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Betroffenenrechte
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in ihrem dritten Kapitel die Rechte der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Personen. Die Wahrung dieser Rechte ist Aufgabe und Verpflichtung des Präsidiums, welches hierbei vom Datenschutzmanagement unterstützt wird.
Als von der Datenverarbeitung Betroffene/r haben Sie die folgenden Rechte:
Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 15 das Auskunftsrecht der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat hiernach das Recht, "von dem Verantwortlichen [hier: dem Präsidium] eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling"
Die Universität ist bemüht, hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder und Angehörigen größtmögliche Transparenz zu schaffen. Eine bereits realisierte Maßnahme ist die Option einer jeden Nutzerin/eines jeden Nutzers eine automatisierte "Datenschutzauskunft" über ihre/seine in Stud.IP verarbeiteten personenbezogenen Daten anzufordern. Den entsprechenden Link hierzu finden Sie in Ihrem Profil auf der linken Seite unter "Aktionen". Weitere Maßnahmen sind geplant und werden folgen.
Sollten Sie von Ihrem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 16 das Recht auf Berichtigung der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat hiernach das Recht "von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen."
Sollten Sie von Ihrem Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 17 das Recht auf Löschung oder auch das "Recht auf Vergessenwerden" der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat das Recht, "von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2
- Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben."
Sollten Sie von Ihrem Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 18 das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hiernach hat das Recht, "von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen."
Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, dürfen personenbezogene Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Die betroffene Person wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Sollten Sie von Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 19 die Mitwirkungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder der Einschränkung der Verarbeitung der betroffenen Person.
Die Verantwortliche teilt hiernach "allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden."
Der betroffenen Person steht gegenüber der Verantwortlichen das Recht zu, über die Empfänger informiert zu werden.
Sollten Sie von Fragen bezüglich der Mitwirkungspflicht nach Art. 19 DSGVO haben, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 20 das Recht auf Datenübertragbarkeit der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat hiernach das Recht, "die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt."
Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit hat die betroffene Person außerdem das Recht, "zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist."
Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentliche Interesse liegt, oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Verantwortlichen übertragen wurde.
Sollten Sie von Ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 21 das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat hiernach das Recht, "aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen."
Die betroffene Person weiterhin hat das Recht, "aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich."
Direktwerbung
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 22 das Recht der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person, sich gegen eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall - einschließlich Profiling - zu wehren.
Die betroffene Person hat hiernach das Recht, "nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt."
Ausnahmen
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Wahrung der Rechte
Zur Wahrung der von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Person kann sie
- erwirken, dass eine Person seitens des Verantwortlichen eingreift
- den eigenen Standpunkt darlegen
- die Entscheidung anfechten
Sollten Sie sich gegen eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall nach Art. 22 DSGVO wehren wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: .
Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 7 Abs. 3 das Widerrufsrecht in Bezug auf die Einwilligung der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Die betroffene Person hat das Recht, "ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."
Geltungsbereich
Art. 7 Abs. 3 DSGVO kommt dann zum Tragen, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht und somit die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSVO ist.
Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO Gebrauch machen wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Sie ausreichend identifizierbaren Informationen sowie einer ggf. gewünschten Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens an .
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 77 das Beschwerderecht der von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffenen Person.
Jede betroffene Person hat hiernach "unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt."
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen zu wenden, welcher in seiner Funktion weisungsfrei agiert und sich bei vielen datenschutzrechtlichen Problemlagen für eine zeitnahe Lösung einsetzen wird.
Die für die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zuständige Aufsichtsbehörde ist die:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500
Telefax: 0511 120-4599
Email: