Kontakt

Team

Lars Galow
(Leitung, Informationssicherheitsbeauftragter)
 

Christoph Wilken
(Referent)
 

Thorsten Kamp
(Referent, stellv. Informationssicherheitsbeauftragter)

Besucheranschrift

Ökocentrum ÖCO, 3. Stock
Uhlhornsweg 99a
26129 Oldenburg

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 
Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Ergänzende Beratungs- und Dienstleistungsangebote

Für vertrauliche Anfragen und/oder Beschwerden bzgl. des Daten­schutzes für alle Mitglieder und Angehörige der Universität

Datenschutzbeauftragter


Für Fragen aus dem Bereich des Identitäts- und Einwilligungsmanagement in der per­so­nen­be­zo­ge­nen Forschung:

Treuhandstelle

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Die Bildnachweise für Newsartikel auf internen Webseiten werden beim jeweiligen Artikel angezeigt.

Datenschutzmanagement

Aktuelle Meldungen

Was bedeutet Datenschutz?

Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht ver­standen, selbst darüber zu entscheiden, wem wann welche per­sönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Daten­schutz­rechts besteht dabei darin, die Machtungleichheit zwischen Organisationen oder Unternehmen und Einzelpersonen so weit wie möglich auszugleichen und die Rechte der Einzelpersonen zu stärken und zu schützen.

Datenschutz kann also, je nach Betrachtungsweise, als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Daten­ver­arbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden werden.

Dass ein aktiver Datenschutz dringend geboten ist, zeigen auch die obigen Meldungen. Immer wieder gibt es mitunter gravierende Verstöße gegen den Datenschutz. Diese zu ahnden, ist u. a. die Aufgabe der Daten­schutz­beauftragten: Auf Hochschulebene der universitären Datenschutzbeauftragten, auf Landesebene die Landes­beauftragten für Datenschutz und auf Bundesebene übernimmt das BfdI (Bundesbeauftragter für den Daten­schutz und die Informationsfreiheit) diese Aufgabe.

Generell kann und soll der Datenschutz also der bestehenden Tendenz der zunehmend digitalen und vernetzten Informations­gesellschaft zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Über­wachungs­maß­nahmen (Überwachungsstaat) und der Entstehung von Datenmonopolen von Privat­unternehmen ent­gegen­wirken.

Was alles genau zum Datenschutz gehört und welche Verpflichtungen daraus für jeden entstehen, der Daten anderer in irgendeiner Form verarbeitet, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement (DISM)

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sind die Stabsstelle Datenschutz- und Infor­mations­sicher­heitsmanagement und der behördliche Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung des Daten­schutzes und die Datensicherheit zuständig.

Die Stabsstelle unterstützt das Prädidium der Universität direkt dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes umzusetzen. Diese ergeben sich zu weiten Teilen aus der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO), aber auch aus weiteren daten­schutz­recht­lichen Bestimmungen.

Das Datenschutzmanagement ist demzufolge zuständig für:

  • die Beratung bei der Einführung/Anpassung von Verarbeitungstätigkeiten und Prozessen; insbesondere (in Zusammenwirken mit dem Informationssicherheitsmanagement) bei der daten­schutz­konformen Auswahl von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
  • die Beratung bei bzw. die Erstellung von datenschutzrechtlichen Regelungen (z. B. Richtlinien, Dienst­ver­einbarungen)
  • das Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO sowie die Beratung der Verfahrenseigner bei der Erstellung der hierfür erforderlichen Beschreibungen der Ver­ar­bei­tungs­tätig­keiten
  • die Sicherstellung der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 30 DSGVO sowie die diesbezügliche Beratung der Verfahrenseigner
  • die Aufnahme von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und die ggf. erforderliche Meldung dieser an die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO
  • die Wahrung der Rechte der Betroffenen gemäß Kapitel III der DSGVO; insbesondere die Bearbeitung von Auskunftsanfragen Betroffener gemäß Art. 15 DSGVO

Darüber hinaus ist die Stabsstelle direkter Ansprechpartnerin bei:

  • Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie
  • grundsätzlichen, organisationsbezogenen Fragen des Datenschutzes.

Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist die Beratung aller Mitglieder und Angehöriger der Universität sowie aller von der Datenverarbeitung der Universität betroffenen Personen u. a. zu allgemeinen Fragen des Datenschutzes sowie zu den Betroffenenrechten. Der Datenschutzbeauftragte ist in dieser Funktion weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Internetkoordinator (Stand: 19.11.2024)  | 
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