Anrechnung von Leistungen im BA WIWI (1 Fach)

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor Wirtschaftswissenschaften (1 Fach)

Vorgehensweise

Die Anrechnung von außerhalb des Studiengangs „Fachbachelor Wirtschaftswissenschaften“ erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich nach dem auf den Webseiten des Akademischen Prüfungsamts (uol.de/anrechnung/) dokumentierten Verfahren. Verwenden Sie zur Antragstellung ausschließlich die aktuelle Fassung des Formulars „Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen im Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften“.

Sollten Sie einen Studienaufenthalt im Ausland planen und sich in dem Zusammenhang erbrachte Leistungen für den Fachbachelor Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthalts an die im Department Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zuständigen AuslandskoordinatorInnen. Die KoordinatorInnen werden Sie bei der Anfertigung eines Learning Agreements unterstützen, das die für eine Anrechnung im Ausland zu erbringenden Leistungen regelt.

Für die Äquivalenzprüfung vorzulegende Unterlagen

Für die Prüfung, ob eine im In- oder Ausland erbrachte Leistung auf Prüfungsleistungen des Fachbachelor Wirtschaftswissenschaften anrechenbar ist, wird eine aussagekräftige, von der betreffenden Hochschule herausgegebene Beschreibung des jeweiligen Kurses oder Moduls („Syllabus“) benötigt. Von der/dem Antragsteller/in selbst erstellte Gliederungen oder Mitschriften reichen in diesem Zusammenhang nicht aus. Aus den vorgelegten Unterlagen müssen die in den betreffenden Veranstaltungen vermittelten Kompetenzen bzw. Inhalte, ihr Umfang (Workload in ECTS oder in vergleichbaren Einheiten), Art und Bewertung der Prüfungsleistung sowie die zugrunde liegende Notenskala eindeutig hervorgehen. Werden keine aussagekräftigen Unterlagen vorgelegt, hat dies die Ablehnung des Anrechnungsantrags zur Folge.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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