Datenschutzmanagement
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Ergänzende Beratungs- und Dienstleistungsangebote
Für vertrauliche Anfragen und/oder Beschwerden bzgl. des Datenschutzes für alle Mitglieder und Angehörige der Universität
Für Fragen aus dem Bereich des Identitäts- und Einwilligungsmanagement in der personenbezogenen Forschung:
Weiterführende Links (extern)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Niedersächsisches Datenschutzgesetz
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Bundesverband Informationstechnologie
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
Bildquellen
Die Bildnachweise für Newsartikel auf internen Webseiten werden beim jeweiligen Artikel angezeigt.
Datenschutzmanagement
Aktuelle Meldungen
Was bedeutet Datenschutz?
Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, selbst darüber zu entscheiden, wem wann welche persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, die Machtungleichheit zwischen Organisationen oder Unternehmen und Einzelpersonen so weit wie möglich auszugleichen und die Rechte der Einzelpersonen zu stärken und zu schützen.
Datenschutz kann also, je nach Betrachtungsweise, als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden werden.
Dass ein aktiver Datenschutz dringend geboten ist, zeigen auch die obigen Meldungen. Immer wieder gibt es mitunter gravierende Verstöße gegen den Datenschutz. Diese zu ahnden, ist u. a. die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten: Auf Hochschulebene der universitären Datenschutzbeauftragten, auf Landesebene die Landesbeauftragten für Datenschutz und auf Bundesebene übernimmt das BfdI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) diese Aufgabe.
Generell kann und soll der Datenschutz also der bestehenden Tendenz der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
Was alles genau zum Datenschutz gehört und welche Verpflichtungen daraus für jeden entstehen, der Daten anderer in irgendeiner Form verarbeitet, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement (DISM)
An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sind die Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement und der behördliche Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung des Datenschutzes und die Datensicherheit zuständig.
Die Stabsstelle unterstützt das Prädidium der Universität direkt dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes umzusetzen. Diese ergeben sich zu weiten Teilen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), aber auch aus weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Das Datenschutzmanagement ist demzufolge zuständig für:
- die Beratung bei der Einführung/Anpassung von Verarbeitungstätigkeiten und Prozessen; insbesondere (in Zusammenwirken mit dem Informationssicherheitsmanagement) bei der datenschutzkonformen Auswahl von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
- die Beratung bei bzw. die Erstellung von datenschutzrechtlichen Regelungen (z. B. Richtlinien, Dienstvereinbarungen)
- das Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO sowie die Beratung der Verfahrenseigner bei der Erstellung der hierfür erforderlichen Beschreibungen der Verarbeitungstätigkeiten
- die Sicherstellung der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 30 DSGVO sowie die diesbezügliche Beratung der Verfahrenseigner
- die Aufnahme von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und die ggf. erforderliche Meldung dieser an die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO
- die Wahrung der Rechte der Betroffenen gemäß Kapitel III der DSGVO; insbesondere die Bearbeitung von Auskunftsanfragen Betroffener gemäß Art. 15 DSGVO
Darüber hinaus ist die Stabsstelle direkter Ansprechpartnerin bei:
- Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie
- grundsätzlichen, organisationsbezogenen Fragen des Datenschutzes.
Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist die Beratung aller Mitglieder und Angehöriger der Universität sowie aller von der Datenverarbeitung der Universität betroffenen Personen u. a. zu allgemeinen Fragen des Datenschutzes sowie zu den Betroffenenrechten. Der Datenschutzbeauftragte ist in dieser Funktion weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.