Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern
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Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern
Die Inbetriebnahme von Röntgen- und Störstrahlern ist in der Regel anzeige- oder genehmigungsbedürftig. Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie einen Röntgen- oder Störstrahler in Betrieb nehmen. Wir beraten Sie gerne und werden die dafür benötigte Anzeige oder Genehmigung in die Wege leiten. Für den Umgang mit solchen Geräten sind verschiedene sicherheitstechnische Überwachungen (Überprüfung bei Aufstellung, regelmäßige Kontrollen im 5-Jahres-Rhythmus) sowie eine jährliche Strahlenschutzunterweisung der Nutzer (nach § 63 StrlSchV) gefordert. Diese Maßnahmen werden von uns organisiert und gewährleistet.
An der Universität Oldenburg haben wir u.a. folgende Röntgen- und Störstrahler:
- Elektronenmikroskope (REM, TEM)
- Einkristalldifftraktometer und Röntgendiffraktometer
- Röntgenphotoelektronenspektrometer (XPS)
Ansprechpartnerinnen:
Strahlenschutzbeauftragte für bestimmte Bereiche:

