Qualitätsbeauftragter der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften
Grundlegendes
Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass „jeder Studiengang und jede wesentliche Änderung eines Studiengangs (...) durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige, wissenschaftsnahe Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (ist)“ (§6 Abs. 2 NHG).
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat sich im Jahr 2018 zur Umstellung auf das Verfahren der Systemakkreditierung entschieden.
Wie auch im Rahmen der Programmakkreditierung sollen die Ziele, die Organisation und die Ressourcen einzelner Studiengänge überprüft werden.
Das eigentliche Akkreditierungsverfahren selbst betrachtet jedoch das System der Qualitätssicherung einer Hochschule, dessen Aufgabe es ist kontinuierlich die Ziele, Studierbarkeit und die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Studiengänge zu evaluieren.
Es ist besser, Vollkommenheit anzupeilen
und vorbeizuschießen,
als auf Unvollkommenheit
zu zielen und zu treffen.
(Thomas J. Watson jun. (1914–1993)
Mit der Richtlinie für das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre und mit dem Handbuch für Qualität in Studium und Lehre wurden die formalen Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Akkreditierung der Studiengänge an der Carl von Ossietzky Universtiät Oldenburg geschaffen.
Informationen zur Systemakkreditierung und zum Qualitätsmanagement Studium und Lehre auf zentraler Ebene des Referat für Studium und Lehre finden Sie auf hier.
"Der Qualitätskreislauf der UOL besteht aus sechs Elementen und erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Elemente sind dialogorientiert und partizipativ gestaltet. Sie orientieren sich inhaltlich an der Nds. StudAkkVO und dem Leitbild für die Lehre sowie auf Ebene der Fakultäten an dessen Konkretisierungen.
Die Qualitätskriterien der UOL sind insbesondere für die jährliche Studiengangskonferenz und die universitätseigene Akkreditierung sehr eng an der Nds. StudAkkVO ausgerichtet. Für die Lehrveranstaltungsplanung gelten die Quantitativen Lehrstandards gemäß den Empfehlungen der HRK".
Elemente des Qualitätsmanagements auf Fakultätsebene
Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung laufender Studiengänge ist ein stetiger und automatisierter Prozess. Module oder Studiengangsinhalte werden aufgrund geänderter Rahmenbedingen wie bspw. staatlichen Vorgaben oder aufgrund kapazitativer oder struktureller Änderungen immer wieder modifiziert.
Mit dem Qualitätsmanagementsystem auf Ebene der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften wurde ein Prozess etabliert, der dafür Sorge trägt, dass diese Anpassungen jährlich aus unterschiedlichen kategorialen Perspektiven systematisch in den Blick genommen und kollegial geprüft werden.
Studiengangskonferenz(en)
Der initiale Startpunkt des Qualitätskreislaufs ist die jährliche Studiengangskonferenz:
Das Ziel der Studiengangskonferenzen ist die Betrachtung eines (oder mehrerer Studiengänge) unter fachlichen, hochschuldidaktischen, curricularen und studienstrukturellen Kriterien. Es geht letztlich um die Erfassung von Entwicklungsbedarfen und die Vereinbarung entsprechender Handlungsempfehlungen. Im QM-System der C.v.O. Universität Oldenburg sind die Studiengangskonferenzen die Grundlage für alle darauf aufbauenden fakultären und überfakultären Elemente und dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studium und Lehre.
Arbeitsgrundlage
Als Arbeitsgrundlage werden allen an den Studiengangskonferenzen Beteiligten zur Verfügung gestellt:
- ein studiengangsspezifisches Datenset des Akademischen Controllings,
- die Ergebnisse der letzten Studierenden- und Absolvent*innenbefragungen des jeweiligen Studiengangs,
- ggfs. die Berichtsblätter aus Modulkonferenzen des vergangenen Jahres,
- die Berichtsblätter der Studiengangskonferenzen aus dem Vorjahr mit den darin festgehaltenen Maßnahmen,
- ggfs. das Gutachten aus der (vorangegangenen) Akkreditierung,
- sowie weitere Unterlagen (z.B. Prüfungs- und Zugangsordnungen, Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne)
- ggfs. weitere Berichte (z.B. der Fachschaft bzw. der studentischen Teilnehmer*innen).
Fragestellungen:
Anhand eines standardisierten Berichtsblattes werden u.a. folgende Punkte betrachtet:
- Gibt es konzeptionelle oder organisatorische Auffälligkeiten im Studiengang?
- Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Regelstudienzeit?
- Gibt es Auffälligkeiten bezogen auf die Studienabbrecherquote?
- Gibt es Verbesserungsbedarf zum Lehrangebot?
- Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit im Studiengang?
- Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich der Modulprüfungen? (z.B. Durchfallquote, Notenverteilung, Prüfungsdichte)
- Gibt es gemeinsame Bewertungsstandards im Studiengang?
- Werden die Vorgaben der Prüfungsordnungen / Modulbeschreibungen eingehalten?
Weitere Punkte können von den Teilnehmer*innen eingebracht werden.
Beteiligung an den Studiengangskonferenzen
Die Sitzungen der Studiengangskonferenzen sind grundsätzlich „studiengangsöffentlich”, d.h. alle interessierten Lehrenden und Studierenden sich ausdrücklich eingeladen sich zu beteiligen.
Die Studiengangskonferenz wird durch die Studiengangsverantwortlichen einberufen.
Weitere Teilnehmende sind:
- (mindestens) ein*e Hochschullehrende*r ,
- (mindestens) ein Mitglied des akademischen Mittelbaus,
- (mindestens) eine*ein Studierende*r und
- ggf. die*der QM-Beauftragte sowie ggf. weitere Personen.
- bei Lehramtsstudiengängen ist ein Mitglied des Didaktischen Zentrums (DiZ) sowie
- bei Weiterbildungsstudiengängen ein Mitglied des Centers für lebenslanges Lernen (C3L) und ggf. der*die C3L QM-Beauftragte hinzuzuziehen.
Die Anbindung an die Gremienstruktur und damit an die regelhaften Entscheidungsprozesse der Fakultäten ist insbesondere durch den Bericht in der Studienkommission (StuKo) sichergestellt.
Aus der StuKo oder der Studiengangskonferenz heraus können bei entsprechender Themenstellung bzw. Problemlage Modulkonferenzen veranlasst werden.