheitstechnische Überwachungen (Überprüfung bei Aufstellung, regelmäßige Kontrollen im 5-Jahres-Rhythmus) sowie eine jährliche Strahlenschutzunterweisung der Nutzer (nach § 63 StrlSchV) gefordert. Diese Maßnahmen werden von uns organisiert und gewährleistet.
An der Universität Oldenburg haben wir u.a. folgende Röntgen- und Störstrahler:
- Elektronenmikroskope (REM, TEM)
- Einkristalldifftraktometer und Röntgendiffraktometer
- Röntgenphotoelektronenspektrometer (XPS)
Ansprechpartnerinnen:
Strahlenschutzbeauftragte für bestimmte Bereiche: